Arbeitszeugnis Buchhalterin

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
takamine
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis Buchhalterin

Liebe Community,

In einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit wäre mir Euer kompetenter Rat sehr wichtig. Ich hoffe, es findet sich der ein oder andere, der sich die Zeit nimmt, mir zu helfen.

Leider steht bei mir mal wieder ein Jobwechsel an und ich traue meinem Arbeitgeber nicht so recht über den Weg bei einem Zeugnis, dass er mir im Gegenzug für einen Aufhebungsvertrag angeboten hat. Näheres zu den Beweggründen, warum ich gewillt bin, den Aufhebungsvertrag anzunehmen möchte ich hier gar nicht schreiben, damit Ihr möglichst unvoreingenommen an den Text herangehen könnt.

Laut meinem Arbeitgeber handelt es sich um ein gutes Arbeitszeugnis. Für mich sieht das auf den ersten Blick auch so aus. Es interessiert mich jedoch, ob es Formulierungen gibt, die möglicherweise missgedeutet werden können.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

Der Zeugnisentwurf lautet wie folgt:

Frau XY, geboren am TT.MM.JJJJ, war vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ in der Abteilung Mietenbuchhaltung als Mietenbuchhalterin in unserem Unternehmen tätig.

Firma XYZ ist ein Immobilienunternehmen mit Schwerpunkt auf der erfolgreichen Vermietung und Verwaltung von Wohn- und
Gewerbeeinheiten in ganz Deutschland. Unsere Fachabteilungen arbeiten verzahnt und tragen mit ihrem Engagement und Expertenwissen entscheidend dazu bei, die Immobilien langfristig stabil auf dem Wohnungsmarkt zu positionieren und somit Wertsteigerungen zu generieren.

Es oblagen Frau XY sämtliche steuernde und kontrollierende Funktionen im Bereich Buchhaltung und Rechnungswesen.

Dazu gehörten insbesondere:

Buchung der Bestands-, Erfolgs- und Mieterkonten in GFAD HausSoft
Rechnungseingang und erfassung
Kommunikation mit sämtlichen Abteilungen im Hause
Kontenklärung von Mieter- und Objektkonten
Bearbeitung von Lastschrifteinzugsermächtigungen
Bearbeitung eingegangener Mahnungen
Führen der Bankkonten
Gesamte Abwicklung des Zahlungsverkehrs in SFirm
Verwaltung und Ablage der Belege
Vorbereitung von Monats- und Quartalsabschlüssen
Anlage, Pflege und Auszahlung von Kautionen

Frau XY verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die sie immer sicher und gekonnt in der Praxis einsetzte. Aufgrund ihrer genauen Analysefähigkeit und ihrer schnellen Auffassungsgabe war sie jederzeit in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen und schnell gute Lösungen zu finden. Frau XY zeigte jederzeit große Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit ihren Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei sie auch durch ihre große Einsatzfreude überzeugte. Auch in Situationen mit großem Arbeitsaufkommen erwies sie sich immer als in hohem Maße belastbar.

Alle Aufgaben führte sie vollkommen selbstständig, sehr sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Sie agierte immer ruhig, überlegt und zielorientiert und in hohem Maße präzise. Dabei überzeugte sie stets in guter Weise sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Frau XY war in besonderem Maße zuverlässig.

Auch für schwierige Problemstellungen fand sie sehr effektive Lösungen, die sie erfolgreich in die Praxis umsetzte und damit immer gute Arbeitsergebnisse erzielte. Frau XY war in jeder Hinsicht eine wertvolle Mitarbeiterin, mit deren Leistungen wir stets voll zufrieden waren.

Sie wurde wegen ihres freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Sie war immer hilfsbereit, zuvorkommend und stellte, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war ausnahmslos einwandfrei.

Frau XY verlässt unser Unternehmen mit dem TT.MM.JJJJ auf eigenen Wunsch. Wir bedauern dies, weil wir mit ihr eine gute Mitarbeiterin verlieren. Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Ich erkenne keine Fallen.
Lediglich bei der Aufzählung der Aufgaben solltest du prüfen, ob da nicht ein paar all zu selbverständliche dabei sind, die dann rausgehören

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Aus meiner Sicht ist dieses Zeugnis vollkommen in Ordnung und wird Dir bei einer Bewerbung sehr hilfreich sein. So etwas liest man gerne. :)

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