Arbeitszeugnis - Fragwürdige Formulierung?

8. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
basic
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitszeugnis - Fragwürdige Formulierung?

Hallo,

ich meinen AG um ein Zwischenzeugnis gebeten. Jetzt frage ich mich, welche Gesamtnote daraus hervorgeht. Ausserdem bin ich unsicher, wie manche Klauseln zu verstehen sind. Hier das Zeugnis (nur der wertende Teil):

"Herr XYZ verfügt über gutes Fachwissen, welches er durch praktische Erfahrungen ständig vertieft. Dank seiner guten Auffassungsgabe überblickt er komplexe Zusammenhänge sofort. Die an ihn gestellten Aufgaben erledigt er selbständig mit Verantwortungsbewusstsein zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist einwandfrei.
Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn XYZ ausgestellt. Wir danken ihm für seinen bisherigen Einsatz und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit."

Es handelt sich um eine Aushilfstätigkeit im IT-Bereich, der ich als Nebenbeschäftigung nachgehe. Was haltet ihr davon? Für Feedback wäre ich sehr dankbar, je öfter ich es lese, desto unsicherer werde ich ;-).

Gruss Markus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Das Arbeitszeugnis ist mE sehr gut formuliert.

Zur vollsten Zufriedenheit bedeutet Note 1.

Das Verhalten wird auch mit Note 1 bewertet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Dieser Meinung bin ich nicht. Es handelt sich keineswegs um eine "1".
"...Welches er durch praktische Erfahrung ständig vertieft" bedeutet: Er kann noch nicht alles, bibt sich aber Mühe, zu lernen.
"Zu unserer vollsten Zufriedenheit" is eine "2".
Eine 1 wäre: "Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit".
Verhalten ist auch eine "2". "Gutes" Fachwissen ist eine 2-. Der Schlußsatz ist als positiv zu werten.
Alles in Allem entspricht dieses Zeugnis einer 2, und das ist gut. Also kann man zufrieden sein.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
basic
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Kommentare!
Ein schlechtes Gefühl habe ich bei der Formulierung "... durch praktische Erfahrungen ständig vertieft." Das klingt wie "Macht ständig Fehler, aus denen er hoffentlich lernt." finde ich.
Ausserdem fürchte ich, dass die Verhaltensklausel bestenfalls mit 3 zu bewerten ist ("einwandfrei"). 1 wäre "stets vorbildlich", 1-2 "vorbildlich", 3 "stets einwandfrei", 3-4 "einwandfrei".
Aber wer weiss schon, was diese blöden Formulierungen wirklich bedeuten, bzw. was der Schreiber ausdrücken wollte und noch wichtiger, was der Leser heraus liest. Ich habe jedenfalls an keiner Stelle eine eindeutige Abstufung gefunden. Und das ist schlimm, wenn man bedenkt, welche Bedeutung einem Arbeitszeugnis bei der Bewerbung zukommt. Das Ganze ist ein verlogenes, pseudo-objektives Verfahren.

Gruss Markus

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
siro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

könnt Ihr mir bitte mit meinem Arbeitszeugnis weiterhelfen?

Hier ist das Zeugnis:

Herr xxx hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. er
überblickt die Zusammenhänge, erkennt das Wesentliche und ist in der Lage Lösungen aufzuzeigen.
Herr xxx verfügt über Fachkenntnisse, so dass er seinen Arbeitsbereich
beherrschte und bei Problemstellungen entsprechende Lösungen findet. Er überzeugte auch bei starken Arbeitsanfall durch seine Einsatzbereitschaft. Herr xxx arbeitete immer sehr
Zuverlässig und genau.
Sein persönliches Verhalten zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Geschäftspartnern war stets vorbildlich.
Herr xxx fördert die zusammenarbeit im Team und ist stets hilfsbereit. dabei stellt er, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück.
Aus betrieblichen Gründen wurde das Arbeitsverhältnis von Herr xxx zum xxxxx bendet
wir bedanken ihm für seine bisherige Wertvolle Zusammenarbeit und wünschen ihn für die Zukunft alles Gute und persönliche viel Erfolg.

