Arbeitszeitkonto bei Kündigung abziehen?

6. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
durmus89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitszeitkonto bei Kündigung abziehen?

Sehr geehrte Mitglieder,

ich habe da eine Frage und vielleicht hat jemand mal eine Erfahrung diesbezüglich erlebt oder kennt sich mit der Thematik gut aus.

Ich war von April bis ende Juli Arbeitnehmer bei einer Arbeitnehmerüberlassung als Leiharbeiter in der Rechnungserfassung tätig und habe danach gekündigt, da ich eine Stelle außerhalb der Leiharbeit gefunden habe. Bei dem Unternehmen, wo ich im Einsatz war, habe ich um die 25 Minusstunden angesamelt, welche mir nun bei meiner letzen Abbrechnung abgezogen wurde. Das sind immerhin fast 500 EUR. Nun weiss ich nicht, ob das rechtens ist, da ich häufiger früher gegangen bin, da nichts mehr zu tun war. Ob das Konto an sich richtig geführt ist weiss ich leider nicht, da ich selbst nicht ganz hinterher war damit.
Bin ich in der Beweispflicht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung? Soweit ich mal gehört habe gehört dieser Fall zum unternehmerischen Risiko, oder liege ich komplett falsch?

Vielen Dank vorab

MfG
durmus89

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat (von durmus89):
Nun weiss ich nicht, ob das rechtens ist, da ich häufiger früher gegangen bin, da nichts mehr zu tun war.
Zitat (von durmus89):
Soweit ich mal gehört habe gehört dieser Fall zum unternehmerischen Risiko,

Ja, korrekt.
Der Abrbeitgeber wäre dann mit dem Risiko belastet.



Zitat (von durmus89):
Bin ich in der Beweispflicht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung?

Ja, da müsste man dann schon glaubhaft machen können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// ... ,da ich häufiger früher gegangen bin, ....

Wenn, da und insofern du von dir aus gegangen bist, bleiben die Minuszeiten an dir hängen - hätte der AG dich wegen mangelnder Arbeit nach Hause geschickt, wäre er in Annahmeverzug.
Und ja: Wer behauptet, muss beweisen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Nochmal von vorne:
Welcher Tarifvertrag greift hier?
Was steht in dem Vertrag zu Minusstunden?
Wie sind die Minusstunden entstanden?

-- Editiert von altona01 am 06.08.2016 19:49

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Hat er doch geschrieben. Er ist einfach gegangen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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