Artikel als defekt angeboten, Käufer reklamiert

19. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)
Artikel als defekt angeboten, Käufer reklamiert

Hallo,

habe für einen Bekannten einen Motorroller verkauft. Und zwar als defekt-- Auszug aus der Artikelbeschreibung
..... Kupplung rutsch ab und an durch, sowie Bremslicht ausser Funktion, daher verkaufe ich sie als defekt!

Jetzt reklamiert der Käufer, dass der Motor ebenfalls defekt ist. Laut Fachmann angeblich Kolbenfresser.

Muss ich jetzt dafür gerade stehen, obwohl ich den Motorroller als defekt verkauft habe oder bezieht sich das defekt nur auf Kupplung/Bremslicht?

Gewährleistungen usw. wurden nicht ausgeschlossen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Muss ich jetzt dafür gerade stehen, obwohl ich den Motorroller als defekt verkauft habe oder bezieht sich das defekt nur auf Kupplung/Bremslicht?


Du hast die Dir bekannten Defekte unmissverständlich beschrieben, der Käufer konnte sich darauf verlassen, dass nur das beschriebene defekt ist. Also ja, für alles andere musst Du grade stehen. Dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, stellt ein weiteres Problem dar.

Ich würde, wenn sich der Verkäufer darauf einlässt, zur Vertragsauflösung raten.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

danke, das dachte ich mir bereits. Habe mit dem Käufer telefoniert. Er bekommt sein Geld +50€ Benzin/Zeitverlust zurück und meine Bekannte holt ihren Roller wieder ab.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Laut Fachmann angeblich Kolbenfresser.

Das hätte er erst mal beweisen müssen
- das es überhaupt so was ist
- das es kein normaler Verschleiß ist
- das der Mangel beireit bei Gefahrenübergang vorgelegen hat

Und nicht nur wie hier behaupten.



Da man sich aber bereits geeinigt hat, ist das jetzt auch egal.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

Moin,
Zylinder habe ich heute morgen runter genommen. Klarer Fall von Kolbenfresser.
Nen Fresser hat nie etwas mit normalen Verschleiß zu tun.
Geht ja nicht immer ums Recht, sondern auch um moralische Werte. Möchte ja auch nicht etwas kaputtes angedreht bekommen, warum sollte ich es dann bei anderen machen!
Zumal es nicht mein Roller ist!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Eine sehr vernünftige Einstellung!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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