Folgende Situation:
Es besteht eine 40-Std-Woche plus 1Std Pause, die innerhalb von 7.00 bis 17.30 abgeleistet werden kann.
Sprich von 7.00 bis 16.00, von 7.42 bis 16.42, von 8.15 bis 17.15, usw. Es gibt keine Stempeluhr.
Es bestehen keine Ansprüche aus Überstunden laut Vertrag. Vielmehr verfallen diese sogar.
D.h. wenn AN an einem Tag 25min länger bleibt, kann er diese nicht innerhalb der Woche wieder abfeiern.
Stattdessen gilt es als eigene Schuld, länger bleiben zu müssen, wenn die Arbeit nicht innerhalb von 8Std geschafft wird.
Nun kommt es bei einem speziellen AN häufiger vor, dass er z.B. 16.15 geht aufgrund eines Arzttermins, den er hat. Er müsste folglich 7.15 da sein, da er aber Probleme mit Pünktlichkeit hat, wird es häufig dann z.B. erst 7.28.
In dem Fall fehlen also nun 13min der täglich abzuleistenden Arbeitszeit.
Regelmäßig bekommt er hierfür einen Anpfiff, da andere Kollegen auch genau passend kommen, wenn sie zeitig wegmüssen. Das Argument, die fehlenden Minuten würden innerhalb der Woche wieder ausgeglichen wird nicht akzeptiert. Begründung: Es gibt keine Gleitzeit. Man hat tagesgenau 8Std plus 1Std Pause da zu sein.
Innerhalb der Woche hin- und herschieben ist nicht gewünscht. Ausnahmen werden zwar geduldet, sollen aber vermieden werden. O-Ton (wohl übertreiben): "Sonst könnte ja jemand einfach von Mo-Do 9.5Std arbeiten und am Fr. nur noch für 2std kommen"
Zur eigentlichen Frage:
Muss sich AN diese Launen gefallen lassen, obwohl er regelmäßg freiwillig länger bleibt? Muss dieses unflexible Modell hingenommen werden?
AN macht ja sogar mehr als die 40Std, Überstunden sind natürlich gern gesehen, doch bloß nichtmal die 8Std unterschreiten, das geht dann gar nicht.
Sollte AG nicht viel lieber froh sein, dass AN freiwillig ständig länger bleibt statt dann auch noch aufzumucken, wenn mal irgendwo 10min fehlen??!
Denn AN denkt sich jetzt, dass er nicht mehr bereit ist, diese freiwillige Leistung zu erbringen, wenn diese 1. sowieso nicht gewürdigt wird, und 2. sogar jede fehlende Minute aufgezeigt wird. Heißt: Künftig nur noch Dienst nach Vorschrift. Der AG schadet sich durch sein Verhalten letztlich also selbst.
-- Editier von Jefferson85 am 04.01.2017 12:45
Arbeitszeitverteilung innerhalb von 40-Std-Woche
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was steht im AV zu den täglichen Arbeitszeiten?
Arbeitszeit
•Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden, es gilt eine 5 Tage Woche. Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
•Die Mittagspause beträgt täglich 1 Stunde. Die Mittagspause ist grundsätzlich vollständig zu nehmen, eine Verrechnung dieser mit der täglichen Arbeitszeit ist nicht möglich.
•Im Zeitrahmen zwischen 6.30 Uhr – 9.00 Uhr hat der Arbeitszeitbeginn zu erfolgen. Die Abteilungsbesetzung muss zwingend in der Zeit zwischen 8.00 Uhr – 17.30 Uhr gewährleistet sein.
•Die Lage der Arbeitszeit ist bei einem Arbeitsbeginn im Zeitrahmen zwischen 6.30 Uhr – 9.00 Uhr flexibel gestaltbar, die Länge der Arbeitszeit – aufgrund der verbindlich vorgegebenen Arbeitszeit unter Punkt 3 Absatz 1 – nicht.
Für die flexible Arbeitszeit gilt folglich nachstehend aufgeführte Beispielregelung:
Frühester Arbeitszeitbeginn: 06.30 Uhr
Netto-Arbeitszeit: 8 Stunden
Pause: 1 Stunde
Arbeitszeitende: 15.30 Uhr
Spätester Arbeitszeitbeginn: 09.00 Uhr
Netto-Arbeitszeit: 8 Stunden
Pause: 1 Stunde
Arbeitszeitende: 18.00 Uhr
Aufgrund dieser flexiblen Arbeitszeitsystematik ist insbesondere die jeweils zuständige Führungskraft dazu verpflichtet, den Arbeitseinsatz effizient zu planen und die Arbeitszeiten der Mitarbeiter nachzuhalten.
