Arbeitszeitkonto - Überstunden Vereinbarung

13. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
bauerwismar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitszeitkonto - Überstunden Vereinbarung

mein AG führ kein AZK aber ich habe schon über 200 Überstunden. Darf er das und was kann ich tun?

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)

wenn sich der AG nicht davon überzeugen lässt, dir die Überstunden auszuzahlen oder sie dich abfeiern zu lassen,
wirst du Klage einreichen müssen

falls keine Vereinbarung darüber existiert, diese Stunden anzusammeln und nichts darüber vereinbart ist, wann sie fällig sein sollen

werden sie jeweils zum vereinbarten Termin für das Gehalt/Lohn monatlich zur Auszahlung fällig
dann schlägt man noch den Verzugszins drauf und klagt die Gesamtsumme ein

-----------------
"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bauerwismar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort, ich habe alle meine Überstunden sehr genau mit Tag und Zeit aufgelistet, diese dann abgegeben mit der Bitte um Prüfung. Das ist nun schon fast 3 Monate her aber mir wird jeden Tag erzählt das sie es noch nicht geschafft haben. Also nur ein hinhalten. Ich weiß von meinen Kollegen das sie auch noch nie Überstunden ausbezahlt bekommen haben und nur glegentlich mal ein zwei Stunden abgebummelt haben. Es sind deswegen auch schon viele gegangen. Aber ich möchte diese vielen Stunden nicht umsonst gearbeitet haben. Zumal der Stundenlohn echt lächerlich ist und ohne die Überstunden kommt mann damit gar nicht über die Runden. Nun soll ich mich auch noch wegen einer Weiterbildung verpflichten. Hätte ich denn Chancen zu klagen wenn die Überstunden nicht einmal vom AG bestätigt sind?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)

neueste Rechtsprechung zu dem Thema :

Das LAG Berlin-Brandenburg (LArbG Berlin-Brandenburg 15. Kammer – Entscheidung vom 19.09.2012 – 15 Ta 1766/12 ) führt zur "neuen Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess eine 2 Stufenprüfung durch:

Stufe: Der Arbeitnehmer hat vorzutragen an welchen Tagen er von wann bis wann gearbeitet hat (Vortrag im Schriftsatz nicht Verweis auf Anlagen!)
Stufe: Der Arbeitgeber muss nun für jeden einzelnen Tag konkret bestreiten


Im Überstundenprozess genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, indem er vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereit gehalten hat. Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substanziiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen – nicht – nachgekommen ist (BAG, 16.05.2012 – 5 AZR 347/11NZA 2012, 939 Rn. 27). Ist streitig, ob der Arbeitnehmer Überstunden geleistet hat, muss dieser nach der neueren Rechtsprechung des BAG nicht mehr von vornherein darlegen, welche geschuldete Tätigkeit er während der Mehrarbeit verrichtet haben will

1.2 Das Arbeitsgericht hat auch deswegen eine Erfolgsaussicht verneint, weil der Antragsteller nicht dargelegt habe, wer von ihm wann welche Arbeiten für welche Tage und innerhalb welcher Zeitspannen verlangt habe. Mit dieser Begründung kann die Erfolgsaussicht ebenfalls nicht verneint werden.

In einem zweiten Prüfungsschritt wird von der Rechtsprechung jedoch durchgängig die Darlegung des Arbeitnehmers verlangt, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (wohl erstmals BAG, 15.06.1961 – 2 AZR 436/60DB 1961, 1168 ). Die Anwesenheit eines Arbeitnehmers im Betrieb an seinem Arbeitsplatz begründet jedoch eine Vermutung dafür, dass die Überstunden zur Erledigung der Arbeit jeweils notwendig waren (LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2011 – 6 Sa 1941/11 – juris Rn. 24). Hierauf hat der Arbeitgeber substanziiert für jeden einzelnen Tag zu erwidern.

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/tag/uberstunden/

-----------------
"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es steht nichts zu Überstunden im Arbeitsvertrag? Es gilt kein Tarifvertrag?

Wenn dem so ist, müssen Sie schonmal keine weitere Überstunde leisten, und hätten das auch nicht in der Vergangenheit tun müssen.
Da wäre ja schonmal die Verweigerung weiterer Überstunden ein probates Druckmittel.
Überstunden müssen ohne Vereinbarung nur in extremen Ausnahmesituationen geleistet werden, sowas wie Keller unter Wasser, aber nicht aufgrund höheren Arbeitsanfalls.

Zur Verpflichtung wegen der Weiterbildung würde sich sicher ein eigener Thread lohnen. Sie müssen sich ja nicht verpflichten lassen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

In Ergänzung: Überstunden müssen vor Absolvieren angewiesen oder genehmigt werden. Zumindest muss der Arbeitgeber wissen (und dies auch dulden), dass sie anfallen.

Also, die Überstundenproblematik ist schleunigst zu klären. Am besten schriftlich (sofern nichts im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag steht).

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen