Hallo,
ich befinde mich in Elternzeit und bin in eine andere Stadt umgezogen. Mein jetziges Beschäftigungsverhältnis ist noch ungekündigt.
Ich würde mich in der neuen Stadt gern bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden (wegen Kitaplatz für meine Tochter notwendig). Geht das auch, ohne Kündigung des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses? Oder muss ich erst kündigen?
Wie sieht die Rechtslage aus?
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Arbeitssuchend melden trotz Beschäftigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
hallo antigone....
also meines wissens ist da nichts gegen einzuwenden. ich weiß ja nicht inwiefern das mit deiner arbeit weiterlaufen soll(wenn du jetzt umgezogen bist) aber normalerweise muss man sich ja so auch rechtzeitig vor auslaufen eines AV bei der AfA melden. einfach mal nachfragen bei der agentur würde ich sagen.
gruß linda
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Auch wenn das hier das falsche Forum ist.
Arbeitssuchend kann sich immer jeder bei der AfA melden, der Arbeit sucht. Da gibt es keine Einschränkung.
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" Don`t feed trolls"
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Hallo Hamburgerin01,
ja, melden kann man sich schon (habe ich auch mal gemacht) - die Frage ist, wie wichtig man dem Sachbearbeiter ist. Ich persönlich habe nämlich die Einstellung, dass das Arbeitsamt für alle dasein sollte und nicht nur für die, die schon keine Arbeit mehr haben.
In Internet-losen-Zeiten war dies sicher auch eher berechtigt, wie heutzutage mit den ganzen Job-Börsen.
Da du aber sowieso nicht zu deiner alten Firma zurückkehrst und dafür auch einen wichtigen Grund hast (nämlich wohnen in einer anderen Stadt), dürfte eine Kündigung deinerseits zum Ende der Elternzeit nicht unbedingt eine Sperre auslösen. Das solltest du also bei dem Gespräch auch gleich klären.
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"sika0304"
Da es ja bekanntermaßen erheblich mehr Arbeitssuchende als Arbeitsplätze gibt, kann kaum jemand ernsthalt Hilfe von der AfA erwarten. Die Behörde kann ja auch nichts an der Wirklichkeit ändern.
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