Arbeitsvertrag gekündigt und neuer Arbeitsvertrag

25. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Darka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag gekündigt und neuer Arbeitsvertrag

Hallo,

habe ein kleines oder evtl. auch größeres Problem.

Habe am 17.10 meine Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber eingereicht, schriftlich.
Grund der Kündigung sind private Gründe u.a. Tochter ist pflegebedürftig wegen rheuma, hab das auch in der kündigung angegeben.
Beim neuen Arbeitgeber wäre eine intensievere Betreuung möglich da ich da sehr flexible arbeitszeiten hätte, was der momentane Arbeitgeber nicht bietet.
(neue Stelle - Online IT-Support - 5 Tage woche - schichtsystem flexibel)

Alte Stelle - EDV-Fachberater
6 Tage Woche - 46std. (keine Zeit für betreuung meiner tochter)

In meinem momentanen Arbeitsvertrag steht drin, Kündigung innerhalb der gesetzlichen Frist oder nach Vereinbarung.

Habe den neuen Vertrag beim neuen Arbeitgeber am 18.10 unterschrieben, fange da am 5.11 an, halte somit die gesetzliche Kündigung von 4 Wochen nicht ein, so wie´s vor der Vertragsunterzeichnung aussah hieß es, dass der alte Arbeitgeber (chef) keine steine in den weg legen wird wenn man gehen will, gestern mit Ihm telefoniert und nun ist aufeinmal die rede, dass ich nicht gehen kann wegen den fristen.

Was mach ich nun...
am 5.11 beginnt der neue Vertrag, wenn ich da nicht auftauche bzw. den Vertrag mit selbstverschulden breche droht mir da eine Strafe (monatsbrutto).



Des Weiteren kommt noch hinzu, dass sich ein anderer Arbeitgeber aufeinmal gemeldet hat was ich persönlich schon abgeschrieben hatte...dort habe ich morgen ein vorstellungsgespräch...
Sollte ich dort ebenfalls ein Arbeitsvertrag angeboten bekommen habe ich ein echtes Problem. ich weiß, dass die Stelle wo ich morgen hingehe aufjedenfall von der Bezahlung die Beste sein wird...

(Einkauf von IT-Produkten) Arbeitszeiten - Gleitzeit.
(ebenfalls flexibel in der betreuung meiner tochter)


Bitte schnell um hilfe, habe im extremfall 3 Arbeitsverträge die ich irgendwie klären muss wenn ich zur letzt genannten firma wechseln kann bzw. dort ein angebot bekomme

-- Editiert von Darka am 25.10.2007 09:28:02

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@darka

sollen wir die magische kugel bemühen?

was ist im ab zu kü frist geregelt?

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Darka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

???
Versteh deine Antwort jetzt nicht wirklich...

"was ist im ab zu kü frist geregelt?"

Woher soll ich das wissen, deshalb bin ich hier..

Und wenn du meinen alten Vertrag meinst... hab ich doch oben ein Auszug wie´s wort wörtlich im Vetrag drin steh gepostet

Momentaner Arbeitgeber

"
Kündigung innerhalb der gesetzlichen Frist oder nach Vereinbarung."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Eine pauschale Vertragsstrafe von einem Bruttogehalt ist nicht zulässig. Mehr dazu:

http://www.bkp-kanzlei.de/html/arbeitsrecht_vertragsstrafe_fo.html

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Darka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Um es evtl. noch verständlicher zu machen.

Kann mein aktueller Arbeitgeber bei dem ich am 17.10 gekündigt habe, und wo ich die Kündigungsfrist nicht einhalte, irgendwie zwingen weiterhin dort zu arbeiten.
Hab den Arbeitsvertrag nochmal komplett durchgelesen, Schadensersatz oder SonstigeKlausen kommen nicht vor

Und meine Private-Situation ist sowas nicht ein Grund schneller raus zukommen vorallem da ja noch im Vertrag steht mit der Kündigung "oder nach vereinbarung"

(wir lassen die anderen 2 Arbeitsstellen jetzt außen vor, damits nicht all zu kompliziert wird)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo @Darka

das ist natürlich schlecht gelaufen. Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du vor Vertragsunterzeichnung deinen alten Chef gesprochen und der stimmte zu. Gibt es dafür Zeugen?

Du kannst nur hoffen, in einem ruhigen Gespräch ihn umstimmen zu können. Andernfalls wird dir u.U. nur der *illegale* Weg des Fernbleibens bleiben, bzw. du versuchst mit dem neuen Chef über die Mißglückte Kündigung zu reden und ob er mit einem späteren Antritt einverstanden wäre.


Bei den dritten AG kannst du nur hoffen, dass er dir einen Vertrag anbietet, in dem du so spät wie möglichst einsteigst, damit die anderen Kündigungsfristen eingehalten werden. :crazy:




-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, das 'nach Vereinbarung' ist eine Option. Zu einer Vereinbarung gehören mindestens 2 Parteien. In dem Fall kann man den AG nicht dazu zwingen einer [Aufhebungs-]Vereinbarung zuzustimmen.

Der AG hat also mal gesagt, dass er dir keine Steine in den Weg legen will. Das ist aber recht allgemein und begründet auch so keinen Anspruch auf eine Aufhebungsvereinbarung.

Wenn du einfach sagst 'Ist mir egal. Ich will die Stelle und bleib dann eben weg.' und das auch so durchziehst, kann der AG von 'Na gut, dann ist er halt weg. Da mag ich jetzt auch nichts machen.' bis hin zu 'Dem werd ichs zeigen.' reagieren. Kann keiner im voraus aus der Ferne sagen, was er tun wird. Eine Schadenersatzforderung (insofern dem AG ein Schaden durch dein Wegbleiben entsteht) ist aber durchaus denkbar.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Darka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die vielen Antworten hat mir aufjedenfall schonmal weitergeholfen.

Werde nochmal das Gespräch mit meinem jetztigen Arbeitgeber suchen.

Zur neu angenommenen Stelle (gut zuwissen das pauschalstrafen nicht wirksam sind) im extremfall wären da 2 Wochen zu bezahlen beim Fernbleiben.

Versuch das jetzt so zu managen für den Fall, dass ich Job Nr. 3 kriege, am 5.11 beim neuen Arbeitgeber auftauchen 1 Tag arbeiten bzw. direkt kündigen, 14 Tage warten und ENDE November beim neuen Anfangen (hab ich da schonmal kein problem mit 14Tage frist in der Probezeit)


Mann Mann Mann... wieso muss das so kompliziert sein, ich will doch einfach nur Arbeiten... grml...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

am 5.11 beim neuen Arbeitgeber auftauchen 1 Tag arbeiten bzw. direkt kündigen, 14 Tage warten und ENDE November beim neuen Anfangen (hab ich da schonmal kein problem mit 14Tage frist in der Probezeit)

Du brauchst nicht bis 5.11. warten um zu kündigen. Das kannst du gleich machen, nachdem du den neuesten :grins: Vertrag unterschrieben hast. Vorausgesetzt, der neueste Vertrag beginnt nicht wieder viel zu früh. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wie jetzt? 14 Tage 'abwarten'? Was meinst du damit? Es ist doch nicht einfach damit getan, da hinzugehen, zu kündigen und dann in der Kündigungsfrist dort nicht zu erscheinen. Oder hab ich da was missverstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Ich meinte dass so, dass du mit der Kündigung nicht warten brauchst, bis du dort angefangen hast zu arbeiten. Das könntest du gleich nach Vertragsunterschreibung machen. Es sei denn, die Kündigung vor Arbeitsantritt wurde vertraglich ausgeschlossen.





-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Darka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok mit "warten" wars vieleicht ein bischen falsch formuliert, meinte das eher mit 14tage dort arbeiten und dann den neuen vertrag (arbeitgeber nr.3) so zu legen, dass ich ende november dort anfange. [Vorausgesetzt das wird morgen was mit der Stelle]

Jep. Kündigung vor vertragsantritt ist ausgeschlossen, steht im neuen vertrag drin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Na dann, wünsche dir viel Glück bei deinen neuen, neuesten und überneulichsten Verträgen! :wipp:



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.016 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen