Folgende Frage:
Arbeitgeber X stellt ein flexibles Arbeitszeitenmodell zur Verfügung dass Kernarbeitszeiten von 09:00 bis 17:00 vorsieht bei denen alle in dieser Zeit anwesende sein müssen.
Nun Zieht Arbeitgeber X pauschal 1 Stunde für den Mittag ab wenn die geleistete Arbeitszeit >8 Stunde ist.
Man verliert damit immer eine Stunde am Tag auch wenn z.B. Mittags durchgearbeitet wird, um an die laut Arbietsvertrag 40 Wochenstunden zu kommen.
Dar Arbeitgeber X das der laut seiner Meinung damit die gesetzlich vorgeschriebene Mittagsstunde abzieht.
Darf er das?
Was wenn die Leute die Mittagsstunde hernehmen und durcharbeiten, um an Ihre Wochenstunden zu kommen, wenn se die Flexiblen Zeiten nutzen?
-- Editiert von patator am 26.02.2007 11:10:00
Arbeitszeit Zwangsabzug 1 Stunde Mittag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitszeitgesetz
§ 4 Ruhepausen
1. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
2. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
3. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__4.html
Arbeitnehmer dürfen nicht eigenmächtig ohne Mittagspause durcharbeiten. Das Gesetz ist zur Schutz der MA doch da!
Arbeitnehmer dürfen gar nicht auf die Mittagspause verzichten, weder eigenmächtig noch auf Anweisung.
Wenn der AG so etwas zulässt, dann droht ihm dafür ein Bußgeld.
Die gesetzliche Mittagspause beträgt aber nur 30 Minuten.
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Das sagt aber nun nicht viel aus ob er das nun darf oder nicht.
Dar der Arbeitgeber eigenmächtig pauschal ne Stunde abziehen?
Bei uns im Konzern werden ab der 6. h 30 min abgezogen und ab der 8. h 45 min. wenn man nicht selber die Pausenzeiten "stempelt".
Das ist meines Wissens erlaubt (der AN muss ja diese Pausen einhalten) und in diesem Fall auch mit dem BR abgestimmt. Könnte mir aber vorstellen, dass der Abzug von 1h nicht zulässig ist.
quote:
Die gesetzliche Mittagspause beträgt aber nur 30 Minuten.
<font color=red>'Ruhepausen von mindestens 30 Minuten'</font>
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__4.html
quote:
Dar der Arbeitgeber eigenmächtig pauschal ne Stunde abziehen?
Man muss Pause nach spätestens 6 h Arbeit machen. Und die darf der AG auch abziehen. Du solltest mal schauen, was bei euch sonst noch zur Arbeitszeit/Pausen geregelt ist.
Das ist es ja, nix ist definitiv im AV geregelt.
Das würde ja bedeuten dass der uns jeden Tag um eine halbe Stunde besch...
Das kann auch woanders als im AV geregelt sein.
- Betriebsvereinbarung
- Vereinbarung zur Gleitzeit
- Tarifvertrag
- oder schlichte Arbeitsanweisung des AG (die schriftlich oder auch mündlich sein kann)
...positiv gewendet: dem AG liegt daran, dass seine leute ordentlich mittag machen. das kann betriebsüblich eine stunde sein. allerdings habt ihr dann auch diese eine stunde und dann ist es auch kein beschiss.
wenn du nicht mit deiner meinung alleine stehst, könntet ihr ja das anliegen vorbringen, dass ihr lieber eine halbe stunde eher rauskommt.
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