Arbeitsrecht für Lehrer

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
grins1000
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsrecht für Lehrer

Hallo miteinander,

meine Frau arbeitet an einer Berliner Schule und hat neben ihren Unterrichtsstunden diverse andere Dinge für die Schule zu erledigen. Die Teilnahme an diverse Konferenzen ist gesetzlich vorgeschrieben. Wie verhält es sich aber mit Dienstbesprechungen, Fachlehrerbesprechungen (keine Fachkonferenzen), Schulfesten, etc.

Gibt es irgendeine Rechtsvorschrift, das regelt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

bin angehende Lehrerin; meine mutter seit über 30 jahren im dienst, da spricht die erfahrung:

dienstbesprechungen: ja

schulfeste: m.e. auch ja - aber nicht sicher

das wird doch geregelt; soll ihre frau einmal den (di)rektor ansprechen und sich die entsprechenden dienstvorschriften zeigen lassen!

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#2
 Von 
Anja Wall
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bin hier bei 123recht gelandet, weil ich genau diese Frage beantwortet haben möchte. Wenn Sie neue Infos bekommen, denken Sie dann auch bitte an mich?
Viele Grüße,
rosenwall

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#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Müssen Lehrer jetzt auch arbeiten? *duck*

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#4
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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