Arbeitsweg zumutbarkeit

6. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
starchild256
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitsweg zumutbarkeit

es gibt zwar schon beiträge darüber jedoch ist es ja fast immer auf den einzelfall bezogen.
deswegen die frage an euch ob mein Arbeitsweg zulässig ist oder nicht, vorallem am Abend und Samstags finde ich es echt schlimm aber vielleicht könnt ihr das besser beurteilen.

kurz vornweg im Arbeitsvertrag steht zu Arbeitsweg nix drinn.
es steht nur drinn das ich eine 40 stunden woche habe jedoch verpflichtet bin im 2 schichtsystem Früh,spät sowie am Samsten zu arbeiten soweit der AG dies anordnet.

ich besitze kein FS und kein PKW
Fahrgemeinschaften gibt es zwar im Betrieb
diese nützen mir jedoch nix, 2 Fahrgemeinschaften sind aus der komplett anderen Richtung und 3 andere sind schon voll. auch wechseln die Schichten unterschiedlich so das man nicht immer mit den selben leuten in der selben schicht ist. wie die anderen das genau machen weis ich noch nicht da ich erst seit 2 wochen in dem betrieb arbeite.

ich habe mal gelesen das Arbeitswegzeiten immer von Haustür zum Betriebseingang gelten???

hier nun der weg;
Montag bis Freitag:
Frühschicht Hinweg:
verlassen des Hauses um 4uhr
ankunft am Betriebsgelände:gegen 5,55uhr

Frühschicht Rückweg:
Betriebsgelände wird gegen 14.30uhr verlassen
ankuft zuhause: gegen 16.50uhr

Spätschicht:
Hinweg:
verlassen des Hauses: gegen 11.45uhr
ankunft am Betriebsgelände: gegen 14uhr

Rückweg:
Betriebsgelände wird gegen 23.10uhr verlassen
ankunft zuhause: gegen 00.45uhr
hier ist die besonderheit das man weil zu derzeit kein bus mehr fährt mehre Km zum nächsten Ort laufen muss,um da den zug zu nehmen, schaft man dies nicht rechtzeitig muss man leider wartezeiten in kaufnehmen und ich würde dann erst um 1.40 zuhause ankommen.

Samstags ist es noch schlimmer:
Frühschicht:
hinweg:
verlassen des hauses:3.45uhr
ankuft am betriebsgelände:gegen 6.15uhr
rückweg:
verlassen des geländes gegen 14.30uhr
ankuft zuhause: gegen 17.15uhr

Spätschicht:
hinweg:da hab ich mal glück und brauch das Haus erst 13uhr verlassen und bin gegen 14.15uhr im Betrieb

der Rückweg ist dafür jedoch .....
wenn ich gegen 23uhr das betriebsgelände verlasse muss ich wiederum merhere KM laufen um 0.15uhr dann mit dem bus aus dem anderen Ort fahren und würde mit 3 mal umsteigen gegen 1.50uhr bei mir ankommen.

ich hoffe ihr könnt mit den daten was angefangen?



-- Editiert starchild256 am 06.10.2012 20:04

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Der Weg von zu Hause zum AG ist grundsätzlich das Problem des AN.
Die Wegezeiten sind im Sinne des SGB und der Zumutbarkeitskriterien grenzwertig, das spielt bezüglich des AG aber keine Rolle!
Nur Sie haben doch gewusst, wie weit es bis zum AG ist. Warum haben Sie den Vertrag dann unterschrieben und dort angefangen?
Es handelt sich nicht um Leiharbeit, Sie sind direkt in dem Betrieb eingestellt?

Bezüglich der ständig wechselnden Schichten liese sich maximal etwas ereichen, wenn es einen BR gibt. Oder man verhandelt in dem Punkt mit dem AG.
Davon abgesehen müsste man zunächst Kollegen finden, die einen mitnehmen. Besonders beliebt sind Fahrgemeinschaften nicht, wenn ein Mitfahrer mangels FS und Auto nie selber fahren kann. Aber das ist letztlich kein arbeitsrechtliches Problem, das lässt sich klären oder auch nicht.


quote:
Rückweg:
Betriebsgelände wird gegen 23.10uhr verlassen
ankunft zuhause: gegen 00.45uhr
hier ist die besonderheit das man weil zu derzeit kein bus mehr fährt mehre Km zum nächsten Ort laufen muss,um da den zug zu nehmen, schaft man dies nicht rechtzeitig muss man leider wartezeiten in kaufnehmen und ich würde dann erst um 1.40 zuhause ankommen.


Na dann viel Spass im Winter. :sweat:

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
starchild256
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Nur Sie haben doch gewusst, wie weit es bis zum AG ist. Warum haben Sie den Vertrag dann unterschrieben und dort angefangen?



sorry ich habe vergessen zu erwähnen das der Betrieb mehrere Standorte hat. es steht aber im Arbeitsvertrag nicht drinn an welchen ich Eingesetz werde. auch kann dies innerhalb des Betriebes wechseln.

ich habe natrülich schon angefragt ob dies möglich ist jedoch wurde mir von der Personaldisponentin gesagt das dies im moment nicht möglich sei. eventuell erst ab Dezember oder Januar. jedenfals muss ich solange an dem Standort bleiben wo ich nun bin. ein 3. Standort des selben betriebes befindet sich dann über 300 km entfernt und würde mir auch nix bringen

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
sorry ich habe vergessen zu erwähnen das der Betrieb mehrere Standorte hat. es steht aber im Arbeitsvertrag nicht drinn an welchen ich Eingesetz werde. auch kann dies innerhalb des Betriebes wechseln.


Das ist schlecht. War denn von Anfang an klar, dass der Einsatz in dem weiter enfernten Betriebsteil erfolgen wird?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Sorry, aber was ist den genau die Frage?

Da hat jemand einen Arbeitsvertrag unterschrieben, bei einer Firma, die für ihn anfahrtmässig ungünstig liegt. Und was soll jetzt passieren?

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


die Frage stellt sich mir, was passieren soll, selbst wenn man feststellt, der Arbeitsweg wäre "unzumutbar" lang

interessant wäre dies doch nur, falls man vorhätte, selbst wieder zu kündigen, aber keine Sperre vom ALG riskieren will

90 Minuten hielt das ArbG Frankfurt (1 Ca 5428/07 ) für einen einfachen Weg nicht für beanstandungswürdig

die Durchführungsanweisungen zum § 10 SGB II sagen aus :

(4) Bei der Beurteilung der zumutbaren Pendelzeiten ist in der Regel
die Entfernung zumutbar, die in der Region bei vergleichbaren Arbeitnehmern
üblicherweise zwischen Wohnort und Arbeitstelle anfallen.
Üblich sind Pendelzeiten, wenn sie nicht nur vereinzelt, sondern
in größerem Umfang anfallen.
Als Vergleichswerte anzusetzen sind:
• bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden: 2,5 Stunden
Pendelzeit,
• bei einer tägliche Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 3
Stunden Pendelzeit.
Soweit z.B. in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten oder in
Ballungsgebieten längere Pendelzeiten üblich sind, sollen diese
zugrunde gelegt werden.

gibt es einen Betriebsrat, der helfen könnte, dich evtl. schneller "heimatnah" einzusetzen ?



-----------------
"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

wie weit ist der Betrieb vom Wohnort entfernt?

quote:
von starchild256 am 06.10.2012 20:03

ich besitze kein FS und kein PKW

Braucht es auch nicht. Ich fahre ca. 80% meiner Arbeitstage egal ob es Sommer oder Winter ist, die Sonne brennt oder literweise scheint (Worstpiel für Regen)
Auch heute bin ich mit dem rad zur Arbeit)
Das sind bei mir 35km einfache Strecke!
(Bei angenommenen 250 Arbeitstage im Jahr - 30 Tage Urlaub - 10 Tage Krank und Feiertage = 210 Tage davon 80% = 168 Tage mit dem Rad je 70 km = 11760km / Jahr. Ich fahre in der Regel 15.000-18.000 km gesamt / Jahr)

Wenn du nicht ganz so sportlich bist würde ich dir eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Mofa nahelegen. Die Kosten sind selbst für einen taschengeldbeziehenden Schüler zu entrichten. Oder mach gleich einen Rollerführerschein, oder mach doch gleich einen Autoführerschein, oder zieh um oder fahre Taxi, oder oder oder....

