Arbeitsschutzkleidung: muss vom Arbeitgeber bezahlt werden?

10. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rooney_293
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsschutzkleidung: muss vom Arbeitgeber bezahlt werden?

Hallo liebes Forum,

ich Arbeite Aktuell bzw habe gerade im Rettungsdienst angefangen. Meine Problematik: bei uns herrscht natürlich Sicherheitsbekleidung vor allem um die Schuhe, worum es bei mir auch geht. Uns wurden natürlich kleidung etc zur Verfügung gestellt jedoch merkt man doch stark das fern ab von der eigentlichen dienstkleidung nicht gerade auf Qualität im Einkauf der Disponenten gelegt wird. Mein Gürtel bspw den es dazu gab hat gerade mal 2 tage durchgehalten (nach Recherche Einkauf 1.75€) und die schutzbrille ebenfalls. Was den gürtel betrifft bin ich noch bereit eigene kosten auf mich zu nehmen bzw habe noch genug zuhause rumliegen, galt jetzt nur dem beispiel. Mir geht es um die schuhe. Diese erfüllen zwar die sicherheitsklasse und Anforderungen jedoch sind sie ebenfalls das abolut billigste Modell, was gerade bei Sicherheitsschuhen katastrophal ist. Ich habe mir am ersten Arbeitstag auf beiden seiten 3 blasen gelaufen und konnte zwischenzeitlich kaum noch laufen. Meinen kollegen ging es übrigens nicht viel anders. Mir viel auf das sonst niemand diese schuhe trägt ausser uns neuen weshalb ich auf ein anderes paar aufmerksam wurde das quasi "Der Rettungsschuh" ist und auch extra für den Rettungsdienst entwickelt wurde. Diesen trägt wirklich jeder aus gutem Grund. Einziges Manko: Preis 200€ das Modell was wir bekommen haben etwa 40€.

War sogar schon bei meiner Podologin die auch nur mit dem kopf schüttelte als sie die schuhe sah. Bei dieser könnte ich mir möglicherweise auch eine Art Arbeitsunfähigkeitserklälrung oder eben beim Hausarzt austellen lassen denn ich kann wirklich nicht darin laufen.

Nun meine Frage : kann er Arbeitgeber verweigern mir diese schuhe zu bestellen/preis zu erstatten? es sind die einzigen die mir gescheit passen und auch die bewährtesten da es generell durch die vielen auflagen an die schuhe nur wenige gibt die überhaupt zugelassen werden.


MfG

Rooney

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Der AG stellt euch die Schuhe zur Verfügung und dürfte damit seiner Pflicht der Form nach genüge getan haben - Anspruch auf Erstattung besserer Schuhe besteht m.E. erst einmal nicht.
Aber auf mittlere Sicht sollte doch Abhilfe möglich sein: ich denke oder hoffe, dass es einen BR gibt, über den ihr das Thema an den AG bringen könnt. Also in der Betriebsversammlung die Ausstattung resp. deren mangelhafte Qualität zum Thema machen, Anträge stellen ... das ganze Programm.
Zum anderen: Wenn die Schuhe so ein Schrott sind, solltet ihr euch mit und wegen der Blasen konsequent krank melden und das den AG auch wissen lassen. Ich schreibe bewusst 'ihr', denn der einzlene AN wird sich dabei verheben, aber im Kollektiv seid ihr doch stark.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Das wäre dann auch mal die Ausnahme davon dem AG die Diagnose der AU nicht mitzuteilen :)

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