Arbeitsvertrag weiter befristet oder unbefristet?

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Zyankalia
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)
Arbeitsvertrag weiter befristet oder unbefristet?

Hallo,

seit April habe ich (im ÖD) einen recht seltsamen Arbeitsvertrag.
Und zwar wurde ich befristet eingestellt "wegen Vorliegens eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG zweckbefristet für die Dauer der zu vertretenden kranken Mitarbeiterin".

Soweit so gut... zu diesem Zeitpunkt waren zwei Kolleginnen länger erkrankt. Kollegin A habe ich direkt vertreten, wobei schon bei meinem Arbeitsantritt klar war, dass wenn sie wiederkommt die kranke Kollegin B vertritt und nicht zurück in die Abteilung kommt.
Ca. 2 Wochen nach Arbeitsantritt kam Kollegin A tatsächlich wieder, holte nur ihre persönlichen Sachen um am Arbeitsplatz von Kollegin B eingelernt zu werden. 3 Monate später kam dann auch Kollegin B wieder und Kollegin A wurde innerhalb der anderen Abteilung zur Unterstützung von anderen Kollegen verwendet. Beide kranke Kolleginnen waren also gleichzeitig wieder anwesend ohne dass mein Vertrag aufgelöst wurde.

Was bedeutet dies nun für meinen Vertrag? Mir wurde von einem Bekannten gesagt, dass der sachliche Grund durch die Anwesenheit beider Kolleginnen weggefallen ist und der Vertrag damit stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Das würde heißen, der Vertrag ist unbefristet?
Ich hatte schon versucht mir Hilfe über unseren Personalrat zu holen, aber leider konnte man mir da auch keine Auskunft geben, da ich kein Ver.di-Mitglied bin.

Hat von euch vielleicht jemand eine Idee oder Tipps die mich weiterbringen?

Vielen Dank für die Hilfe schon mal im Voraus
Liebe Grüße
Zyankalia

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... mir Hilfe über unseren Personalrat zu holen, aber leider konnte man mir da auch keine Auskunft geben, da ich kein Ver.di-Mitglied bin.

Äh? ... da ich kein Ver.di-Mitglied bin ? Wie hammers denn? Der Personalrat ist für alle da, nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder. Die Jungs sollten mal über ihren Auftrag nachdenken. Aber das nur am Rande.

Bist du sicher, dass dein AV nur und ausschließlich auf den Vertretungsgrund abstellt und nicht noch zusätzlich eine Zeitkomponente erhält?

Ansonsten spricht deine Darstellung für einen unbefristeten Vertrag. Aber du solltest die Füße stillhalten bis der AG gegebenenfalls meint, sich auf die Befristung berufen zu sollen.

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

In deinem Vertrag steht ja nicht "bis die Kranke wiederkommt" sondern wohl ein "Enddatum" ? Und bis zu dem müssen die dich eben halten - auch wenn es zu viel Personal ist.

Ebenso ist die "Anwesenheit der Kranken" nicht zwingend das Ende der Krankheit, kann ja auch ne Pause sein.

Steht im Vertrag tatsächlich der Name der Kranken drin.

In Zweifelsfall ist der einfachste und billigste Weg nach Ende des Vertrags zu klagen, ohne Anwalt kostet das weniger als die Erstberatung. Du solltest dir die Zeiten der Krankheit und des Personalstamms aufschreiben damit die Beweise hast.

http://www.palm-bonn.de/befristet_ii.htm


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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
da ich kein Ver.di-Mitglied bin.


Das könnte man ja ändern oder sich eine Rechtschutzversicherung mit Arbeitsrecht zulegen. Waum der PR nicht helfen will ist in der Tat mehr als kurios.

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Waum der PR nicht helfen will ist in der Tat mehr als kurios.


Der bleibt in der Firma

Du gehst.

So einen kannte ich auch mal ? Von nix eine Ahnung.

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#5
 Von 
Zyankalia
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Zunächst einmal danke für die hilfreichen Antworten. Ich versuche mal so gut ich es kann zu antworten.

quote:
Äh? ... da ich kein Ver.di-Mitglied bin ? Wie hammers denn? Der Personalrat ist für alle da, nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder. Die Jungs sollten mal über ihren Auftrag nachdenken. Aber das nur am Rande.

Mein Gedanke war ähnlich, aber da ich wegen dem Vertrag keinen großen Wirbel machen wollte um nicht eventuell schlafende Hunde zu wecken, hab ich es dabei belassen.

quote:
In deinem Vertrag steht ja nicht "bis die Kranke wiederkommt" sondern wohl ein "Enddatum" ?

quote:
Bist du sicher, dass dein AV nur und ausschließlich auf den Vertretungsgrund abstellt und nicht noch zusätzlich eine Zeitkomponente erhält?