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

-- Editiert radfahrer999 am 08.10.2012 09:52

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nochmals: natürlich steht im Arbeitsvertrag nichts zum Arbeitsweg drinnen. Der Arbeitsweg ist im Regelfall nämlich einfach nicht Gegenstand des Vertrages.

SGB II ist hier nicht einschlägig. Außerdem: hier hat jemand einfach einen Vertrag abgeschlossen, in Kenntnis seiner Verpflichtungen. Wenn er meint, die nicht erfüllen zu können, dann muss er kündigen. Ob die Eigenkündigung zur Sperre führt, das sollte man vorher mit der AfA klären. Wie wärs mit nem Umzug?

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
starchild256
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Wie wärs mit nem Umzug?


wer soll bitte einen umzug bezahlen??
ich habe erst am 12.09 mit der arbeit angefangen!
ich habe dadurch für september nicht mal den vollen Lohn.
darüber hinaus bin ich 6 monate in der probezeit! ich weis nicht ob es ratsam ist in der probezeit umzuziehen

zudem stellen dich das mansche wirklich einfach vor, aber es ist in manschen fällen nicht einfach!
es müsste ja auch erstmal eine bezahlbare Wohnung gefunden werden, in manschen gebieten von deutschland ist dies nicht so einfach.
als ich vor knapp 3 jahren in meine derzeitige wohnung gezogen bin habe ich ca 2 monate suchen müssen nach einer ordentlichen und vorallem bezahlbaren Wohnung!

quote:
wie weit ist der Betrieb vom Wohnort entfernt?

Laut Routenplaner sind es Luftlinie 46km
wobei jedoch Luftlinie nicht die eigentliche Strecke wiederspiegelt da man ja nun mal nicht durch Flüsse,bahnstrecken usw fahren kann sondern da einen umweg machen muss

-----------------
""

-- Editiert starchild256 am 08.10.2012 18:37

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und nach der möglichen Versetzung (die ja für Dezember/Januar evtl. möglich wäre), würde es auf wieviele Km kommen bzw. auf wieviel Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

OT:

@radfaherer999

Respekt! Aber bei 35km einfache Entfernung ist man als Radler sicherlich die absolute Ausnahme. Dann muss man zusätzlich noch das Glück haben, sich auf Arbeit duschen oder wenigstens vernünftig waschen und umziehen zu können. Das Glück hat nicht jeder.
Wie lang brauchst Du für eine Strecke? Und ist das Stadtverkehr, Bundestrasse oder schön ausgebauter Radweg? Also auf einer Bundesstrasse würde ich z.b. nicht jeden Tag x Kilometer im Berufsverkehr zurücklegen wollen.

btw, gab es da nicht vor Monaten Stress mit dem AG, weil der das Radfahren für zu gesundheitsgefährdend fand? Hat sich das wieder gelegt?


@starchild256

quote:
ich weis nicht ob es ratsam ist in der probezeit umzuziehen


Das ist natürlich wirklich ein Problem und eher nicht zu empfehlen. Und für Wohnnungssuche ist es derzeit eher ein ganz ungünstiger Zeitpunkt. In einigen Gegenden explodieren die Mietpreise geradezu.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von starchild256 am 08.10.2012 18:30

