Arbeitsrecht Fahrzeit

8. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb477948-21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsrecht Fahrzeit

Hallo,
Darf mein Chef, wenn ich von zuhause morgens direkt zum Kunden und Abends wieder heimfahre, beide Fahrzeiten pauschal abziehen? Das bedeutet:
Ich fahre morgens um 6:00 zum Kunden und komme um 6:20 an. 9 Std.beträgt meine tägliche Arbeitszeit inkl. 45min Pause
15:20 fahre ich heim (habe die 9std. Voll) und bin um 15:40 Zuhause.
Nun bekomme ich pauschal 2 fahrtwege von zuhause in die Firma abgezogen ( einfach 40 min; gesamt 80min) das bedeutet ich würde nicht auf meine normale arbeitszeit kommen.
Bsp.
6:00-15:40 = 9.7 Std.
9.7std.-1.4 (pauschaler Abzug der Fahrzeit) = 8.3
8.3- 0.75 (pause) = 7.55 Std.
Somit ergibt sich ein Minus von 0.7std. Und Spesen fallen auch weg.

Die Firma liegt nicht zwischen dem Kunden und meinem zuhause.

Ich hoffe sie können mir helfen

Mit freundlichen Grüßen

Brosowski

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)
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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von fb477948-21):
Nun bekomme ich pauschal 2 fahrtwege von zuhause in die Firma abgezogen
Das verstehe ich nicht.
Du bist von 6:20 bis 15:20 beim Kunden. Davon kann keine Fahrtzeit abgezogen werden. Bei 45Min. Pause hast du also jeden Tag 8h15Min. Arbeitszeit.
Ob dir die Fahrt zum/vom Kunden auch noch als Arbeitszeit angerechnet werden muss steht wieder auf einem anderen Blatt, das kann nämlich durchaus auch sein. Um das zu beurteilen hast du aber noch nicht genügend Infos geliefert. Es kann also sein, dass in deinem Beispiel nicht nur 8:15 sondern sogar 8:55 als Arbeitszeit gezählt werden müssen.

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#3
 Von 
fb477948-21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin vom Beruf Mechatroniker für kältetechnik. Normalerweise fahren wir morgens von zuhause in die Firma und beginnen da mit der Arbeit.
Wenn ich morgens in die Firma fahre bekomme ich Abends die Heimfahrt (vom Kunden zu mir nachhause) bezahlt, aber sie ziehen mir den fahrtwege von zuhause-firma ab. Das heißt ich benötige 40 min einfach und diese wird abends abgezogen .

Wenn ich morgens direkt zum Kunde fahre (Zuhause-kunde) dann werde ich ab der Minute bezahlt wenn ich losfahre. Dafür bekomme ich aber beide fahrten (zuhause-firma) abgezogen. Das heißt 80 min.

Wenn ich aber vom Kunde zu mir nachhause keine 40 Minuten benötige (Bsp. 20min) mache ich 20min minus.

Grüße
Brosowski

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von fb477948-21):
Wenn ich morgens in die Firma fahre bekomme ich Abends die Heimfahrt (vom Kunden zu mir nachhause) bezahlt, aber sie ziehen mir den fahrtwege von zuhause-firma ab.
Was bedeutet: "ziehen mir den fahrtwege von zuhause-firma ab"
Daß der Weg von zu Hause zur Firma dein Privatvergnügen ist, das sollte klar sein. In diesem Fall beginnt deine Arbeitszeit also in der Firma und endet zu Hause. Alles dazwischen (abzüglich Pause) ist Arbeitszeit.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Wenn, dann wäre für den Abzug die tatsächliche Zeit anzusetzen und nicht eine pauschale Zeit.
Wobei es hier überhaupt keine Grund für einen Abzug gibt, denn man hat ja beim Kunden eine Arbeitszeit von 6:20 bis 15:20.

Da wird der Arbeitnehmer schlicht und ergreifend über den Tisch gezogen!



Ich würde das schriftlich monieren und eine Begründung für den pauschalen Abzug verlangen.
Wenn die Begründung da ist, dann kann man schauen, was zu tun wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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