Arbeitszeitkonto Bauhauptgewerbe Minuskonto

7. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
melchior1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitszeitkonto Bauhauptgewerbe Minuskonto

Hallo allerseits!
Ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitszeitkonten im Bauhauptgewerbe. Soweit ich weiss ist tariflich festgelegt, dass man im Bauhauptgewerbe plus 150 Std. ansammeln kann und max. minus 30 Std.
Letzes Jahr wurde ich neu eingestellt und nach kurzer Zeit (ca. 3 Monate) schon war ich mangels Auftragslage im Minus. Als ich den Geschäftsführer daraufhin ansprach und meinte es wäre wohl sinnvoller gewesen mit der Anstellung noch bis ins neue Jahr gewartet zu haben, da ich unter diesen Umständen wohl eher als Gelegenheitsarbeiter fungieren würde, sagte dieser ich brauche mir keine Gedanken darüber zu machen. Im neuen Jahr wäre mein Arbeitszeitkonto im Nu wieder im positiven Bereich. An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass ich zuvor selbstständig gewesen war und schon für das betreffende Unternehmen gearbeitet hatte. Mittlerweile arbeite ich dort ziemlich genau ein Jahr und habe es nun auf stolze 170 Minusstunden gebracht! Während der Woche sind wir auf Montage und es ergibt sich kaum die Möglichkeit dieses Thema im Büro anzusprechen. Meine Einwände zu diesen Gepflogenheiten werden dann z.Bsp. mit der Begründung abgetan, dass ich doch wohl Geld bezöge auch für Stunden, die ich noch nicht abgeleistet hätte. Wenn ich auf die Vereinbarung im Manteltarifvertrag des Bauhauptgewerbes bestehen würde, welcher besagt, dass man nur minus 30 Std. ansammeln kann, müsse man mich wohl entlassen. Nun soll ich irgend eine Unterschrift leisten zu einer innerbetrieblichen Einigung, die ich bisher jedoch noch nicht unterzeichnet habe. Meine Argumentation dort wohl die Position des billigen Jakobs einzunehmen teilt man von Seiten der Geschäftsführung nicht. Ab und an gibt es Wochen mit Arbeitsstunden von ca. 60 Std. und dann bekomme ich kurzfristig die Information, am nächsten Wochenbeginn Zuhause zu bleiben bis auf Abruf.
Wer kann mich hier über die genau Gesetzteslage aufklären?
Ich danke schon mal im Voraus.

Gruss melchior1

-- Editiert am 07.07.2011 22:50

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Der BRTV ist ja allgemeinverbindlich. Insofern wäre der erste Ansprechpartner die IG BAU.

quote:
Als ich den Geschäftsführer daraufhin ansprach und meinte es wäre wohl sinnvoller gewesen mit der Anstellung noch bis ins neue Jahr gewartet zu haben, da ich unter diesen Umständen wohl eher als Gelegenheitsarbeiter fungieren würde,


Tut mir leid, aber so ein Argumentation gegenüber dem AG als AN ist in meinen Augen reichlich sinnfrei.


quote:
Nun soll ich irgend eine Unterschrift leisten zu einer innerbetrieblichen Einigung, die ich bisher jedoch noch nicht unterzeichnet habe.


Was für eine Vereinbarung sollen Sie unterschreiben?

quote:
Wer kann mich hier über die genau Gesetzteslage aufklären?



Was möchten Sie konkret wissen?



8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

wenn ein AG einen AN anstellt, ist es seine sache, ihn mit entsprechenden arbeiten zu beschäftigen. wenn er dazu nicht in der lage ist, ist das seine sache. 'annahmeverzug' ist das fachliche stichwort.
es scheint mir also fraglich, ob du mit dem minuskonto die situation ausbaden musst. m.e. kannst du dich einigermaßen entsprannt zurücklehnen. vielleicht solltest du dich via frag-einen-anwalt noch absichern.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
melchior1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

@Blaubär
Danke für die Info! Das deckt sich mit meiner Vermutung. Kann man dazu eventuell auch Aussagen bei der Gewerkschaft bekommen? Einen Anwalt möchte ich aus Kostengründen nicht befragen.
Gruss melchior1

@1000kleinesachen
Zum Glück entscheiden Sie nicht was sinnfrei ist!
Zuvor war ich selbstständig und wäre dies dann auch solange geblieben bis sich die Situation so dargestellt hätte, wie es der Geschäftsführer angekündigt hat.
Eine Unterschrift, welche die Fa. von der Regelung im Rahmenmantelvertrag befreit soll ich leisten. Und was ich konkret wissen wollte beantworte ich mal mit folgendem Satz: Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Dennoch danke für die Mühe.
Gruss melichor1

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.


So sieht es aus. Lesen Sie sich den BRTV durch, da steht alles weitere drinn.

2x Hilfreiche Antwort

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