zudem stellen dich das mansche wirklich einfach vor

Ganz ehrlich... Es ist auch einfach... Ich würde mir wie in meinem Post von radfahrer999 am 08.10.2012 09:45 geraten eine Mofaprüfbescheinigung absolvieren und erstmit einem gebrauchten Mofa aus lokalen Kleinanzeigen dahinzuckeln. Die Kosten liegen im Taschengeldbereich und die Bescheinigung ist sehr sehr schnell gemacht. Dann würde ich mich mal nach einem anderen Gefährt umsehen (125ccm? Auto?)! Das mit dem durch die Gegend laufen und auf eine Kombination von öff. Verkehrsmittel angewiesen zu sein erachte ich als höchst unglücklich und für die gleichen Kosten lässt sich locker ein Mofa unterhalten.
Wird zwar im Winter kalt, aber dafür gibt es Thermoklamotten und so eine Regenhose ist auch noch zusätzlich recht winddicht. Beim Arbeitgeber einen Spind geben lassen und man hat genug Möglichkeiten zum umziehen.


quote:
von 1000kleinesachen am 08.10.2012 22:25

Wie lang brauchst Du für eine Strecke?

1h bis 1h 15min je nach täglicher Kondition!


quote:
von 1000kleinesachen am 08.10.2012 22:25
Und ist das Stadtverkehr, Bundestrasse oder schön ausgebauter Radweg?

90% guter Radweg 10% Bundesstraße (kleine Landstr., nix großes)


quote:
von 1000kleinesachen am 08.10.2012 22:25

Also auf einer Bundesstrasse würde ich z.b. nicht jeden Tag x Kilometer im Berufsverkehr zurücklegen wollen.

Ich auch nicht.

quote:
von 1000kleinesachen am 08.10.2012 22:25

btw, gab es da nicht vor Monaten Stress mit dem AG, weil der das Radfahren für zu gesundheitsgefährdend fand? Hat sich das wieder gelegt?

Ja, hatte ich. Mein alter Chef hat mir erlaubt zu duschen. Hatte auch einen Spind. Der neue hat es mir nahe gelegt, dass er das nicht so toleriert, weil die Duschen für die Fahrer sind (war in einer Spedition) Mittlerweile habe ich den AG gewechselt. 1 Ort weiter, aber genauso weit von zu Hause entfernt.

quote:
von 1000kleinesachen am 08.10.2012 22:25

Dann muss man zusätzlich noch das Glück haben, sich auf Arbeit duschen oder wenigstens vernünftig waschen und umziehen zu können.

Das habe ich. Schriftlich bestätigt! :)

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

mich interessiert das ganze auch ein wenig.

ich würde auch nicht unbedingt mehre km mit dem rad jedentag zur arbeit fahren ohne da die möglichkeit zu haben zu Duschen!

aber mal eine andere Frage die zum Thema Arbeitsweg passt.

vorallem im Winter oder bei schlechten******rungsverhältnissen soll der AN doch früher losfahren damit man rechzeitig auf der Arbeit ist!

wenn man nun einen langen Arbeitsweg hat wie im fall des TE oder ähnlich weit und man benutzt öffenliche Verkehrsmittel, wie ist das geregelt wenn man nicht früher fahren kann weil nachweislich kein frührer Bus/Bahn fährt??

beispiel:

ein AN fährt jedentag um 4.45uhr mit dem Bus zur Arbeit
das ist jedoch auf der Linie der 1. Bus des Tages.

gibt es da überhaupt regelungen oder hat man tortzdem die pflicht pünktlich auf der Arbeit zu sein?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Die Pflicht zur Pünktlichkeit bleibt.
Wie ein Arbeitnehmer zur Arbeit kommt, ist alleine sein Problem. Wenn kein Bus fährt, mit dem die Arbeitsstelle pünktlich zu erreichen ist, muß man wohl umziehen oder kündigen. Alternativ kann einem auch der Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Die Pflicht zur Pünktlichkeit bleibt.
Wie ein Arbeitnehmer zur Arbeit kommt, ist alleine sein Problem. Wenn kein Bus fährt, mit dem die Arbeitsstelle pünktlich zu erreichen ist, muß man wohl umziehen oder kündigen. Alternativ kann einem auch der Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen.



