Arbeitszeitgesetz, Ausgleich von Feiertagen in der Woche

8. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go483763-75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitgesetz, Ausgleich von Feiertagen in der Woche

Hallo zusammen

Ich habe folgendes Problem,
Ich arbeite in einer "Sportstätte" die 365 Tage im Jahr geöffnet ist, habe vertraglich eine 5 Tage Woche mit 40 Stunden.
Bei 365 Tagen, arbeiten wir natürlich auch Sonntags und Feiertags.

Nun ist es so, das laut Gesetz ja an Feiertagen in der Woche ein Ruhetag Ausgleich gewährt werden muss.

Unser Geschäftsführer diese uns aber verweigert, mit der Argumentation, das durch die Feiertagszuschläge die er zahlt das ganze abgegolten ist.

Genauso verhält es sich mit der gesetzlichen Ruhezeit.
Wenn wir zb Karfreitag bis 00:00 Arbeiten, müssen wir am Samstag um 11:45 wieder auf der Matte stehen.

Wir haben demnächst eine Gesprächsrunde, in denen dieses und andere Themen angesprochen werden sollen und ich hoffe ihr helft mir meine Argumentation zu unterstützen.

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Nun ist es so, das laut Gesetz ja an Feiertagen in der Woche ein Ruhetag Ausgleich gewährt werden muss.


Diese gesetzliche Forderung ist erfüllt, wenn man in einer Woche mit einem Feiertag zwei freie Tage hat. Da Ihr eine 5-Tage-Woche habt liegt also kein Gesetzesverstoß vor.

Zitat:
Unser Geschäftsführer diese uns aber verweigert, mit der Argumentation, das durch die Feiertagszuschläge die er zahlt das ganze abgegolten ist.


Das ist korrekt

Zitat:
Genauso verhält es sich mit der gesetzlichen Ruhezeit.
Wenn wir zb Karfreitag bis 00:00 Arbeiten, müssen wir am Samstag um 11:45 wieder auf der Matte stehen.


Die gesetzlich geforderte Ruhezeit von 11 Stunden ist dann eingehalten.

Zitat:
Wir haben demnächst eine Gesprächsrunde, in denen dieses und andere Themen angesprochen werden sollen und ich hoffe ihr helft mir meine Argumentation zu unterstützen.


Auf die Rechtslage werdet Ihr Euch nicht berufen können, da das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.

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