Arbeitsvertrag runtergestuft

25. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb478318-89
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)
Arbeitsvertrag runtergestuft

Hallo, ich habe leider einige Probleme mit meinem Chef.
In einem Gespräch über die Zukunft eröffnete er mir letztens nebenbei, er habe schon vor ein paar Monaten meinen Arbeitsvertrag von 850 auf 450 Euro Basis runter gestuft. Hintergrund ist, dass ich in den letzten Monaten nicht auf über 450 Euro kam, und auch davor nicht an die 850 Euro. (So 500-600) laut arbeitsvertrag arbeite ich monatlich 51-99 Stunden und werde dafür nach geleisteten Stunden entlohnt. (Mindestlohn)
Ich bin Student und die wenigen Arbeitsstunden sind teils betriebsbedingt teils weil ich ja primär studiere.

Jetzt meine Frage, mein Chef hat kein Recht meinen Arbeitsvertrag einseitig zu ändern, so ist das Gesetz. Oder habe ich hier eine Ausnahme übersehen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// .. meinen Arbeitsvertrag von 850 auf 450 Euro Basis runter gestuft

..... und du hast es nicht einmal bemerkt, weil du ohnehin nie auf die 850 Euro gekommen bist, weil du nach tatsächlich geleisteten Stunden entlohnt wirst? Da möchte interessieren, was der 850-Euro-Vertrag denn tatsächlich beinhaltet (hat).
Natürlich liegst du richtig, dass Verträge nicht einseitig geändert werden können - nur: ein Schaden oder Nachteil ist dir wohl nicht dadurch entstanden, oder?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von fb478318-89):
die wenigen Arbeitsstunden sind teils betriebsbedingt

Da könnte Annahmeverzug seitens des Betriebes vorliegen, die hätten also je nach vertraglicher Gestaltung vergütet werden müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb478318-89
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein, weil ich genau in dem Zeitpunkt immer unter der 450 Euro Grenze geblieben bin.

Doch, weil mein Chef nun meinen Urlaubsanspruch von 13 Tagen laut Vertrag neu berechnen lässt, und zwar auf Grundlage der durchschnittlichen Arbeitszeit in den einzelnen Monaten. Unter anderem ist da aber ein Monat dabei, in welchem ich wegen einer falschen Kündigung 3 Wochen gar nicht arbeiten durfte. Er meinte ich wäre bis September bei aktuell 31 Stunden Anspruch.

Ist er damit im Recht?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Es bringt nix, im Nebel herumzustochern, da wir deinen Vertrag nicht kennen.

Zum Urlaub: Urlaub wird nicht nach AZ berechnet, sondern nach Arbeitstagen.
Deinen Satz wegen der 'falschen Kündigung' wirst nur du allein verstehen - der Rest der Welt kennt den Hintergrund nicht.
Sollte der AG dir zu Unrecht gekündigt haben, kann die Zeit bis zur Klärung - diese 3 Wochen, denke ich - wohl nicht mit Null Einsatz gewertet werden.

Randbemerkung, da du angibst, Student zu sein: Die Darstellung von Sachverhalten im Deutschunterricht scheint ein wenig an dir vorbeigerauscht zu sein.

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#5
 Von 
fb478318-89
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Also ist die Zahl der Urlaubstage im Vertrag nicht bindend? Warum wird dann überhaupt so eine Angabe gemacht? Das möchte ich doch nur wissen.

Ich könnte meinen ganzen Fall schildern, hat aber schon beim letzen mal nichts gebracht. Hatte gehofft, dass notwendige Informationen vielleicht erfragt werden, weil ich ja nicht weiß was benötigt wird.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38482 Beiträge, 14013x hilfreich)

Warum eine solche Angabe im Vertrag gemacht wird, das können wir nicht wissen, das wissen nur die Vertragsschliessenden. Ich hab mir gerade nochmal den alten Thread angeguckt. Da steht, dass Du studienbedingt häufig nicht arbeiten konntest. Das ist natürlich was anderes, als wenn der Arbeitgeber Dich nicht einteilt. Wenn im Vertrag eine Mindeststundenzahl festgelegt ist, und es ausschließlich der Arbeitgeber zu vertreten hat, dass Du nicht arbeitest, dann ist dieser Zeitraum zu zahlen. Das BUrlG regelt nur den Mindesturlaub, mehr nicht. Abweichungen sind also möglich. Und die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach der Anzahl der wöchentlich gearbeiteten Tage. Bei dem, was in Deinem Vertrag steht, ist bestimmt von einer bestimmten Anzahl von Tagen ausgegangen. Das ist dann die Basis für eine Umrechnung.

wirdwerden

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Ich könnte meinen ganzen Fall schildern,

Du schreibst, das habe 'das letzte Mal schon nichts gebracht', und liegst damit wohl richtig - Geschichten, die bei Adam und Eva beginnen, öden in aller Regel eher an. Es geht selten um den 'ganzen Fall', wohl aber um die relevanten Informationen zu dem aktuellen Problem. Und nicht nur, dass Infos fehlen - was du schreibst, ist zudem nicht immer klar.
Kennst du die Redewendung vom 'Mäuse melken' oder von 'der Katze, die sich in den Schwanz beißt'? Darauf läuft es hinaus, wenn du meinst "Hatte gehofft, dass notwendige Informationen vielleicht erfragt werden, weil ich ja nicht weiß was benötigt wird."
Also nochmals: Was steht im AV zu deinen Arbeitszeiten, Wochenstunden, zum Urlaub?

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