Artikel 6

29. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
cynth21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel 6

Hallo an alle!

Ich muss einen Vortrag in Fach Recht zum Artikel 6 des GG halten. Ich habe schon einiges zusammenbekommen aber habe meine Probleme mit den Einschränkungen. Es wäre sehr hilfreich, könnte mir jemand diese Schranken/ Einschränkungen verständlich machen. Ich als Laie kann mir daraus keinen Sinn ergeben, d.h. es fällt mir sehr schwer.
Eventuell auch mit Beispielen?

Ich danke schon einmal im Voraus! LG

-- Editier von cynth21 am 29.12.2015 15:07

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Die Frage ist noch zu unkonkret bzw. allgemein. Deine Hausaufgaben macht dir hier niemand. ;)
Welche konkreten Einschränkungen meinst du und was ist dir daran jeweils unklar?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ist doch ganz einfach. Man fängt mit dem Zauberwort "unbestimmter Rechtsbegriff" an, definiert den dann, kommt auf Einzelfälle, dann auf das Wächteramt des Staates (regel- Ausnahmeprinzip), verknüpft das dann mit den BGB-Bestimmungen im Familienrecht und mit den einschlägigen Besimmungen im SGB VIII.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(587 Beiträge, 295x hilfreich)

Zitat (von cynth21):
Es wäre sehr hilfreich, könnte mir jemand diese Schranken/ Einschränkungen verständlich machen. Ich als Laie kann mir daraus keinen Sinn ergeben, d.h. es fällt mir sehr schwer.
Eventuell auch mit Beispielen?


Mit Beispielen kann ich dienen! :cheers:

1x Hilfreiche Antwort

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