Arbeitsvertrag unterschrieben ... dann aber doch woanders anfangen ...

4. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)
Arbeitsvertrag unterschrieben ... dann aber doch woanders anfangen ...

Hallo,

angenommen Arbeitnehmer A unterschreibt am 04.04.2007 einen Arbeitsvertrag (unbefristet) bei Arbeitgeber A mit Arbeitsbeginn am 01.05.2007, da der Arbeitnehmer A ja noch bei seiner alten Firma die Kündigungsfrist bis 30.04.2007 einhalten muss ...

Nun bekommt Arbeitnehmer A aber noch ein anderes Angebot von einer anderen Firma (Arbeitgeber B) am 05.04.2007, dass ihm mehr zusagen würde. Welche Chance hätte Arbeitnehmer A, den schon unterschriebenen Vertrag rückgängig zu machen? Er hat ja mit der eigentlichen Arbeit noch gar nicht begonnen, die würde ja wie gesagt erst am 01.05. beginnen.

Cu

Tri-City-Maniac

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, 'rückgängig machen' im Sinne von einfach zurücktreten, geht nicht.

Insofern die Kündigung vor Vertragsbeginn nicht ausgeschlossen ist, geht kündigen oder man nimmt mit dem AG Kontakt auf und vereinbart sowas wie ne Aufhebung des Vertrages.

MfG

23x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)

Wenn dieser aber nicht mit ner Aufhebung einverstanden ist?

44x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Dann bleibt nur Kündigen (insofern nicht ausgeschlossen) oder Vertrag antreten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)

Das Problem ist halt, dass der Arbeitnehmer A bei Arbeitgeber B auch schon 01.05. anfangen könnte, aber der Vertrag wie gesagt schon mit Arbeitgeber A vereinbart wurde. Wenn die Probezeit 3 Monate dauert, wann kann dann gekündigt werden? Erst zum Ablauf der Probezeit?

Auch vor Antritt der Stelle gilt doch schon die Probezeit ... also könnte doch auch schon vorher innerhalb der Kündigungsfrist der Probezeit gekündigt werden.

Ist bei einem Aufhebungsvertrag sofort Schluß?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
also könnte doch auch schon vorher innerhalb der Kündigungsfrist der Probezeit gekündigt werden.


Ja.

quote:
Ist bei einem Aufhebungsvertrag sofort Schluß?


Je nachdem, was man vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael Lützenkirchen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

so oder so natürlich recht doof gelaufen.

Auf der anderen Seite hat niemand Lust auf jemanden, der schon vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses signalisiert, dass er weiter ziehen wird.

Mein Rat daher, gehe nochmal auf den AG A zu und signalisiere ihm:

- dass Du Deinen vertraglichen Verpflichtungen zum 01.05. natürlich gerecht werden wirst

- dass Du zu Deinem Bedauern(!) aber eine noch größere Herausforderung gefunden hast, die auch bereit sind auf Dich zu warten, wenn es denn sein muss

- dass Du um sein Verständnis bittest, dass Du am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses gleich Deine Kündigung einreichen wirst

- dass man sich das gemeinsam doch sparen könnte, und es ein toller Zug von AG A wäre, wenn er Dich doch schon vorher aus dem AV herauslässt.

Gut gemeinter Rat am Schluss: spiele das auch völlig offen mit AG B, will sagen, informier ihn über Dein Problem. Unterschreib vor(!) Deiner Kündigung bei AG A einen Vertrag mit Beginn Ende der Kündigungsfrist bei AG "oder früher"! Nicht dass Du am Ende gar keinen von beiden Jobs hast...



-----------------
"
Mit freundlichen Grüssen

Michael Lützenkirchen
WHATEVER MOBILE GmbH
www.whatevermobile.com"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)

HI,
ich dachte immer, das man auch von Arbeitsverträgen eine Rücktrittsfrist hat. Habe ich mich geirrt? Und wenn doch wie lange ist die?
LG Angelus

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

In dem von Dir geschilderten Fall hast Du nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn das im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Es gibt in Deutschland auch kein generelles Rücktrittsrecht für Verträge. Für bestimmte Vertragsarten gibt es aus Gründen des Verbraucherschutzes allerdings ein Widerrufsrecht (z.B. beim Fernabsatz). Ein Arbeitsvertrag fällt aber nicht darunter.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Schau doch mal, was als Kündigungsfrist in während der Probezeit vereinbart ist.
Ich kenne da 2 Wochen.
Also bringst du deine Kündigung zum ersten Arbeitstag mit, und fängst am 21.5 bei B an.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)


Ich kenne da 2 Wochen.
Also bringst du deine Kündigung zum ersten Arbeitstag mit, und fängst am 21.5 bei B an.


Wieso aber dann am 21.5.? Nach meinem Kalender wären die zwei Wochen bereits am 15.05. um, so dass man am 16.05. bei B starten könnte.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen