Hallo an alle!
Ich muss einen Vortrag in Fach Recht zum Artikel 6 des GG halten. Ich habe schon einiges zusammenbekommen aber habe meine Probleme mit den Einschränkungen. Es wäre sehr hilfreich, könnte mir jemand diese Schranken/ Einschränkungen verständlich machen. Ich als Laie kann mir daraus keinen Sinn ergeben, d.h. es fällt mir sehr schwer.
Eventuell auch mit Beispielen?
Ich danke schon einmal im Voraus! LG
-- Editier von cynth21 am 29.12.2015 15:07
Artikel 6
29. Dezember 2015
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Frage vom 29. Dezember 2015 | 15:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel 6
Grundrechte verletzt?
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2015 | 11:06
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Die Frage ist noch zu unkonkret bzw. allgemein. Deine Hausaufgaben macht dir hier niemand.
Welche konkreten Einschränkungen meinst du und was ist dir daran jeweils unklar?
#2
Antwort vom 30. Dezember 2015 | 13:38
Von
Status: Unbeschreiblich (38340 Beiträge, 13980x hilfreich)
Ist doch ganz einfach. Man fängt mit dem Zauberwort "unbestimmter Rechtsbegriff" an, definiert den dann, kommt auf Einzelfälle, dann auf das Wächteramt des Staates (regel- Ausnahmeprinzip), verknüpft das dann mit den BGB-Bestimmungen im Familienrecht und mit den einschlägigen Besimmungen im SGB VIII.
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#3
Antwort vom 5. Januar 2016 | 21:11
Von
Status: Praktikant (587 Beiträge, 295x hilfreich)
ZitatEs wäre sehr hilfreich, könnte mir jemand diese Schranken/ Einschränkungen verständlich machen. Ich als Laie kann mir daraus keinen Sinn ergeben, d.h. es fällt mir sehr schwer. :
Eventuell auch mit Beispielen?
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