Arbeitsrecht befristeter Vertrag

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gedankenchaos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitsrecht befristeter Vertrag

Wenn im Vertrag eines Jahresvertrages folgendes aufgeführt ist:

"Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber gilt dann auch für eine Kündigung durch den Angestellten."

und der Vertrag vor Ende um ein weiteres Jahr verlängert wird, welche Kündigungsfristen sind gelten, vor allem nach der Verlängerung?

Viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gedankenchaos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

ich habe gehört bei befristeten Arbeitsverhältnissen verhält es sich u. U. anders?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Richtig ist, dass a) abweichende Fristen vereinbart werden können und b) bei befristeten Verträgen eine vorzeitige Kündigung ausdrücklich vereinbart sein muss (sonst läuft der AV ohne Kündigungsmöglichkeit durch). Hier bezieht sich der AV auf die gesetzlichen K-Fristen und dann in der Weise, dass sie für beide Seiten gelten. Bedeutung erlangt dies erst > 2 J.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gedankenchaos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

also gilt vor den 2 jahren folgendes:
"(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

da es auch um eine gesetzliche Frist handelt, korrekt?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Korrekt.

2x Hilfreiche Antwort

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