Arbeitsplatte ersetzen - was muss alles bezahlt werden?

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
hinkelhirte
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitsplatte ersetzen - was muss alles bezahlt werden?

Hallo zusammen,

wenn ich als Mieter die Küchenarbeitsplatte(die Küche gehört dem Vermieter) kaputt gemacht habe, muss ich dann nur den Wert der Arbeitsplatte ersetzen oder auch den fachmännischen Einbau bezahlen?

Viele Grüße

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69 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ersetzt werden muss der Schaden, der hier im Zeitwert besteht.
Mit etwas Pech für den Vermieter wäre der unter Umständen 0 EUR

Die Montagekosten müssten hier auch dem Zeitwert unterfallen, denn die hat er ja später auch eingespart.




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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Montagekosten müssten hier auch dem Zeitwert unterfallen, denn die hat er ja später auch eingespart.


Nö mE werden die Montagekosten vom Mieter zu stellen sein, egal wie hoch der Zeitwert ist.

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#4
 Von 
hinkelhirte
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Schon mal vielen Dank für die Antworten. Ich hätte noch dazu sagen müssen, dass die Küche bereits 20 bis 30 Jahre alt ist, aber vor ca. 5 Jahren vom Vermieter eine neue Arbeitsplatte bekam. Dort hatte ich vor einem Jahr ein Loch (3-4 cm Durchmesser) reingebohrt, um die Kabel der Tischspülmaschine nach unten zu den Anschlüssen zu leiten. Aufgrund dessen, dass die Küche ohnehin ziemlich verschlissen ist, war ich der Meinung, ich könnte das Loch jetzt einfach Reparieren. Der Vermieter möchte jedoch unbedingt eine neue Arbeitsplatte. Ist dieser Anspruch überhaupt gerechtfertigt?

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von hinkelhirte):
Der Vermieter möchte jedoch unbedingt eine neue Arbeitsplatte. Ist dieser Anspruch überhaupt gerechtfertigt?

Ja, die Platte ist gerade mal 5 Jahre alt, was anderes wären bei 20 Jahren.
Zitat (von hinkelhirte):
Dort hatte ich vor einem Jahr ein Loch (3-4 cm Durchmesser) reingebohrt, um die Kabel der Tischspülmaschine nach unten zu den Anschlüssen zu leiten.

Cooler Einfall, das freut die private Haftpflichtversicherung.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Im Rahmen des Auszugs, oder wann passiert das?

Ich würde mal anfangen, mit die ist Uralt, nix mehr wert, natürlich alt für neu auch auf die Montage, ohne Mwst, etc.. und mich dann im vergleich freundlicher zeigen :-)

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#7
 Von 
hinkelhirte
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin vor 2 Wochen ausgezogen, und es geht darum ob von der hinterlegten Kaution der entsprechende Betrag abgezwackt wird, oder eben nicht. Ich möchte auch nicht sagen das es "ok" ist, so ein Loch da hinein zu bohren, deshalb bin ich prinzipiell ja auch bereit den Schaden zu begleichen. Meiner Auffassung nach liegt der von mir verursachte Schaden jedoch eher im Bereich von 50€, statt des verlangten Betrags von 200€. Die Arbeitsplatte ist ca. 2 Meter lang und hat einen Neuwert von 27€/m. Deshalb bin ich nicht bereit die geforderten 200€ zu bezahlen und möchte mich vergewissern, ob die 200€ wirklich realistisch sind.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hinkelhirte):
möchte mich vergewissern, ob die 200€ wirklich realistisch sind.

Wie wurden die Kosten denn vom Vermieter aufgeschlüsselt?


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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von hinkelhirte):
ob die 200€ wirklich realistisch sind.

Für eine Handwerkerleistung ist das Geschenkt, wenn man eine Spüle und Herd ausschneiden muss. Anfahrt, die Stunde ca 60€ netto und wer mal gesehen hat, was es Aufwand ist, merkt das gleich 6 Stunden fällig wären.
Zitat (von hinkelhirte):
Ich möchte auch nicht sagen das es "ok" ist, so ein Loch da hinein zu bohren

Na auf jeden Fall ist das kein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache, sondern Sachbeschädigung, das sollte einem das nächste Mal bewusst sein.

