Arbeitszeitregelung sehr schwammig, was will der Arbeitgeber bezwecken?

19. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 15x hilfreich)
Arbeitszeitregelung sehr schwammig, was will der Arbeitgeber bezwecken?

Hallo,
laut Tarifvertrag sollte eigentlich die 39 Std. Woche gelten, leider sind in dieser Abteilung die Überstunden eher die Regel als die Ausnahme. Mir wurde ein Arbeitsvertrag mit diesem Wortlaut vorgelegt:

Zitat:
Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen sowie den betrieblichen Regelungen in der jeweils gültigen Fassung. Bei zwingender betrieblicher Notwendigkeit kann Mehrarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen angeordnet werden. Mit dem Bruttoentgelt sind eventuelle Mehrleistungen aus Überstunden abgegolten.


Wie beurteilt ihr diese Klauseln? Für mich wirkt das sehr schwamig und arbeitgeberfreundlich ...

MfG
Mark


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// Überstunden eher die Regel als die Ausnahme

Du hast einen Anspruch darauf, vertragsgemäß beschäftigt zu werden. Natürlich muss es umgekehrt sein: Überstunden sind per Definitionem die Ausnahme. Aus der Klausel möchte ich aufgreifen "Bei zwingender betrieblicher Notwendigkeit kann Mehrarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen angeordnet werden." - beide hervorgehobenen Begriffe bedeuten erhebliche Einschränkungen, die auch AN ernst nehmen sollte.
Ich vermute stark, dass der Begriff 'Überstunden* im ersten Satz sich nicht deckt mit dem aus dem Zitat - nicht jede Stunde, die AN länger bleibt, ist eine Überstunde im Sinne der Definition.

Übrigens: Sollte es bei euch einen BR geben, müsste der der Anordnung von Überstunden zustimmen. Überstunden gelten auch als angeordnet, wenn es sich aus der Natur der Sache ergibt. (e.g. Das muss heute noch raus).

Schwammig ist die Klausel also nicht, arbeitgeberfreundlich: Ja - was eher weniger wundern kann, ist es doch sein Vertragsformular, das AN unterschreibt.

Ein Thema für sich ist die Bestimmung, dass Mehrleistungen aus Überstunden mit dem Gahalt abgegoten seien - diese Klausel hält vermutlich nicht stand, weil keine Grenzen benannt sind. Und es hängt auch ab von deiner Position und deiner Vergütung - für einen Abteilungsleiter wohl anders als für Sacharbeiter usf.

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#2
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

sehe ich das richtig, dass der AG die 39 Std. aus dem Tarifvertrag auf 48 Std. Regelarbeitszeit fixieren möchte?

MfG
Mark

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Das kann er nicht ohne Vertragsänderung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 15x hilfreich)

Das ist ein neuer Vertrag, ich habe mich bei dem AG beworben. Das mit den vielen Überstunden kenne ich von einem Bekannten, der dort arbeitet, der sitzt oft bis 20 Uhr in der Firma.
MfG
Mark

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

.... und ich vermute stark, dass es sich um mehr Arbeitsstunden oder Plusstunden handelt, wie ich schon eingangs geschrieben habe. Das sind die Arbeitsstunden, die Arbeitnehmer aus mehr oder minder freien Stücken von sich aus bleiben. An sich geht aber das Arbeitsrecht davon aus, dass die Arbeit, für die man bezahlt wird, auch in der vorgesehenen Arbeitszeit geleistet werden können sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Diese Klausel ist natürlich rechtswidrig, da hier keine Obergrenze festgelegt wurde. Als Arbeitnehmer hat man einen Anspruch darauf zu erfahren, wieviele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden. Das ist hier nicht erkennbar, bis zu 60 Stunden sind ja als AZ zulässig.
Inwieweit greift denn bei diesem Vertrag der Tarifvertrag? Und welcher ist das ?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

ich stöbere seit Tagen im Interent. Stimmt es, dass erst durch diese Regelung eine einvernehmliche Regelung zu Mehrarbeit zustande kommt? Also ohne den Satz müsste ich gar keine Überstunden machen?

Zitat:
Bei zwingender betrieblicher Notwendigkeit kann Mehrarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen angeordnet werden.




Dieser Passus ist erst ab 76T€ gültig, dies habe ich bereits recherchiert. Allerdings zwingt mich der Passus erstmal zu Überstunden, ob die dann wirklich unbezahlt bleiben, ist eine andere Frage:
Zitat:
Mit dem Bruttoentgelt sind eventuelle Mehrleistungen aus Überstunden abgegolten.



Eine Obergrenze ergibt sichindirekt aus den gesetzlichen Bestimmungen (48 Std im Halbjahresdurchschnitt). Wird die Überstundenklausel dann nicht doch wirksam?


Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben. In all meinen bisherigen Arbeitsverträgen hatte ich noch nie solche Klauseln, daher frage ich.

MfG
Mark


-- Editiert von Mark72 am 21.01.2018 23:01

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Heiliger Himmel! Bei so viel Bedenken würde ich den Vertrag einfach nicht unterschreiben.
Sicherheit, wie du sie dir wünschst, kann dir das Forum gewiss nicht geben - es ist eine Diskussionsplatform und sicher keine Ort der Rechtsberatung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
sowie den betrieblichen Regelungen in der jeweils gültigen Fassung.


Und wie lauten diese betrieblichen Regelungen?

Es ist nicht ungewöhnlich, dass es Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitkonten, Überstunden und ähnlichen Dingen gibt. Ohne diese betrieblichen Regelungen zu kennen wird man kaum beurteilen können, ob Deine Bedenken berechtigt sind oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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