Hallo, ist es rechtens von 13,50 bis 0,00 uhr arbeiten zu müssen & nur eine halbe Stunde Pause zu haben? & gelten ab 22 Uhr nicht die vergütungen einer Nachtschicht für die letzten Stunden?
Arbeitszeitänderung was darf sein
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sollte nur das Arbeitszeitgesetz bei dir Anwendung finden, dann nein, ansonsten durchaus möglich.ZitatHallo, ist es rechtens von 13,50 bis 0,00 uhr arbeiten zu müssen & nur eine halbe Stunde Pause zu haben? :
Sollte nur das Arbeitszeitgesetz bei dir Anwendung finden, dann ab 23Uhr ja, ansonsten nicht unbedingt.Zitatgelten ab 22 Uhr nicht die vergütungen einer Nachtschicht für die letzten Stunden? :
-- Editiert von -Laie- am 17.11.2017 14:21
Du arbeitest deinen Angaben nach offenbar > 9 Stunden. Folglich sind 45 Paus zwingend vorgeschrieben.
Ob Nachtarbeit vorliegt, ist nicht sicher zu sagen: die 22-Uhr-Grenze gilt für z.B. Bäcker, ansonsten beginnt Nachtarbeit um 23 Uhr. Und es müssen mind. 2 h sein (was für 22-0 Uhr passen würde, nicht aber für 23 Uhr).
Und wieso Änderung?
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Normalerweise gibt es dort 3 Schichten, Frühschicht von 6,00 - 14,00 uhr, Spätschicht von 13,50-22,00 uhr & Nachtschicht von 22,00 bis 6,00 Uhr. Ich fange dort am Montag neu an, und zu meiner Probearbeit waren es auch schon 2 Schichten, 5,00-14,00 Uhr & 13,50-23,00 Uhr. Diese wurden nun mal wieder geändert.
Normalerweise arbeite ich 38,5 Stunden die Woche. Aber es steht auch im Arbeitsvertrag das eine Wöchentliche Stundenzahl von 40 Stunden nicht überschritten werden. Bei diesen änderungen der Schichten ist dies ja aber der Fall.
-- Editiert von go473502-73 am 17.11.2017 14:51
Sollte nur das Arbeitszeitgesetz bei dir Anwendung finden, dann ab 23Uhr ja Das ist falsch. Nachtarbeiter ist man, wenn man wenigstens 2 h zur Nachtzeit (23 Uhr bis 6 Uhr) arbeitet - bei einem Schichtende um 24 Uhr besteht also kein Anspruch auf Zuschläge, es sei denn, die wären im AV oder TV vorgesehen.
Nachtschicht von 22,00 bis 6,00 Uhr. Da bestünde dann ab 23 Uhr Anspruch auf Nachtzuschlag. Allerdings hat der Gesetzgeber dessen Höhe nirgends geregelt. Üblich sind etwa 25 %.
(Doppelpost)
-- Editiert von muemmel am 17.11.2017 15:04
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