Arbeitsvertrag unterschrieben... dann aber doch woanders anfangen zu arbeiten

27. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Melissa74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag unterschrieben... dann aber doch woanders anfangen zu arbeiten

Hallo Community,

angenommen, Arbeitnehmer1 (AN) hat bei AG1 einen neuen Arbeitsvertrag zum 01.06. abgeschlossen. Die Kündigungsfrist in der Probezeit (6 Monate) beträgt 2 Wochen. Bei Nicht antreten steht eine Vertragsstrafe von 2 Monatsgehälter im Vertrag. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags ist nicht möglich.
AN hat nun einen zweiten Arbeitsvertrag von AG2 vorliegen mit Startdatum 01.07. und möchte diesen auch unbedingt erfüllen.


Folgende Überlegung:
AN kann am 01.06. bei AG1 kündigen und wäre aufgrund der 2 Wochen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit zum 15.06. vertragslos. Zum 01.07. kann sie dann bei AG2 den neuen Job antreten.


Fragen:
Kann AG2 herausfinden das es einen AG1 gegeben hat? Dieser wurde in den Gesprächen nicht erwähnt.
Wäre es sinnvoll AG2 zu informieren? (Thema richtige Angaben in Bewerbung machen etc.)

Vielen lieben Dank für eure Zeit vorab!

LG Melissa


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von Melissa74):
AN kann am 01.06. bei AG1 kündigen und wäre aufgrund der 2 Wochen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit zum 15.06. vertragslos. Zum 01.07. kann sie dann bei AG2 den neuen Job antreten.

Korrekt.

Man kann im übrigen bereits jetzt fristgerecht kündigen (mit Zustellnachweis).
Evetnuell ist dann der AG1 auch bereit auf einen Antritt komplett zu verzichten.



Zitat (von Melissa74):
Kann AG2 herausfinden das es einen AG1 gegeben hat?

Ja, kann er.



Zitat (von Melissa74):
Wäre es sinnvoll AG2 zu informieren?

Proaktiv: sehe ich keinen Sinn.
Auf Nachfrage von AG2: ja



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Melissa74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich befürchte es fehlen noch ein paar Details die ich gerne hinzufügen möchte:

- Die Gespräche mit AG1 und AG2 sind recht zeitgleich erfolgt.
- AG2 denkt sie ist noch bei Ihrem alten, ehemaligen Arbeitgeber angestellt. Die Kündigung dort wurde jedoch schon ausgesprochen damit sie zum 01.06. bei AG1 anfangen könnte.
Wären dies nicht falsche Aussagen die den Arbeitsvertrag nichtig machen?

Zitat:
Ja, kann er.

Darf ich fragen wie und woher er die Info bekommen

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

- Zum Zeitpunkt der Gespräche warst du ja wohl noch bei deinem alten AG beschäftigt; insofern hast du weder gelogen noch falsch informiert.
- AG kennen sich womöglich, spielen gemeinsam Tennis oder Golf ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Melissa74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
- Zum Zeitpunkt der Gespräche warst du ja wohl noch bei deinem alten AG beschäftigt; insofern hast du weder gelogen noch falsch informiert.


Zum Zeitpunkt des 2. Gesprächs bei AG2 war die Kündigung schon abgeschickt und der Vertrag bei AG1 unterschrieben. AG2 weiß jedoch davon nichts.

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