Arbeitsverhältnis Kurzarbeit ruhen lassen wo anders arbeiten

11. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Papa12345
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsverhältnis Kurzarbeit ruhen lassen wo anders arbeiten

Kurz gefragt:

Bei uns steht eine längerfristige Kurzarbeit an,
Das Gekd wird nicht ausreichen;

Kann man das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit irgendwie ruhen lassen, und wo anders ( hätte eine zeitarbeitsstelle zur Verfügung) arbeiten,
Ist die Zeitarbeit vorbei, dann wieder zurück in den Ausgangsbetrieb, oder gibt es sowas nicht?

Bin seit 15jahren in diesem Betrieb, würde auch gerne dort bleiben, habe jedoch die Befürchtung, die Kurzarbeit nicht zu überstehen!

Nebenjob fällt raus soweit ich weiß, da es ja angerechnet wird!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Für das Kurzarbeitergeld müssen Sie aber auch im Betrieb arbeiten,
wird kaum funktionieren wenn Sie bei der Zeitarbeitsstelle sind.

Als einzige Möglichkeit sehe ich hier eine Freistellung bei Ihrem alten AG für die Zeit der KU,
wird nur problematisch wenn die Zeitarbeitsstelle plötzlich wegfällt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Papa12345
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich meinte schon, dass ich dann stattdessen in Vollzeit in der za arbeiten würde, wäre eine längerfristige Sache, die für die Kurzarbeit locker reichen würde!
Würde dafür nur ungerne meinen alten Platz aufgeben, und dann später dahin zurück kehren!
Die Frage ist, ob sowas überhaupt geht!?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ich weiß was Sie meinen.
Aber grundsätzlich , müssen Sie auch bei Kurzarbeit beim alten Arbeitgeber arbeiten, nur eben nicht die vollen üblichen Stunden (kürzer halt).

Wenn Sie Vollzeit bei der Zeitarbeitsfirma arbeiten wollen, geht das nicht ohne Freistellung des alten Arbeitgebers.
Sie haben dann quasi 2 Arbeitsverträge parallel, wovon einer ruht.
Es ist halt fraglich, ob die Zeitarbeitsfirma und Ihr Arbeitgeber da mitmachen würden, die Frage können Ihnen aber auch nur diese beiden beantworten.

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