Arbeitsvertrag für 19,25 Std woche

20. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
kellermann1323
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag für 19,25 Std woche

Hallo, meine Lebensgefährtin steht in einem Arbeitsverhältnis von einer 19,25 Std Woche in Teilzeit. Sie ist allerdings zu 80 % behindert und hat jetzt eine Bescheinigung vom Arzt das sie nicht mehr als diese Std Wochenzeit arbeiten darf.
Jetzt gibt es ja diese tnbb Regelung die man ja auch kündigen kann.
Wie kann ich dieses tun und welche Kündigungsfrist muss sie einhalten?

mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von kellermann1323):
tnbb Regelung


Was soll das sein?

Zitat (von kellermann1323):
die man ja auch kündigen kann.


Wieso kommt man auf die Idee, dass man eine einzelne Vertragsregelung auch einzeln kündigen kann? Grundsätzlich geht dies nämlich nicht. Das müsste schon vereinbart sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Bescheinigung vom Arzt, dass sie nicht mehr als diese Std Wochenzeit arbeiten darf.

Eine Bescheinigung, dass sie nicht mehr als 19,25 h arbeiten darf - merkwürdig.
Aber nach dem TzBefrG kann sie ja weniger Stunden beantragen.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

TnbB - Teilzeit nach betrieblichem Bedarf. Hat mir Google gesagt ;) .

Diese Bescheinigung scheint mir auch seltsam. Aber wie gesagt, sie kann ja auch weniger Stunden arbeiten, dann stellt sich das Problem nicht. Wenn der Arbeitgeber aber sehr gute Gründe hat, warum TnbB durchgeführt werden muß, könnte das - ganz besonders in einem Kleinbetrieb - zur Kündigung führen. Einen passenden Arbeitsplatz stricken muss der Arbeitgeber nämlich nicht.

Wie viele Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte gibt es in diesem Betrieb?

-- Editiert von fb367463-2 am 20.09.2017 14:24

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
TnbB - Teilzeit nach betrieblichem Bedarf. Hat mir Google gesagt


Weder die Abkürzung noch die Langform sind weder juristische Fachbegriffe noch meines Erachtens gebräuchliche Formulierungen. Ob daher das was Google auswirft daher wirklich das ist, was der TS meint, kann man nicht wissen.

Außerdem, was Google dazu her gibt, ist nichts anderes als "Arbeit auf Abruf".

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