Bei der ersten Version des Vertrages stand drin "bis längstens 30.06.2011". Als mir der Vertrag vorgelegt wurde, war ich darüber verwundert und habe vorm Unterschreiben den Chef darauf angesprochen, dass das im Einstellungsgespräch so nicht abgesprochen war und ich gerne möchte, dass das rausgenommen wird. Er war auch darüber verwundert und wusste nicht warum das so reingeschrieben wurde. Daraufhin hat er vom Personalamt das Datum rausnehmen lassen. Die Variante ohne zeitliche Begrenzung wurde schließlich unterschrieben.

quote:
Ansonsten spricht deine Darstellung für einen unbefristeten Vertrag. Aber du solltest die Füße stillhalten bis der AG gegebenenfalls meint, sich auf die Befristung berufen zu sollen.

Das wäre dann ja das nächste Problem. Wir haben einige Kolleginnen, die in diesem Frühjahr in Altersteilzeit gehen. Und dann soll mein Vertrag geändert werden und ich - natürlich wieder zeitlich befristet - für eine Kollegin eingestellt werden. Damit würde ich mich ja aber dann vertraglich verschlechtern. Also wäre das dann der Zeitpunkt, zu dem ich die Katze aus dem Sack lassen müsste, oder? Kann mich ja kaum hinstellen und unbegründet sagen "nö, ich behalte meinen Vertrag lieber."

quote:
Ebenso ist die "Anwesenheit der Kranken" nicht zwingend das Ende der Krankheit, kann ja auch ne Pause sein.

Einerseits ist das so sicherlich richtig, aber wie verhält es sich, wenn die beiden Kranken mittlerweile ganz anderen Abteilungen zugeordnet sind. Die eine war es ja sowieso schon und die zweite, deren Arbeitsplatz ich übernommen habe, ist auch vom Ordnungsamt in die Kämmerei gewechselt. In diesem Sinne vertrete ich ja weder die eine, noch die andere, weil beide niemals an "meinen" Arbeitsplatz zurückkehren werden. Hat das für den Vertrag Konsequenzen?

quote:
Steht im Vertrag tatsächlich der Name der Kranken drin.

Nein, es steht lediglich "für die Dauer der zu vertretenden kranken Mitarbeiterin". Und wie bereits oben geschrieben, kehrt die Mitarbeiterin, deren Arbeitsplatz ich übernommen habe, dahin auf gar keinen Fall zurück.

Danke für den Tip mit der Rechtsschutzversicherung. Da werde ich mich gleich mal drum kümmern.
Und nochmals vielen lieben Dank für die Unterstützung.
LG Zyankalia

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Die RV muss aber 3-Monate bestehen, bevor die greift. Ist bei der Gewerkschaft zwar ebenso, dort wird man aber ab dem ersten Tag zumindestens beraten.

quote:
Das wäre dann ja das nächste Problem. Wir haben einige Kolleginnen, die in diesem Frühjahr in Altersteilzeit gehen. Und dann soll mein Vertrag geändert werden und ich - natürlich wieder zeitlich befristet - für eine Kollegin eingestellt werden. Damit würde ich mich ja aber dann vertraglich verschlechtern. Also wäre das dann der Zeitpunkt, zu dem ich die Katze aus dem Sack lassen müsste, oder? Kann mich ja kaum hinstellen und unbegründet sagen "nö, ich behalte meinen Vertrag lieber."


Da müsste man aus meiner Sicht wirklich Nägel mit Köpfen machen, da man ansonsten immer nur die Wirksamkeit der letzten Befristung arbeitsgerichtlich überprüfen lassen kann. Wenn also bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein unbefristeter AV besteht, dann wäre es nicht klug im Frühjahr einen neuen befristeten AV zu unterzeichnen, dessen Befristung dann wohlmöglich wirksam ist. Die taktische Vorgehensweise, würde ich aber mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht abklären.

Ich meine mich dunkel an ein Urteil zu erinnern, wo ein ebenfalls ständig befristet beschäftigter AN bei dem nächsten befr. AV nur unter dem Vorbehalt unterschrieben hat, dass die Befristung des vorherigen AVs nicht unwirksam ist. Diese Befristung hatte er dann innerhalb der 3-Wochenfrist per Klage überprüfen lassen.

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__17.html

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#7
 Von 
Zyankalia
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für die Unterstützung.

Habe nachgeschaut und bei meiner Rechtsschutz ist tatsächlich Arbeitsrecht mit eingeschlossen. Da ich jetzt in etwa eine Ahnung habe, in welche Richtung es gehen muss, werde ich mich anwaltlich beraten lassen.

Danke für die Hilfe!

LG Zyankalia

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