naja meine Frage bzw mein Beispiel bezieht sich ehr auf den Winter

wenn man im 3/4 des gesamten Jahres mit dem Bus gut und auch pünktlich zur arbeit kommt, braucht man meiner meinung nach nicht unbedingt umziehen.

mir ging es jetzt lediglich darum zu wissen ob es reglungen gibt fals die Straßen verschneit sind aber kein frührer Bus fährt

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

"mir ging es jetzt lediglich darum zu wissen ob es reglungen gibt fals die Straßen verschneit sind aber kein frührer Bus fährt"

Es gibt keine besonderen Regelungen. Auch bei verschneiter Straße und fehlender Busverbindung gilt das, was ich oben geschrieben habe.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von seidi256 am 09.10.2012 22:56

mir ging es jetzt lediglich darum zu wissen ob es reglungen gibt fals die Straßen verschneit sind aber kein frührer Bus fährt

Ich werfe noch einmal das Mofa als Top-Alternative (auch im Winter bei verschneiter Straße) ein.


-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Also wenn man 3/4 des Jahres gut ankommt, muss der Arbeitgeber die Kröte schlucken, dass man 1/4 des Jahres zu spät ankommt? Ist doch wohl nicht Dein ernst?

Ich habe ca 10 Jahre pro Jahr 70.000 km zurück gelegt, um an meinen Arbeitsplatz zu kommen. Umzug war nicht angesagt, da ich genau zwischen zwei Standorten lebte und beide bedienen musste. Das war teilweise mit PKW, teilweise mit Öffis, und das rund um die Uhr. Ganz ehrlich, ich hatte vielleicht mal 2 Tage im Jahr, wenn überhaupt, wo es nicht klappte. Ansonsten hieß es eben zeitiger aufstehen, evtl. auch mal eine Übernachtung am Arbeitsplatz organisieren. Und diese 2 Tage waren nun mal nicht 1/4 der Zeit. Wenn alle Stänge reißen, meist sind so extreme Wetterlagen ja vorhersehbar, dann nimmt man eben einen Tag Urlaub.

Als "Personaler", verantwortlich für Mitarbeiter in fünfstelliger Höhe, stelle immer wieder fest, dass es nur ganz bestimmte Mitarbeiter sind, die immer wieder und wieder es nicht schaffen, rechtzeitig im Dienst zu sein, die insoweit Sonderregelungen maßgeschneidert auf jeden Tag gebacken haben wollen. Für die Unfähigkeit, den Arbeitsweg zu organisieren, dafür ist nun wirklich nicht der Arbeitgeber zuständig. Auch nicht für die fehlende Flexibilität, was einen Umzug angeht. Man nehme sich eine Wohnung, möglichst weit weg von aller Infrastruktur, 3 km hinter dem letzten Dorf (weil die Hausameise dort so glücklich ist), ohne Führerschein, und jammere dann, dass niemand ihn abholt? Ist doch wohl ein Witz.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von wirdwerden am 10.10.2012 08:39

Man nehme sich eine Wohnung, möglichst weit weg von aller Infrastruktur, 3 km hinter dem letzten Dorf (weil die Hausameise dort so glücklich ist), ohne Führerschein, und jammere dann, dass niemand ihn abholt? Ist doch wohl ein Witz.

Leider Realität mit wenig Humor.
Es gibt Menschen die wollen die Kosten von Auto und Führerschein einsparen. Und sind wir mal ehrlich, ein Auto kostet schon verdammt viel. Auf der anderen Seite wollen sie aber nicht die Vorteile die ein Auto bietet irgendwo wieder reinholen. Stattdessen muss man doch Rücksicht drauf nehmen, dass sie nicht so können wie sie sollten. Das regt mich auf, da muss man doch mal aus dem Quark kommen. Muss ja kein Auto sein, kann ja auch ein Mofa sein mit dem man durch die Gegend zuckelt. Who cares? Wichtig ist doch dass ich die Verpflichtung die ich eingegangen bin auch zuverlässig erfüllen kann. Schließlich will ich dafür auch Knete sehen. Wie ich das mache ist doch egal. Aber zu sagen: "Kann ich nicht" "will ich nicht" ist doch kein Argument. Oder besser noch mit Unzumutbarkeit argumentieren, weil man nicht aus dem Quark kommt. Das ist für mich unverständlich, dass solche Phlegmatiker auch noch damit durchkommen (wollen).

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Also viele unserer Mitarbeiter kommen mit so einem Roller, und das bei Wind und Wetter. Soll preiswert und bequemer als ein Mofa sein. Nur, weit ab wohnen, wegen der Hausameise und der günstigen Miete bedeutet halt, dass man woanders investieren muss. Eben in die Fahrtkosten, das kann dann auch ein Auto sein. Muss ja keines mit dem Stern auf der Kühlerhaube sein. Ober aber, man nimmt die teurere Wohnung in der Stadt in Nähe des Arbeitsplatzes in Kauf. Dann spart man sich die Transportkosten, den eigenen PKW. Nur alle Vorteile haben wollen (preiswerte Miete, Kosten für PKW sparen) und diese Entscheidung risikotechnisch auf den Arbeitgeber abwälzen, das geht nun mal ganz und gar nicht.

Ein Unternehmen, mit dem wir viel zusammen arbeiten, die machen zur Bedingung, dass man in der Nähe des Arbeitsplatzes wohnt bzw. hinzieht. Warum wohl?

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von wirdwerden am 10.10.2012 09:17

Also viele unserer Mitarbeiter kommen mit so einem Roller, und das bei Wind und Wetter. Soll preiswert und bequemer als ein Mofa sein.


Ein Mofa ist ja nicht per se die alten Teile die man aus den 60er, 70er und 80er kennt. Die meisten Mofas heuzutage sind auf 25km/h gedrosselte Roller.
Die Mofaprüfbescheinigung ist schnell gemacht. Du gehst zur Fahrschule, die melden dich für die Prüfung an. Kostet ca. 30€ und du füllst nur einen kleinen Bogen mit Fragen zu Vorfahrtsregeln und Geschwindigkeiten aus. Das war es. Wenn du den Bogen ausgefüllt hast und bestanden ahst, dann stellen die dir deine Mofaprüfbescheinigung aus.
Dann (oder schon vorher) schaust du dich nach einem gebrauchten Roller um (Kleinanzeigen ca. 400€) und lässt den auf 25kmh drosseln (kostet ca. 80€ extra) und kaufst dir Helm und Nierengurt. (Nochmal 100€). Die Versicherung kostet 25€/Jahr. Locker flockig ist alles in ein paar Tagen erledigt.

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

-- Editiert radfahrer999 am 10.10.2012 09:34

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Also technisch sind uns die Männer ja doch überlegen! Ich als "Oldie",und weiblich, hab da natürlich keine Ahnung. Danke für die Aufklärung. Weiss jetzt, was ich meinem Neffen zu Weihnachten schenke!

Aber zurück zum Thema. Ich rate jedem Mitarbeiter, sich für so "Nottage", sind ja nun wirklich nur einige wenige im Jahr, und das nicht mal bundesweit, sich ein paar Urlaubstage aufzusparen. Das ist doch nun wirklich zumutbar.

Außerdem, so meine Erfahrung, jemand, der dauerhaft seinen Weg zur Arbeit nicht organisiert bekommt, der bekommt auch seinen Job dauerhaft nicht gebacken. Das ist kein Vorurteil, sondern ein Nachurteil!

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

vorallem finde ich hilft so ein Mofa einem locker über die Runden bis man was vernünftiges und dauerhaftes gefunden hat!
Und wie gesagt. Zeitaufwand ist recht gering, da braucht keiner mit "keine Zeit" zu kommen.

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

ich habe nun einiges mal mitgelesen und muss mal auf das thema umzug zu sprechen kommen..

eigentlich könnte man dafür einen eigene Diskussion aufmachen, aber ich lasse es jetzt mal hier drinn..

nehmen wir mal ein einfaches Beispiel.

Berlin!

sicherlich wissen einige wie es in Berlin zugeht aber für unwissende mal hier etwas:

quote:
Berlin - Auf dem Berliner Immobilienmarkt wird es eng und enger. Preiswerter Wohnraum ist in einigen Quartieren kaum noch zu haben und Geringverdiener müssen inzwischen bis zur Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Durch viel zu wenig Neubauten im mittleren Preissegment steigen die Mieten auch deshalb, weil die Bevölkerung wächst. Alles in allem ist Berlin auf dem Weg zu Hamburger oder Münchner Verhältnissen. Allerdings sind Einkommen und Kaufkraft hier deutlich geringer.




jetzt zum thema Arbeitsweg:

wenn man in Berlin wohnt,und das glück hat eine bezahlbare Wohnung zu haben. jedoch nach langen suchen und arbeitslosigkeit endlich einen Job gefunden hat. ist man erstmal froh überhaupt Arbeit zu haben.

selbst wenn man zur Arbeit quer durch Berlin fahren muss,ist dies immernoch besser als voh Hartz 4 leben zu müssen.

aber in solchen Situationen ist es eben nicht einfach gleich umzuziehen nur um vielleicht eine dreivirtelstunde weg zur Arbeit zu sparen!

das ganze ist jetzt nur ein Beispiel! aber es zeigt das es in der Praxis anders zugeht als was hier einige Schreiben!

zu sagen zieh doch einfach um damit du nähr an der Arbeit bist,ist leider in einigen fällen nicht so einfach!!

zudem ist dies nicht nur in Berlin so sondern in vielen anderen gebieten in Deutschland kommt das genauso vor

was die sache mit dem Mofa oder Roller oder von mir aus auch ein Fahrrad angeht gebe ich euch recht!!

jedoch kommt es beim Fahrrad auch auf den Job an.

wer nach 8 Stunden Schwere körperliche Arbeit noch mehre KM Rad fährt hat meinen Respekt!!!




-- Editiert seidi256 am 10.10.2012 18:47

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Natürlich hast du auf viele Arbeitnehmer bezogen recht, der Wohnungsmarkt ist in einigen Gegenden, gelinde gesagt, angespannt.

"zu sagen zieh doch einfach um damit du nähr an der Arbeit bist,ist leider in einigen fällen nicht so einfach!!"

Das haben wir uns doch nicht ausgedacht. :sweat: Das ist eben bei manchen Arbeitsplätzen zwangsweise notwendig, wenn ein Arbeitnehmer es zeitweise nicht schafft, den Arbeitsweg vor Arbeitsbeginn zu bewältigen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

@ seidi: es ist doch ganz einfach. Der Arbeitgeber ist nun mal unter gar keinen Umständen für das Wegerisiko verantwortlich. Und er muss da eine Lösung finden. Und nur er allein!

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Und in Berlin ist ja eine nahezu 24h Verfügbarkeit der öff. Verkehrsmittel gegeben.
Bei starchild in Hintermupfelbach (Ortsname erfunden, soll die ländliche Gegend symbolisieren) sieht es da anders aus. Und ich würde ungern nachts (evtl. sogar noch als Frau) zwischen den Ortschaften umherlaufen.

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

@ Radfahrer: hast ja recht. Ich bin in schöner Regelmässigkeit beruflich in Berlin. Ich fahre dort nur mit den Öffis, lass das Auto stehen. Abgesehen davon, natürlich dauert es ein wenig, bis man eine passende Wohnung gefunden hat. Aber auch da kommt man in die Gänge, wenn man nur will. Nur, meine Erfahrung als Personalmensch: die, die nicht mal den Weg geregelt bekommen, bekommen auch dauerhaft den Job nicht geregelt.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von wirdwerden am 11.10.2012 09:40

die, die nicht mal den Weg geregelt bekommen, bekommen auch dauerhaft den Job nicht geregelt.

Meiner Meinung nach könnten diese Menschen auch Probleme mit einem geregelten Leben im allgemeinen haben!

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Das entzieht sich meiner Kenntnis. Aber, wirst schon recht haben.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen