Antwort vom 19. Januar 2018 | 08:16
Von Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
/// Überstunden eher die Regel als die Ausnahme
Du hast einen Anspruch darauf, vertragsgemäß beschäftigt zu werden. Natürlich muss es umgekehrt sein: Überstunden sind per Definitionem die Ausnahme. Aus der Klausel möchte ich aufgreifen "Bei zwingender betrieblicher Notwendigkeit kann Mehrarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen angeordnet werden." - beide hervorgehobenen Begriffe bedeuten erhebliche Einschränkungen, die auch AN ernst nehmen sollte.
Ich vermute stark, dass der Begriff 'Überstunden* im ersten Satz sich nicht deckt mit dem aus dem Zitat - nicht jede Stunde, die AN länger bleibt, ist eine Überstunde im Sinne der Definition.
Übrigens: Sollte es bei euch einen BR geben, müsste der der Anordnung von Überstunden zustimmen. Überstunden gelten auch als angeordnet, wenn es sich aus der Natur der Sache ergibt. (e.g. Das muss heute noch raus).
Schwammig ist die Klausel also nicht, arbeitgeberfreundlich: Ja - was eher weniger wundern kann, ist es doch sein Vertragsformular, das AN unterschreibt.
Ein Thema für sich ist die Bestimmung, dass Mehrleistungen aus Überstunden mit dem Gahalt abgegoten seien - diese Klausel hält vermutlich nicht stand, weil keine Grenzen benannt sind. Und es hängt auch ab von deiner Position und deiner Vergütung - für einen Abteilungsleiter wohl anders als für Sacharbeiter usf.