Hallo,
folgender Sachverhalt: Ein Haus wird verkauft, in diesem Haus befindet sich eine defekte Klimaanlage. Es gibt ein kleines sichtbares Schaltpanel, der Kasten der Klimaanlage ist nicht sichtbar auf dem Dachboden. Der Defekt wurde im Kaufvertrag zwar nicht erwähnt aber die Klimaanlage als solche auch nirgends. Der Verkäufer hat die Klimaanlage selbst nie benutzt, wusste von dem Defekt nichts, genaugenommen hat er die Klimaanlage "vergessen", so als ob sie nie installiert war. Dementsprechend wurde dieses "Extra" auch nirgends aufgeführt.
Kann sich ein Käufer auf Arglist berufen nach dem Motto "Der Verkäufer hätte es wissen müssen"?
Danke
P.S. Gewährleistung wurde natürlich ausgeschlossen.
Arglistige Täuschung bei Immobilienverkauf, defekte Klimaanlage
22. November 2017
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Frage vom 22. November 2017 | 12:47
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 43x hilfreich)
Arglistige Täuschung bei Immobilienverkauf, defekte Klimaanlage
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 22. November 2017 | 13:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Hat denn der Käufer beim Kauf gewusst, dass das Haus mit einer Klimaanlage ausgestattet ist?
#2
Antwort vom 22. November 2017 | 13:04
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 43x hilfreich)
Die Klimaanlage wurde nie erwähnt, auch im Kaufvertrag nicht. Allerdings war das Bedienungspanel im Wohnraum sichtbar. Er könnte das daraus geschlossen haben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. November 2017 | 13:15
Von
Status: Unbeschreiblich (119668 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatKann sich ein Käufer auf Arglist berufen nach dem Motto "Der Verkäufer hätte es wissen müssen"? :
Wenn er es gerichtsfest beweisen kann, das er von dem Defekt wusste.
Ein "hätte" oder "können" dürfte zu 99% nicht ausreichend sein.
#4
Antwort vom 22. November 2017 | 14:27
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:Kann sich ein Käufer auf Arglist berufen nach dem Motto "Der Verkäufer hätte es wissen müssen"?
Kann er machen, wird allein mit dieser Argumentation nichts erreichen.
Schließe mich den übrigen Antworten an. Er muss nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (schwierig) und dass der VK davon wusste uns es bewusst verschwiegen hat (IMHO fast unmöglich)
Und jetzt?
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