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#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)


Harry hat völlig recht, der VM möge mal als allererstes rechnungen (oder Kostenvoranschläge) vorzeigen, die die 200€ belegen können. Danach reden wir über Alt für neu, Ust Abzug, und 281 BGB.

gruß
AK

-- Editiert von Moderator am 04.01.2018 09:23

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Für eine Handwerkerleistung ist das Geschenkt, wenn man eine Spüle und Herd ausschneiden muss.


Nö, für eine gerade Spüle (is ja nur ein langes Brett) ist das eindeutig zu viel.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nö, für eine gerade Spüle (is ja nur ein langes Brett) ist das eindeutig zu viel.

Naja, muss ja auch noch ausgerichtet und abgedichtet werden, zusägen, Anfahrt und Abfahrt. Eventuell auch 2 Leute nötig ...



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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
Nö, für eine gerade Spüle (is ja nur ein langes Brett) ist das eindeutig zu viel.

Naja, muss ja auch noch ausgerichtet und abgedichtet werden, zusägen, Anfahrt und Abfahrt. Eventuell auch 2 Leute nötig ...


Ne, 200 EUR sind einfach zuviel, mMn

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ne, 200 EUR sind einfach zuviel, mMn

Naja, mein Küchen-Schreiner fährt nicht unter 80 EUR los ...


Aber alles Spekulation, solange man nicht weis, wie der Vermieter das begründet.



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#15
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Ein Loch für ein Kabel halte ich für bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Ich sehe hier keinen Unterschied zu Bohrlöchern in Badfliesen und anderswo.

Eine 30 Jahre alte Küche... wann will der Vermieter die denn erneuern? Anlässlich der 'Reparatur' der Arbeitsplatte? ;-)

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#16
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von koivu):
Ein Loch für ein Kabel halte ich für bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Ich sehe hier keinen Unterschied zu Bohrlöchern in Badfliesen und anderswo.

Hier (wie auch im Bad) wäre aber die Frage, ob das für den vertragsgemäßen bzw. üblichen Wohngebrauch tatsächlich erforderlich war.
Und genau da liegt der große Unterschied: Eine Tischspülmaschine ist weder üblich noch hindert das Fehlen am vertragsgemäßen Gebrauch - und vorgesehen war sie offensichtlich auch nicht "Dort hatte ich vor einem Jahr ein Loch (3-4 cm Durchmesser) reingebohrt, um die Kabel der Tischspülmaschine nach unten zu den Anschlüssen zu leiten."
(Das Wissen darum, wann Dübel/-löcher zum vertragsgemäßen Gebrauch zählen, setze ich voraus - ansonsten Link)

Zitat (von koivu):
Eine 30 Jahre alte Küche... wann will der Vermieter die denn erneuern? Anlässlich der 'Reparatur' der Arbeitsplatte? ;-)

Darf man sich natürlich fragen - aber die Entscheidung liegt nunmal alleine beim Vermieter. Solange sie noch "funktioniert" bzw. die Wohnung so vermietet werden kann besteht kein Anlass für den Vermieter, hier in eine "Neue" zu investieren.

Zitat (von hinkelhirte):
Die Arbeitsplatte ist ca. 2 Meter lang und hat einen Neuwert von 27€/m. Deshalb bin ich nicht bereit die geforderten 200€ zu bezahlen und möchte mich vergewissern, ob die 200€ wirklich realistisch sind.

