Hallo,
bin 52J und möchte in 1-2 Jahren meine Arbeitszeit auf 3/4 reduzieren. Die rechtlichen Vorraussetzungen sind erfüllt. Ich gehe aber davon aus, dass der AG nicht begeistert sein wird.
Frage 1: Unsere Abteilung hat 7 Mitarbeiter, davon gehen 2 Kollegen in 2 Jahren in Rente. Kann der AG deswegen meinen Antrag ablehnen bzw. wäre es klüger, den Antrag in einem Jahr und nicht in 2 Jahren zu stellen ?
Frage 2: als stellvertretender Abteilungsleiter bekomme ich eine Zulage. Zu dieser Stellvertretung gibt es keinen schriftlichen Vertrag. Kann der AG die Stellvertretung/Zulage wegen der Verkürzung einfach streichen ?
Lg
Arbeitszeitverkürzung, Gründe Ablehnung
12. April 2017
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Frage vom 12. April 2017 | 12:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitszeitverkürzung, Gründe Ablehnung
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#1
Antwort vom 12. April 2017 | 12:52
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
Wo ist denn der Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung fixiert?
wirdwerden
#2
Antwort vom 12. April 2017 | 13:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
§ 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- wenn Sie länger als sechs Monate beschäftigt sind und
- wenn Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, wobei die Auszubildenden nicht mitgezählt werden
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#3
Antwort vom 12. April 2017 | 13:33
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
Die Bestimmung ist mir durchaus bekannt. Nur, mal ganz klar. Wenn der AG nicht will, dann will er nicht. Und jeder AG wird, wenn er nicht zu doof ist, auch eine gerichtsfeste Begründung finden.
wirdwerden
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