Arbeitszeit / Sonntagsarbeit

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Andrea Krüger
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit / Sonntagsarbeit

Hallo, meine Freundin arbeitet im Einzelhandel und hat einen Knebelvertrag.

Sie bekommt ein geringes Grundgehalt und den Rest verdient sie sich über Provision dazu. Das meiste Geld verfährt sie jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit.

Viel schlimmer ist aber die Tatsache, dass sie niemals einen Samstag frei bekommt. Dafür hat sie eigentlich donnerstags frei.

Selbst für die Hochzeit Ihres Cousins bekam sie nicht frei, obwohl sie dafür einen Urlaubstag opfern wollte.

Nun kommt es in dem Betrieb häufig vor, dass sonntags gearbeitet werden soll. Entweder ist verkaufsoffener Sonntag oder Inventur oder es müssen Umbauarbeiten gemacht werden. Diese Sonntage sind "freiwillig" und nur an den verkaufsoffenen Sonntagen bekommt sie ihre Provision. An den anderen bekommt sie kein Gehalt. Für keinen der Sonntage bekommt sie einen Zeitausgleich!

Nun kommt auch noch hinzu, dass schon im Dezember zwei Sonntage gearbeitet wurde und ihre freien Donnerstage auch gstrichen wurden - ohne Ausgleich!

Und im Januar geht es schlimmer weiter als im letzten Jahr: Sie fing am 02.01. wieder an, hatte dann den Donnerstag nicht ihren freien Tag, muß morgen wieder hin (So, 08.01.). Heute sagten sie, dass die nächsten zwei Donnerstage auch gestrichen sind und am kommenden Sonntag (15.01.) wird auch gearbeitet wegen Inventur. Das heißt, sie hat vom 02.01. bis einschließlich 21.01. (20 Tage durchgearbeitet).

Ist das rechtens???

Dann ist es auch noch so, dass ihr der Urlaub (sie bekommt gerade mal die vorgeschriebenen 4 Wochen) vorgeschrieben wird. Es kann doch auch nicht sein, dass der AG vorschreibt, wann man den Urlaub zu nehmen hat?!

Einmal war es so, dass sie eine Woche Urlaub haben sollte und dann war aber am Ende Ihres Urlaubes ein verkaufsoffener Sonntag, so dass sie nicht wie normal am Montag anfangen konnte, sondern am Sonntag hin mußte. Einen Tag Urlaub konnte sie nicht dranhängen...

Es wäre schön, wenn sich jemand meiner Anfrage annimmt, weil meine Freundin langsam echt kaputt ist und ihre Freunde nicht wissen, wie man ihr helfen kann.

Alle sagen immer, da könnte ich nicht arbeiten, doch richtig helfen können wir nicht....

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Andrea,

man hört von sowas leider sehr oft. Es sind viele Menschen arbeitssuchend und auf jeden Job angewiesen und Arbeitgeber, insbesondere Kleine, nutzen sowas aus. Wie beispielsweise die Bäckereien, die in Baumärkte sind.

Nein, rechtens ist es nicht. Sonntagsarbeit muss zudem angemeldet werden. Auch soviele Tage darf sie nicht durch arbeiten, ohne frei zu haben.

So wie es sich anhört, wird sie über gute Gespräche mit den Arbeitgebern nichts erreichen.

So blöde es klingt, aber in dem Fall kann sie nur aufhören und dass ihr zustehende Geld (Zuschläge für Mehrarbeit, Sonntagsarbeit etc.) einklagen, bzw. vom AG fordern.

Es sollte eine "schwarze Liste" für solche Arbeitgeber geben!!

Ich habe eine ausgeprägte unternehmerische Denke, obwohl ich AN bin. Und ich bin nicht dafür, wie man hier oft liest, dass ein AN nach nur 1-2 Jahren Zugehörigkeit eine Abfindung erhält und grundsätzlich vor Gericht damit durchkommt - sowas macht viele klein- und mittelständige Unternehmen kaputt und auch führt es dazu, daß man eher auf Festangestellte verzichtet. Weil es einfach ein Risiko ist.

ABER solche Unternehmen, wie oben erwähnt, die AN so ausnutzen, gehören einfach nur angeschissen.

Wenn sie einen Tarifvertrag hat, gelten die dort festgelegten Bedingungen, auch was Urlaub betrifft. Zudem gelten auch die Gesetze, falls im Tarif nicht festgelegt ist oder keinem Tarif angeschlossen.

Auf jedenfall würde ich ihm ordentlich Dampf machen. Dies geht aber wohl nur, wenn sie weiß, daß sie anschließend arbeitslos ist.

Viele Glück und viele Grüsse Lene

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@andrea krüger

was steht zur arbeitszeit/ sonn und feiertagsarbeit im av?
was steht im av zur vergütung/ freizeitausgleich?
was steht zu urlaub im av?
gilt ein tarifvertrag?

selbstverständlich kann ein ag aus betrieblichen bestimmen ob und wann ein an in urlaub geht! ein ag wird wohl kaum in der weihnachtszeit seine an urlauben lassen KÖNNEN.

@lene40

ich kann zwar sehr gut verstehen, dass du sauer bist auf solche ag. es hilft der fragestellerin aber nicht, die kündigung und anschließende klage vorzuschlagen. eine kündigung durch sie hätte eine 12 wöchige sperre durch die aa zur folge und zunächst mal muß man wissen, was im av zu vergütung etc steht um eine ( mögliche) basis zur klage zu haben.

sunbee



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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Sunbee:

quote:
selbstverständlich kann ein ag aus betrieblichen bestimmen ob und wann ein an in urlaub geht! ein ag wird wohl kaum in der weihnachtszeit seine an urlauben lassen KÖNNEN.


Grundsätzlich sicherlich richtig. Dabei sind aber auch die Interessen und Wünsche des AN angemessen zu berücksichtigen. Das im Einzelhandel in der Vorweihnachtszeit in der Regel kein Urlaub gewährt wird ist sicherlich üblich und auch verständlich. Ich verstehe allerdins die Fragestellerin so, dass hier grundsätzlich der AG bestimmt, wann und wie lange die AN Urlaub nimmt, ohne die Wünsche der AN auch nur im geringsten zu berücksichtigen. Und das ist sicherlich nicht korrekt.

Im Übrigen stimme ich Dir zu, dass hier sicherlich nähere Angaben zum Arbeits- und/oder Tarifvertrag benötigt werden. Gleich von vornherein und pauschal die Kündigung zu empfehlen, halte ich auch nicht für gut, obwohl auch diese Möglichkeit durchaus in die weiteren Überlegungen einbezogen werden sollte. Denn letztendlich geht es hier auch um die Gesundheit der AN und die ist m.E. wichtiger als der Arbeitsplatz. Inwieweit die Gesundheit allerdings bereits angegriffen ist, oder in Zukunft angegriffen wird, vermag - außer der betroffenen Person selber - hier wohl keiner zu beurteilen.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@axelk

klar müssen wünsche berücksichtigt werden. so bitter es ist, weihnachten, sylvester und so sind im einzelhandel oder gastronomie die umsatzstarken zeiten und es ist sicher im interesse des an, dass der betrieb umsatz fährt um arbeitsplätze zu erhalten.
du hast recht, was die gesundheit angeht.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

ich empfehle nicht die Kündigung als ersten Schritt. Sondern vermute/befürchte, daß, wenn sie ihre Interessen durchsetzen möchte, sie vermutlich ihren Hut nehmen kann.

Leider kenn ich einige solcher Fälle und kein AG hat es gerne, wenn ein AN seine Rechte durchsetzen möchte.

Eine Sperre muss nicht unweigerlich kommen. Dazu ist es aber nötig zu wissen, was sagt der Arbeitsvertrag, was sagt der Tarifvertrag und was sagt das Gesetz.

Zudem liegt bei solchen Unternehmen die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, das es ein Kommen und Gehen dort ist. Dass wissen auch die Arbeitsämter. Da kann man sich auch vorher erkundigen. Ich hatte auch mal so ein Unternehmen (Fluktuationsrate über 40%) und habe vorab mit dem AA gesprochen. Wurde allerdings dann nicht Arbeitslos, sondern ging in einen neuen Job. Aber es wäre seitens des AA OK gewesen und es hätte keine Sperre gegeben.

Und dies ist spätestens dann ratsam, wenn die Gesundheit schon angegriffen ist. Was nützt es einem AN die Zähne zusammenzubeissen und u.U. richtig krank zu werden.

ABER:
Als erstes würde ich natürlich schaun, was ist rechtens und was nicht und mit dem Ergebnis ein Gespräch beim AG suchen. Und natürlich alles ransetzen, den Job zu behalten - eben unter besseren Bedingungen.

PS: Ich glaube daß mit dem Urlaub ist auch nur Zweitrangig gemeint. Im Vordergrund steht sicherlich die vielen Arbeitstage ohne Frei zu haben. So würde ich es rauslesen. Und ich denke mal, da ist es unerheblich was im Vertrag steht. Glaube nicht, daß dies so gestattet ist. 3 Wochen durch - ohne einen Tag Pause.

LG
Lene



-- Editiert von Lene40 am 08.01.2006 15:45:32

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Hier würde ich mal das
Arbeitszeitgesetz empfehlen. 3 Wochen durcharbeiten ist nicht zulässig. Und Sonntagsarbeit nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

§ 11
Ausgleich
für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 7 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

(4) Die Sonn- und Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

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