Der Neuwertvergleich hinkt, weil der Neuwert eben auch Ausbau+Entsorgung der alten Platte, Einbau der neuen Platte sowie ggf.
- bei Baumarktplatte für 27€/lfdm 60tief Einkauf/Abholung oder Bestellung/Anlieferung
- bei Kochfeld/Spüle Demontage, Ausschnitte+Ausschnittversiegelung und Wiedermontage
- normalerweise Abbau/Entsorgung, Neumontage der Wandabschlussleisten
enthält
Die Frage ist halt, welcher Qualität die beschädigte Platte war und welche Zusatz-/Begleitarbeiten insgesamt erforderlich sind. Je nachdem können 200 Euro sehr viel - genau passend - oder viel zu wenig sein.
Wenn vor 5 Jahren erst eine neue Platte draufkam, dann wird der Vermieter doch sicher noch die Rechnung parat haben.

Und vor allem: es geht hier doch nicht um Schadenersatz für die gesamte Einbauküche sondern um Reparatur einer noch funktionsfähigen Einbauküche, bei der lediglich die Arbeitsplatte beschädigt wurde (dann sind die Reparaturkosten ohne Abzug "neu für alt" zu bezahlen - z.B. wenn die Rechnung über die tatsächlichen Reparaturkosten vorliegt) - ODER hat der Vermieter Schadenersatz statt Reparatur verlangt?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

4x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hinkelhirte
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Vermieter hat keine Rechnung mehr von der Arbeitsplatte, sagt jedoch er würde sich daran erinnern das diese 200€ gekostet habe (wie sich das zusammensetzt weiß ich nicht, jedoch gibt es eine vergleichbare Arbeitsplatte für 27€/m in einem Baumarkt). Ich glaube die Küche soll da noch eine Weile so stehen bleiben, der Vermieter findet sie super, ich finde sie gerade noch "ok".
@Harry:
Genau das ist der Punkt. Kann der Vermieter durchsetzen, dass ich einen professionellen Küchen-Schreiner für das montieren einer Arbeitsplatte bezahlen muss, wo die Grundsubstanz der Küche ihren Zenit bereits überschritten hat? Die Arbeitsplatte die ich "unbenutzbar" gemacht habe wurde damals auch nicht fachmännisch montiert, macht das einen Unterschied?

Mir fällt es schwer die Forderung akzeptieren zu können, würde es aber wenn sie laut Rechtsprechung und allgemeiner Meinung ok sind, tun. Eure Meinungen sind hier ja ebenfalls sehr unterschiedlich, und um zu einem Schluss zu kommen, würdet ihr an meiner Stelle der Forderung nachgeben oder darauf bestehen das die Forderung zu hoch ist?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nö, für eine gerade Spüle (is ja nur ein langes Brett) ist das eindeutig zu viel.

Echt, zwei Ausschnitte erledigen sich von Selbst, wer so schnell ist kann schon Möbelschreiner werden.
Zitat (von Lolle):
Der Neuwertvergleich hinkt, weil der Neuwert eben auch Ausbau+Entsorgung der alten Platte, Einbau der neuen Platte sowie ggf.
- bei Baumarktplatte für 27€/lfdm 60tief Einkauf/Abholung oder Bestellung/Anlieferung
- bei Kochfeld/Spüle Demontage, Ausschnitte+Ausschnittversiegelung und Wiedermontage
- normalerweise Abbau/Entsorgung, Neumontage der Wandabschlussleisten
enthält

Und dann noch die Anfahrt.
Zitat (von hinkelhirte):
Der Vermieter hat keine Rechnung mehr von der Arbeitsplatte, sagt jedoch er würde sich daran erinnern das diese 200€ gekostet habe (wie sich das zusammensetzt weiß ich nicht, jedoch gibt es eine vergleichbare Arbeitsplatte für 27€/m in einem Baumarkt).

Wenn der Vermieter keine Rechnung hat, dann soll er einen Schreiner beauftragen, und alt für Neu Abzug machen, die beschädigte Platte ist 5 Jahre alt, Lebensdauer sonst 20 Jahre, und man zahlt 75% der Kosten.
Wobei man halt beachten muss, die Platte beim Schreiner gibt es nicht für 27€ den m, wobei der Preis wohl für Restposten gedacht war, ansonsten ist man gleich auch ab 70€ dabei.
Bei der Lösung durch den Handwerker mit einer Rechnung braucht man sich dann keine Sorgen machen, das was falsch angegeben wird, weder Mieter noch Vermieter müssen sich Gedanken machen im Nachteil zu sein.
Allerdings muss man sich dann nicht wundern, wenn auch die kleine Platte, der Aufwand ist ja nicht nicht kleiner als bei einer längeren Küche, das man locker nur mit der Montage mal 400€ aufwärts zahlt, das oben von Lolle erwähnte Kleinmaterial gibt es auch nicht umsonst.

-- Editiert von 0815Frager am 03.01.2018 08:12

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Darf man sich natürlich fragen - aber die Entscheidung liegt nunmal alleine beim Vermieter. Solange sie noch "funktioniert" bzw. die Wohnung so vermietet werden kann besteht kein Anlass für den Vermieter, hier in eine "Neue" zu investieren.


Richtig, und man hat sie ja so auch angemietet und genutzt. Ob das Bohren von Löchern in die Arbeitsplatte einer mitvermieteten Einbauküche zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört ist für mich eher unwahrscheinlich, aber darüber mag man sich ja dann mal streiten.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hinkelhirte
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Lolle):
Darf man sich natürlich fragen - aber die Entscheidung liegt nunmal alleine beim Vermieter. Solange sie noch "funktioniert" bzw. die Wohnung so vermietet werden kann besteht kein Anlass für den Vermieter, hier in eine "Neue" zu investieren.


Richtig, und man hat sie ja so auch angemietet und genutzt. Ob das Bohren von Löchern in die Arbeitsplatte einer mitvermieteten Einbauküche zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört ist für mich eher unwahrscheinlich, aber darüber mag man sich ja dann mal streiten.


Ich sehe ja ein, das es demnach nicht vertragsgemäß war, und will den Schaden ja auch begleichen. Allerdings widerstrebt es mir, durch das bezahlen eines Schreiners/Handwerkers etc. die Küche auch noch stark aufzuwerten.
Die alte Platte war nämlich auch nicht fachmännisch montiert, sondern wurde irgendwann mal auf die Unterschränke "geschmissen" und mit ein paar Schrauben festgedreht. Muss ich dann wirklich einen Fachmann bezahlen, der alles Tip Top macht?

Und darf der Vermieter einfach so entscheiden, dass die Arbeitsplatte ausgetauscht werden muss? Ich ging ursprünglich davon aus einfach die Wertminderung, die ich verursacht habe, ausgleichen zu müssen(Wertminderung der Arbeitsplatte, schlimmstenfalls Materialneuwert).

-- Editiert von hinkelhirte am 03.01.2018 12:23

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#22
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von hinkelhirte):
Ich ging ursprünglich davon aus einfach die Wertminderung, die ich verursacht habe, ausgleichen zu müssen(Wertminderung der Arbeitsplatte, schlimmstenfalls Materialneuwert).

Was nützt es für den nächsten Mieter der Wohnung?
Auf einer Küchenarbeitsplatte laufen auch mal Flüssigkeiten aus, sollen die dann unter die Platte laufen und dort alles versiffen?
Was würde man wohl selbst sagen, wenn man sein gebrauchtes Auto verleiht und der Entleiher bohrt mal schnell eine Belüftung in den Kofferraumdeckel für den Hund, und gibt das Auto wieder zurück?
Zitat (von Dr. Kaiser):
Ließe sich denn im Bereich des Bohrloches nachträglich noch ein Kabeldurchlass oder z.B. eine Tisch-Einbausteckdose installieren?

Sorry das dürfte wohl der größte Quatsch sein, schon mal an die technischen Vorgaben der VDE gedacht? Flacher Einbau und die Gefahr das Flüssigkeiten rein laufen, der nächste Stromunfall lässt Grüßen.
Zitat (von hinkelhirte):
Die alte Platte war nämlich auch nicht fachmännisch montiert, sondern wurde irgendwann mal auf die Unterschränke "geschmissen" und mit ein paar Schrauben festgedreht.

