Hallo miteinander,
meine Frau arbeitet an einer Berliner Schule und hat neben ihren Unterrichtsstunden diverse andere Dinge für die Schule zu erledigen. Die Teilnahme an diverse Konferenzen ist gesetzlich vorgeschrieben. Wie verhält es sich aber mit Dienstbesprechungen, Fachlehrerbesprechungen (keine Fachkonferenzen), Schulfesten, etc.
Gibt es irgendeine Rechtsvorschrift, das regelt?
Arbeitsrecht für Lehrer
6. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 6. Januar 2005 | 10:15
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsrecht für Lehrer
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Januar 2005 | 00:01
Von
Status: Lehrling (1293 Beiträge, 65x hilfreich)
bin angehende Lehrerin; meine mutter seit über 30 jahren im dienst, da spricht die erfahrung:
dienstbesprechungen: ja
schulfeste: m.e. auch ja - aber nicht sicher
das wird doch geregelt; soll ihre frau einmal den (di)rektor ansprechen und sich die entsprechenden dienstvorschriften zeigen lassen!
#2
Antwort vom 8. März 2005 | 15:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ich bin hier bei 123recht gelandet, weil ich genau diese Frage beantwortet haben möchte. Wenn Sie neue Infos bekommen, denken Sie dann auch bitte an mich?
Viele Grüße,
rosenwall
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. März 2005 | 15:46
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Müssen Lehrer jetzt auch arbeiten? *duck*
#4
Antwort vom 9. März 2005 | 13:55
Von
Status: Schüler (225 Beiträge, 355x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
266.865
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten