Sehr geehrte Mitglieder,
ich habe da eine Frage und vielleicht hat jemand mal eine Erfahrung diesbezüglich erlebt oder kennt sich mit der Thematik gut aus.
Ich war von April bis ende Juli Arbeitnehmer bei einer Arbeitnehmerüberlassung als Leiharbeiter in der Rechnungserfassung tätig und habe danach gekündigt, da ich eine Stelle außerhalb der Leiharbeit gefunden habe. Bei dem Unternehmen, wo ich im Einsatz war, habe ich um die 25 Minusstunden angesamelt, welche mir nun bei meiner letzen Abbrechnung abgezogen wurde. Das sind immerhin fast 500 EUR. Nun weiss ich nicht, ob das rechtens ist, da ich häufiger früher gegangen bin, da nichts mehr zu tun war. Ob das Konto an sich richtig geführt ist weiss ich leider nicht, da ich selbst nicht ganz hinterher war damit.
Bin ich in der Beweispflicht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung? Soweit ich mal gehört habe gehört dieser Fall zum unternehmerischen Risiko, oder liege ich komplett falsch?
Vielen Dank vorab
MfG
durmus89
Arbeitszeitkonto bei Kündigung abziehen?
6. August 2016
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Frage vom 6. August 2016 | 15:21
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitszeitkonto bei Kündigung abziehen?
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#1
Antwort vom 6. August 2016 | 16:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39880x hilfreich)
ZitatNun weiss ich nicht, ob das rechtens ist, da ich häufiger früher gegangen bin, da nichts mehr zu tun war. :
ZitatSoweit ich mal gehört habe gehört dieser Fall zum unternehmerischen Risiko, :
Ja, korrekt.
Der Abrbeitgeber wäre dann mit dem Risiko belastet.
ZitatBin ich in der Beweispflicht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung? :
Ja, da müsste man dann schon glaubhaft machen können.
#2
Antwort vom 6. August 2016 | 16:46
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
/// ... ,da ich häufiger früher gegangen bin, ....
Wenn, da und insofern du von dir aus gegangen bist, bleiben die Minuszeiten an dir hängen - hätte der AG dich wegen mangelnder Arbeit nach Hause geschickt, wäre er in Annahmeverzug.
Und ja: Wer behauptet, muss beweisen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. August 2016 | 19:48
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Nochmal von vorne:
Welcher Tarifvertrag greift hier?
Was steht in dem Vertrag zu Minusstunden?
Wie sind die Minusstunden entstanden?
-- Editiert von altona01 am 06.08.2016 19:49
#4
Antwort vom 6. August 2016 | 20:56
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Hat er doch geschrieben. Er ist einfach gegangen.
wirdwerden
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