Ferner sind die Mitarbeiter dazu verpflichtet die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit in Einklang mit den betrieblichen Erfordernissen zu bringen.
Die Gestaltungsmöglichkeit des einzelnen Mitarbeiters hinsichtlich der Arbeitszeit findet dort ihre Grenze, wo ein Einklang mit den betrieblichen Erfordernissen nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall wird die Arbeitszeit des einzelnen Mitarbeiters entsprechend dem vorangehenden Punkt "Gegenstand" Absatz 2 durch die jeweils zuständige Führungskraft angeordnet.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also:
Ist es notwendig, dass ein AN während der Kernzeit zum Arzt muss, dann ist die Zeit bis zum Ende/ab dem Anfang dieser als Arbeitszeit anzurechnen. Die restliche Zeit ist das Freizeitvergnügen des AN.
ZitatMuss sich AN diese Launen gefallen lassen, obwohl er regelmäßg freiwillig länger bleibt? :
Das beschriebene sind keine LAunen des AG!. Man hat einen Vertrag über 8 Stunden täglich. Diese 8 Stunden sind zu erbringen, denn dafür wird man bezahlt. Ordnet der AG an, dass man länger bleiben soll, so ist diese Zeit anzurechnen. Arbeitet der AN von sich aus länger, so ist das dessen Privatvergnügen, denn der AV sagt klipp und klar, dass du nach 8h Arbeit zu gehen hast. Du kommst also erst gar nicht in die Verlegenheit Überstunden aufzubauen.
Das ist jetzt zwar falsch ausgedrückt, denn es existiert durchaus Gleitzeit, aber kein Guthaben- oder Fehlzeitkonto. Die tägliche Arbeitszeit von 8h ist abzuleisten.Zitat:
Begründung: Es gibt keine Gleitzeit.
Dies ist nämlich auch kein Argument. Du hast jeden Tag 8h zu erbringen und nicht 7:59hZitatDas Argument, die fehlenden Minuten würden innerhalb der Woche wieder ausgeglichen wird nicht akzeptiert. :
Völlig in OrdnungZitatDenn AN denkt sich jetzt, dass er nicht mehr bereit ist, diese freiwillige Leistung zu erbringen, wenn diese 1. sowieso nicht gewürdigt wird, und 2. sogar jede fehlende Minute aufgezeigt wird. :
-- Editiert von micbu am 04.01.2017 13:21
Zitat:[Muss sich AN diese Launen gefallen lassen, obwohl er regelmäßg freiwillig länger bleibt? Muss dieses unflexible Modell hingenommen werden?/quote]
Ja. Damit muss der AN leben.
Arbeitsgestaltung unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und im Arbeitsvertrag ist kein Recht auf flexible Arbeitslänge vorgesehen. Damit ist für den AN das Ende der Fahnenstange erreicht.
Zitat:Sollte AG nicht viel lieber froh sein, dass AN freiwillig ständig länger bleibt statt dann auch noch aufzumucken, wenn mal irgendwo 10min fehlen??!
Bestimmt ist der AG froh. Aber daraus resultiert kein Recht für den AN, die tägliche Arbeitszeit zu unterschreiten.
Zitat:Denn AN denkt sich jetzt, dass er nicht mehr bereit ist, diese freiwillige Leistung zu erbringen, wenn diese 1. sowieso nicht gewürdigt wird, und 2. sogar jede fehlende Minute aufgezeigt wird. Heißt: Künftig nur noch Dienst nach Vorschrift. Der AG schadet sich durch sein Verhalten letztlich also selbst.
Das ist aus Sicht des AN wohl das beste.
ZitatZitat:Sollte AG nicht viel lieber froh sein, dass AN freiwillig ständig länger bleibt statt dann auch noch aufzumucken, wenn mal irgendwo 10min fehlen??! :
Bestimmt ist der AG froh. Aber daraus resultiert kein Recht für den AN, die tägliche Arbeitszeit zu unterschreiten.
Ich behaupte ja nicht, dass ich länger gebliebene Zeit einfach wieder abziehen kann, ich weiß ja, es verfällt.
Ich finde es aber frech, wenn im umgekehrten Fall die fehlenden Minuten direkt aufgezeigt werden.
Anstatt dass sie froh sind, dass man sonst schon eh länger bleibt. Oder sehe ich das so falsch?
-- Editiert von Jefferson85 am 05.01.2017 10:06
ZitatOder sehe ich das so falsch? :
Ja, siehst du falsch! Du hast einen Vertrag, dieser Vertrag ist einzuhalten. Punkt, Ende, Aus. Wenn du davon abweichen möchtest, dann solltest du das mit deinem Vertragspartner besprechen. Du hast dich verpflichtet pro Tag 8h zu arbeiten und eine Pause von 1h zu nehmen. Daran gibt es nichts zu rütteln, das ist einfach deine vertragliche Pflicht. Wenn du freiwillig länger arbeitest, dann ist das einfach dein Privatvergnügen, nicht mehr und nicht weniger. Daraus kannst du keinerlei Rechte gegenüber dem AG ableiten.
@Jefferson: 'Launen des AG gefallen lassen' - 'ich finde es frech' - 'der AG sollte froh sein' usw.
Mir scheint, dass hinter diesem Streit 'um 10 Min' mehr steckt: du bist anscheinend mit deinem AG gar nicht im Reinen. Mir kommt da die Redewendung in den Sinn "da will der Schwanz mit dem Hund wackeln", dass da einer also die Dinge auf den Kopf stellen möchte - deine Haltung ist da wohl passiv-aggressiv zu nennen. Dein AG kommuniziert seine Philosophie doch ganz klar: AN soll 8 h am Tag arbeiten, nicht mehr und nicht weniger. Und er ist der Meinung, dass 8 h auch reichen. Folglich honoriert er Mehrarbeit nicht nur nicht - er sieht das als Defizit des AN. (Wenn du dich umschaust, wirst du feststellen, dass viele AN eher das andere Problem haben, dass/wenn AG endlos Mehrarbeit erwarten.)
Wenn du dich also nicht anfreunden kannst mit der Haltung deines AG, würde ich auf kurz über lang ein Anwachsen deiner Probleme prognostizieren und du wirst dort keine Freude zum Job entwicklen.
@ blaubär: es kommt ja noch was dazu. Wo fangen Sonderregelungen an, wo hören sie auf. Wenn man das bei einem durchgehen lässt, dann kommt der nächste, dann wieder einer u.s.w. Es ist ein klares Zeitfenster da, in welchem man anfangen muss. Ist doch wesentlich besser, als es viele haben. Die z.B. um Punkt 8.00 anfangen müssen, und wenn sie eher da sind, dann verfällt die Zeit. Ist doch eigentlich eine sehr arbeitnehmerfreundliche Lösung, auf die man sich auch einstellen kann, wenn man will.
wirdwerden
Ich vermute mal, dass genau das der Grund ist, warum das dort so gehandhabt wird. Es ist nämlich die unkomplizierteste Art, für den AG, seine Angestellten zu führen. Alles ist klar definiert, jeder weiß was er zu leisten hat. Fertig. Keiner braucht sich mit Überstunden, Minusstunden oder sonstigem rumzuschlagen weil es das einfach nicht gibt. Gleitzeit mit fest definierten Arbeitszeiten ist für viele ein paradiesischer Wunschtraum.Zitates kommt ja noch was dazu. Wo fangen Sonderregelungen an, wo hören sie auf. Wenn man das bei einem durchgehen lässt, dann kommt der nächste, dann wieder einer u.s.w. :
So sehe ich es auch. Ausnahmen, die zudem schwer zu konrollieren sind, das muss nicht sein. Und, man muss nicht Gott und der Welt erklären, warum gerade X verschlafen darf und andere nicht. Klare Regelung, einfach zu händeln, alle werden gleich behandelt und tote Zeit vor Beginn der Arbeit gibt es nicht. Denn das ist ja ein ewiges Ärgerniss. Der Bus kommt zu zeitig an, oder am Frankfurter Kreuz gibt es ausnahmsweise mal keinen Stau. Ich find die Regelung super. Eben keine versteckten Überstunden auf Kosten der Arbeitnehmer.
wirdwerden
Das ist eine der klarsten Arbeitszeit-Regelungen, die ich je gelesen habe.
Und im Prinzip auch sehr Arbeitnehmerfreundlich.
Das der AG damit den AN jede Motivation auf nur 1 Minute länger arbeiten nimmt, ist ja nicht das Problem des Arbeitnehmers.
Nun ja - m.E. gibt es nicht wirklich Grund, dieses AZ-Modell hochzubeln: es ist klar und einfach, aber eben auch überaus starr, eigentlich schon ein Fossil. @Jefferson kommt offenbar nicht gut klar damit und ich selbst würde immer ein flexibles System bevorzugen, das sich meinen Wünschen als AN anpasst. Nur ist Jefferson eben nicht in der Lage noch Position, ggü. seinem AG seine Vorstellungen durchzusetzen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten