Arbeitszeitverkürzung, Gründe Ablehnung

12. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Boulder3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitszeitverkürzung, Gründe Ablehnung

Hallo,
bin 52J und möchte in 1-2 Jahren meine Arbeitszeit auf 3/4 reduzieren. Die rechtlichen Vorraussetzungen sind erfüllt. Ich gehe aber davon aus, dass der AG nicht begeistert sein wird.
Frage 1: Unsere Abteilung hat 7 Mitarbeiter, davon gehen 2 Kollegen in 2 Jahren in Rente. Kann der AG deswegen meinen Antrag ablehnen bzw. wäre es klüger, den Antrag in einem Jahr und nicht in 2 Jahren zu stellen ?
Frage 2: als stellvertretender Abteilungsleiter bekomme ich eine Zulage. Zu dieser Stellvertretung gibt es keinen schriftlichen Vertrag. Kann der AG die Stellvertretung/Zulage wegen der Verkürzung einfach streichen ?
Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wo ist denn der Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung fixiert?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Boulder3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

§ 8 Teil­zeit- und Be­fris­tungs­ge­setz (Tz­B­fG)
- wenn Sie länger als sechs Mo­na­te beschäftigt sind und
- wenn Ihr Ar­beit­ge­ber in der Re­gel mehr als 15 Ar­beit­neh­mer beschäftigt, wo­bei die Aus­zu­bil­den­den nicht mit­gezählt wer­den

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Bestimmung ist mir durchaus bekannt. Nur, mal ganz klar. Wenn der AG nicht will, dann will er nicht. Und jeder AG wird, wenn er nicht zu doof ist, auch eine gerichtsfeste Begründung finden.

wirdwerden

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