Die Arbeitsplatte wird immer auf die Schränke montiert, und Schrauben stellen in der Regel die Verbindung her, da ist nichts mit Kleben oder ähnlichen. Man sollte vielleicht mal bei Bekannten unter die Arbeitsplatte schauen.
Zitat (von hinkelhirte):
Muss ich dann wirklich einen Fachmann bezahlen, der alles Tip Top macht?

Muss man nicht, wenn man sich einigt.

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#24
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Vielleicht mal 3 schritte zurück:

Gibt es je ein Übergabeprotokoll der Wohnung von Ein- und Auszug?
Was steht da wörtlich drin zur Küche im allgemeinen zur Küche und insbesondere zur Arbeitsplatte?
Wer hat das Protokoll unterschrieben? Gibt es Fotos dazu?
Wann war der Auszug?

Hat der VM über die Kaution schon abgerechnet?
Was hat der VM schriftlich dir dazu gegenüber geäußert?
Gibt es für mündliche Absprachen neutrale Zeugen?
Wurde die Platte schon getauscht?
Welche konkrete Forderung wurde denn bisher an dich gestellt? und wie wurde die vorgetragen?

Dann kann sich ernsthaft damit auseinander setzen

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Der Einfachheit halber den Schaden der Versicherung melden.

0x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Dr. Kaiser):
https://dejure.org/gesetze/VVG/103.html


Wäre zu klären, ob das nicht grob fahrlässig gewesen ist und damit ein VersFall, da der Mieter die Platte ja nicht absichtlich "kaputt'" gemacht hat, sondern sie seiner Meinung nach formvollendet. Ich würds versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Dr. Kaiser):
https://dejure.org/gesetze/VVG/103.html


Wäre zu klären, ob das nicht grob fahrlässig gewesen ist und damit ein VersFall, da der Mieter die Platte ja nicht absichtlich "kaputt'" gemacht hat, sondern sie seiner Meinung nach formvollendet. Ich würds versuchen.

Nur der Versuch kann damit enden, Versicherung lehnt wegen Vorsatz ab, und kündigt gleichzeitig dem Versicherungsnehmer. Ein von der Versicherung gekündigter Versicherungsnehmer ist bei den meisten Versicherungen danach verbrannte Erde.
Der VM hat eine Summe in den Raum gestellt, welche selbst mit dem alt für neu Abzug wenn es ein Handwerker macht, ein Sonderangebot ist. Für läppische 200€ hier sich in Zukunft bei den Versicherern mit schlechten Tarifen abgespeist zu werden, steht in keiner Relation.

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von AltesHaus):

Wäre zu klären, ob das nicht grob fahrlässig gewesen ist und damit ein VersFall,..

Nur der Versuch kann damit enden, Versicherung lehnt wegen Vorsatz ab, und kündigt gleichzeitig dem Versicherungsnehmer. ..


Zitat (von 0815Frager):

Zitat (von Dr. Kaiser):
Ließe sich denn im Bereich des Bohrloches .. z.B. eine Tisch-Einbausteckdose installieren?

Sorry das dürfte wohl der größte Quatsch sein, schon mal an die technischen Vorgaben der VDE gedacht?.. der nächste Stromunfall lässt Grüßen.


Zitat (von Akkarin):
.. Jedes mal der gleiche Mist...

Bei 0815Frager gibt es keinen Abzug alt für neu, .. die Haftpflicht wird ihn deswegen.. kündigen. #
Sämtliche arbeiten dürfen nur von teuren Fachhandwerkern erledigt werden, da ausser diesen keiner die VDE DIN 0815 kennt.


q.e.d.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hinkelhirte):
Der Vermieter hat keine Rechnung mehr von der Arbeitsplatte, sagt jedoch er würde sich daran erinnern das diese 200€ gekostet habe

Es ist also kein Kostenvoranschlag, sondern nur eine "Erinnerung was es eventuell gekostet haben könnte".

Man kann ja einfach mal sich einen Kostenvoranschlag machen lassen von einem Fachmann was das ungefähr kostenwürde. Dann kann man wohl bessser entscheiden, wie man vorgeht.




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0x Hilfreiche Antwort

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