Hallo Community,
angenommen, Arbeitnehmer1 (AN) hat bei AG1 einen neuen Arbeitsvertrag zum 01.06. abgeschlossen. Die Kündigungsfrist in der Probezeit (6 Monate) beträgt 2 Wochen. Bei Nicht antreten steht eine Vertragsstrafe von 2 Monatsgehälter im Vertrag. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags ist nicht möglich.
AN hat nun einen zweiten Arbeitsvertrag von AG2 vorliegen mit Startdatum 01.07. und möchte diesen auch unbedingt erfüllen.
Folgende Überlegung:
AN kann am 01.06. bei AG1 kündigen und wäre aufgrund der 2 Wochen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit zum 15.06. vertragslos. Zum 01.07. kann sie dann bei AG2 den neuen Job antreten.
Fragen:
Kann AG2 herausfinden das es einen AG1 gegeben hat? Dieser wurde in den Gesprächen nicht erwähnt.
Wäre es sinnvoll AG2 zu informieren? (Thema richtige Angaben in Bewerbung machen etc.)
Vielen lieben Dank für eure Zeit vorab!
LG Melissa
Arbeitsvertrag unterschrieben... dann aber doch woanders anfangen zu arbeiten
27. November 2017
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Frage vom 27. November 2017 | 23:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag unterschrieben... dann aber doch woanders anfangen zu arbeiten
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#1
Antwort vom 28. November 2017 | 00:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120307 Beiträge, 39869x hilfreich)
ZitatAN kann am 01.06. bei AG1 kündigen und wäre aufgrund der 2 Wochen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit zum 15.06. vertragslos. Zum 01.07. kann sie dann bei AG2 den neuen Job antreten. :
Korrekt.
Man kann im übrigen bereits jetzt fristgerecht kündigen (mit Zustellnachweis).
Evetnuell ist dann der AG1 auch bereit auf einen Antritt komplett zu verzichten.
ZitatKann AG2 herausfinden das es einen AG1 gegeben hat? :
Ja, kann er.
ZitatWäre es sinnvoll AG2 zu informieren? :
Proaktiv: sehe ich keinen Sinn.
Auf Nachfrage von AG2: ja
#2
Antwort vom 28. November 2017 | 00:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich befürchte es fehlen noch ein paar Details die ich gerne hinzufügen möchte:
- Die Gespräche mit AG1 und AG2 sind recht zeitgleich erfolgt.
- AG2 denkt sie ist noch bei Ihrem alten, ehemaligen Arbeitgeber angestellt. Die Kündigung dort wurde jedoch schon ausgesprochen damit sie zum 01.06. bei AG1 anfangen könnte.
Wären dies nicht falsche Aussagen die den Arbeitsvertrag nichtig machen?
Zitat:Ja, kann er.
Darf ich fragen wie und woher er die Info bekommen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. November 2017 | 07:14
Von
Status: Weiser (17462 Beiträge, 6497x hilfreich)
- Zum Zeitpunkt der Gespräche warst du ja wohl noch bei deinem alten AG beschäftigt; insofern hast du weder gelogen noch falsch informiert.
- AG kennen sich womöglich, spielen gemeinsam Tennis oder Golf ...
#4
Antwort vom 28. November 2017 | 15:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:- Zum Zeitpunkt der Gespräche warst du ja wohl noch bei deinem alten AG beschäftigt; insofern hast du weder gelogen noch falsch informiert.
Zum Zeitpunkt des 2. Gesprächs bei AG2 war die Kündigung schon abgeschickt und der Vertrag bei AG1 unterschrieben. AG2 weiß jedoch davon nichts.
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