Hallo zusammen,
eine grundsätzliche Frage; wenn ein Mitarbeiter in seinen Arbeitsvertrag vor etlichen Jahren (ca. 12 Jahre) Arbeitszeiten zugesagt bekommen hat gelten diese auch heute noch obwohl in einem Firmen-TV andere Arbeitszeiten geregelt sind? Nehmen wir an, dass Geschäft und die Kundensituation hat sich so grundlegend geändert, dass seinerzeit vereinbarte Arbeitszeiten gar nicht mehr tragfähig sind für das Geschäft - kann ein Mitarbeiter dann sich darauf berufen, dass individualvertragliche Vereinbarungen vor kollektivrechtlichen Vereinbarungen gehen und er dementsprechend nur zu den Arbeitszeiten arbeiten will die in seinen Vertrag stehen?
Gruss,
Dennis K.
Arbeitszeit (Arbeitsvertrag vs. TV)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der AN kann sich auf den individuellen Arbeitsvertrag berufen.
Es könnte anders aussehen wenn der AN der Gerwerkschaft angehört und gleichzeitig der AG dem Arbeitgeberverband oder der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Selbst dann muss die individuelle Regelung genau auf ihre Zulässigkeit geprüft werden.
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Ich gehe mal davon aus, dass die AZ verlängert werden soll.
Der Arbeitnehmer kann m.E. sich auf die Vereinbarung im AV berufen.
Aber dann kann der Arbeitgeber, und das ist anzunehmen, eine Änderungskündigung aussprechen und die neue Arbeitszeit auf diesem Weg durchsetzen.
Besonders, wenn,wie hier, die Arbeitszeiten nicht mehr tragfähig sind für das Geschäft.
Hallo,
besten Dank zunächst für die bisherigen Antworten. Im meiner Frage dreht es sich im Wesentlichen gar nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, also nicht um die Anzahl der Arbeitsstunden, sondern um die Lage der Arbeitszeit; Ein AN hat vor 12 Jahren für eine bestimmte Tätigkeit einen Arbeitsvertrag erhalten in dem ungewöhnlicherweise die Lage/Verteilung der Arbeitszeiten festgeschrieben waren. Nun ist der Mitarbeiter zum einem in einem Bereich innerhalb des Unternehmens tätig indem, aufgrund der Kunden- und Geschäftsstruktur, andere Arbeitszeiten gelten. Z.b. ein Zwei-Schicht-Modell. Das Zwei-Schicht-Modell ist in dem Firmen-Tarifvertrag festgehalten. Der AN beruft sich gegenüber dem AG auf seine arbeitsvertragliche Regelung und möchte weiterhin nur zu den Zeiten arbeiten die seinerzeit im AV vereinbart wurden. Die Anzahl der Arbeitsstunden würde sich nicht ändern.
Der AG will schlicht im Rahmen des Direktionsrechtes die neuen Arbeitszeiten anordnen und der BR und der AN sagen, dass die individualrechtliche Vereinbarung gilt.
MfG
Dennis K.
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