Hallo,
angenommen Arbeitnehmer A unterschreibt am 04.04.2007 einen Arbeitsvertrag (unbefristet) bei Arbeitgeber A mit Arbeitsbeginn am 01.05.2007, da der Arbeitnehmer A ja noch bei seiner alten Firma die Kündigungsfrist bis 30.04.2007 einhalten muss ...
Nun bekommt Arbeitnehmer A aber noch ein anderes Angebot von einer anderen Firma (Arbeitgeber B) am 05.04.2007, dass ihm mehr zusagen würde. Welche Chance hätte Arbeitnehmer A, den schon unterschriebenen Vertrag rückgängig zu machen? Er hat ja mit der eigentlichen Arbeit noch gar nicht begonnen, die würde ja wie gesagt erst am 01.05. beginnen.
Cu
Tri-City-Maniac
Arbeitsvertrag unterschrieben ... dann aber doch woanders anfangen ...
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, 'rückgängig machen' im Sinne von einfach zurücktreten, geht nicht.
Insofern die Kündigung vor Vertragsbeginn nicht ausgeschlossen ist, geht kündigen oder man nimmt mit dem AG Kontakt auf und vereinbart sowas wie ne Aufhebung des Vertrages.
MfG
Wenn dieser aber nicht mit ner Aufhebung einverstanden ist?
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Dann bleibt nur Kündigen (insofern nicht ausgeschlossen) oder Vertrag antreten.
--- editiert vom Admin
Das Problem ist halt, dass der Arbeitnehmer A bei Arbeitgeber B auch schon 01.05. anfangen könnte, aber der Vertrag wie gesagt schon mit Arbeitgeber A vereinbart wurde. Wenn die Probezeit 3 Monate dauert, wann kann dann gekündigt werden? Erst zum Ablauf der Probezeit?
Auch vor Antritt der Stelle gilt doch schon die Probezeit ... also könnte doch auch schon vorher innerhalb der Kündigungsfrist der Probezeit gekündigt werden.
Ist bei einem Aufhebungsvertrag sofort Schluß?
quote:
also könnte doch auch schon vorher innerhalb der Kündigungsfrist der Probezeit gekündigt werden.
Ja.
quote:
Ist bei einem Aufhebungsvertrag sofort Schluß?
Je nachdem, was man vereinbart.
so oder so natürlich recht doof gelaufen.
Auf der anderen Seite hat niemand Lust auf jemanden, der schon vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses signalisiert, dass er weiter ziehen wird.
Mein Rat daher, gehe nochmal auf den AG A zu und signalisiere ihm:
- dass Du Deinen vertraglichen Verpflichtungen zum 01.05. natürlich gerecht werden wirst
- dass Du zu Deinem Bedauern(!) aber eine noch größere Herausforderung gefunden hast, die auch bereit sind auf Dich zu warten, wenn es denn sein muss
- dass Du um sein Verständnis bittest, dass Du am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses gleich Deine Kündigung einreichen wirst
- dass man sich das gemeinsam doch sparen könnte, und es ein toller Zug von AG A wäre, wenn er Dich doch schon vorher aus dem AV herauslässt.
Gut gemeinter Rat am Schluss: spiele das auch völlig offen mit AG B, will sagen, informier ihn über Dein Problem. Unterschreib vor(!) Deiner Kündigung bei AG A einen Vertrag mit Beginn Ende der Kündigungsfrist bei AG "oder früher"! Nicht dass Du am Ende gar keinen von beiden Jobs hast...
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"
Mit freundlichen Grüssen
Michael Lützenkirchen
WHATEVER MOBILE GmbH
www.whatevermobile.com"
HI,
ich dachte immer, das man auch von Arbeitsverträgen eine Rücktrittsfrist hat. Habe ich mich geirrt? Und wenn doch wie lange ist die?
LG Angelus
In dem von Dir geschilderten Fall hast Du nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn das im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Es gibt in Deutschland auch kein generelles Rücktrittsrecht für Verträge. Für bestimmte Vertragsarten gibt es aus Gründen des Verbraucherschutzes allerdings ein Widerrufsrecht (z.B. beim Fernabsatz). Ein Arbeitsvertrag fällt aber nicht darunter.
Schau doch mal, was als Kündigungsfrist in während der Probezeit vereinbart ist.
Ich kenne da 2 Wochen.
Also bringst du deine Kündigung zum ersten Arbeitstag mit, und fängst am 21.5 bei B an.
Ich kenne da 2 Wochen.
Also bringst du deine Kündigung zum ersten Arbeitstag mit, und fängst am 21.5 bei B an.
Wieso aber dann am 21.5.? Nach meinem Kalender wären die zwei Wochen bereits am 15.05. um, so dass man am 16.05. bei B starten könnte.
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