Guß

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

siro, man sollte schon wissen, was du für Aufgabengebiete (und evtl. welche Position) da hattest und wie lange du da tätig warst.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
siro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Es handelt sich um einen IT-Beruf, wo ich als Servicetechniker für 6 Monaten tätig war.
Ich bin Berufseinsteiger, der Job war meine erste Feststellung nach meiner Ausbildung als Fachinformatiker.

Für Feedback wäre ich sehr dankbar.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Herr xxx hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.


Da da nicht 'stets' steht, gibt das Punktabzug. 'volle' ist auch keine 1. 'vollste' gibts zwar eigentlich nicht, aber hat sich so eingebürgert, um auszudrücken, dass man sehr zufrieden war.

quote:
er
überblickt die Zusammenhänge, erkennt das Wesentliche und ist in der Lage Lösungen aufzuzeigen


'ist in der Lage' heißt nicht, dass er es überblickt, sondern nur, dass er in der Lage dazu ist (wäre).

quote:
Herr xxx verfügt über Fachkenntnisse, so dass er seinen Arbeitsbereich
beherrschte und bei Problemstellungen entsprechende Lösungen findet


Die volle Anerkennung fehlt auch hier. So ganz begeistert klingts nicht.

quote:
Herr xxx arbeitete immer sehr
Zuverlässig und genau.


Im IT-Bereich sicher ein Plus. Für einen Bürosachbearbeiter würd das 'genau' eher Lahmarschigkeit kaschieren.

quote:
Herr xxx fördert die zusammenarbeit im Team und ist stets hilfsbereit.


Zusammenarbeit gefördert? Wodurch? War das eine deiner Aufgaben? Sonst könnte man denken, dass du bissel viel mit Kollegen geschwätzt, statt gearbeitet hast oder/und dich um Sachen von anderen gekümmert hast, die dich nichts angehen.

quote:
wir bedanken ihm für seine bisherige Wertvolle Zusammenarbeit und wünschen ihn für die Zukunft alles Gute und persönliche viel Erfolg.


Kein Dank, kein Bedauern über deinen Abgang, keine Wünsche für 'weiterhin' viel Erfolg = nochmal 3 Minuspunkte.
------------

Ich bin da extrem kritisch und höre die Flöhe husten, wo andere noch sagen 'was ist denn so schlimm an dem Zeugnis?'. Das ist also meine ganz persönliche Meinung dazu.
Mal sehen, was die anderen dazu meinen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
siro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Beurteilung,
also ich habe ein vebesserte Zeugnisse von meiner Arbeitgeber:

Herr xx überblickt schwierige Zusammenhänge erkennt das Wesentliche und ist in der Lage Lösungen schnell aufzuzeigen. Herr XX verfügt
über ein solides Fachwissen, so dass er seinen
Arbeitsbereich beherrschte und bei Problemstellungen praktikable Lösungen findet.
Zielstrebigkeit , Fleiß und Eifer ermöglichen es ihm, sich in kurzer Zeit in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten.
Herr xx hat die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Er überzeugt auch bei starkem Arbeitsanfall
durch seine Einsatzbereitschaft. Herr xx arbeitete immer sehr zuverlässig und gewissenhaft.

Herr XX fördert die Zusammenarbeit im Team und stets hilfsbereit. Dabei stellt er, falls
erforderlich, auch persönilche Interessen zurück.

seine persönliches Verhalten zu Vorgesetzten,
Mitarbeitern und Geschäftspartnern war stets
einwandfrei

Aus betriebsbedingten Gründen musste das Arbeitsverhältnis von Herr XX fristgemäß zum
xx.xx.xxx beendet werden.

Wir danken ihm für die stets gute und angenehme Zusammenarbeit in unserem Unternehmen und bedauern sein Ausscheiden. Für seinen weiteren Berufs-und Lebenweg wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
siro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

Was haltet ihr davon?
Für Feedback wäre ich sehr dankbar.

Danke

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen