Guten Tag,
habe die Kündigung erhalten und bin 3 Monate freigestellt (also Ende des Arbeitsverhältnisses am 30.06). Ich habe mich vor Ablauf des dritten Tages nach Erhalt der Kündigung telefonisch bei der Arbeitsagentur gemeldet. Meine Daten wurden aufgenommen. Reicht das oder soll ich persönlich erscheinen? Anders ausgedrückt muss ich jetzt persönlich erscheinen oder kann ich es erst am 30.06 bzw. 01.07. tun?
Danke.
-- Editiert am 06.04.2010 12:58
Arbeitslosenmeldung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es ist dringend anzuraten, möglichst bald persönlich bei der AfA vorzusprechen.
Im Ernstfall müssen Sie nachweisen, dass Sie sich rechtzeitig gemeldet haben, um nicht gesperrt zu werden, und Telefonate sind schwer nachweisbar.
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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
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Wieso? Ich bin bis zum 30.06.2010 (Ende des Arbeitsverhältnisses, bis dahin freigestellt unter Fortzahlung des Gehalts) krankenversichert. Sich persönlich sprich vor Ort melden muss man sich erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, in dem Fall am 01.07.2010, hat mir die Dame vom Arbeitsamt am Telefon gesagt. Habe auch gleich einen telefonischen Termin vom Vermittler bekommen (was ich nicht brauche, habe immer Arbeit ohne Arbeitsamt gefunden, aber meinetewegen das ist Vorschrift). Laut Arbeitsamt muss man sich entweder telefonisch, schriftlich oder online melden, sobald man Kenntnis der Arbeitslosigkeit hat, das heisst binnen 3 Tage nach der Kündigung. Das persönliche Erscheinen dient lediglich die Inanspruchnahme des ALG-I.
Wieso wir das schreiben?
u.a. ganz praktische Erfahrungen mit der Agentur für Arbeit führen zu solchen Tipps.
So hat eine telefonische Krankmeldung des öfteren gar nicht stattgefunden, wenn man sich dann persönlich arbeitslos meldet.
Die Nachweispflicht dafür trägt der Antragstellern.
Sollte der telefonisch vereinbarte Termin nicht schriftlich bestätigt werden, würde ich darum bitten, zur eigenen Absicherung.
-- Editiert am 06.04.2010 22:53
Ok, danke für den Tipp, werde morgen hingehen.
Ist das reine Schikane oder Mangel an Professionalität, oder beide zusammen, wenn das Arbeitsamt derart handelt? Wieso steht auf der Webseite der Arbeitsagentur, dass man sich telefonisch arbeitssuchend melden kann?
Ist ein Fax mit Protokoll ausreichend als Nachweis?
-- Editiert am 06.04.2010 22:49
Nein, das ist Sparzwang. Wenn ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit (das Arbeitsamt gibt es nicht mehr) mehr Geld bewilligt seine Kollegen durchschnittlich, .....dann kriegt er Probleme.
Und da die Mitarbeiter dort gerne auch befristet eingestellt werden
-- Editiert am 06.04.2010 23:04
@ hamburgerin01: sind Sie Rechtsanwältin? Sie scheinen sich ja gut damit auszukennen.
Also da wird absichtlich Geld das man eingezahlt hat als Arbeitnehmer gekürzt?
Für die paar Kröten (1300 EUR ALG-I im Vergleich von den 4000 brutto sprich 2500 netto beim Gehalt, das ich zuletzt verdient habe), kann man sich den Eintrag auf ALG-I sparen, und damit die Schikane.
Ach nein, bin auch nur einer von den Hobbyjuristen hier
Ich habe aber beruflich bedingt sehr viel mit bestimmten Behörden zu tun und da macht man seine Erfahrungen und kommt auch mit den Mitarbeitern ins Gespräch.
Ich finde aber, 1300,-€ sind doch `ne Menge Kröten. Und die Krankenversicherung, wer zahlt die, wenn kein AlgI beantragt wird?
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man muß sich nicht auf dem amt melden, wenn man keine leistungen von diesem
haben möchte.
wer leistungen haben möchte oder dringend brauch, der sollte sich rechtzeitig, mit seinen ihm zu stehenden mitteln, auf dem amt melden.
ich würde eine persönliche vorstellung bevorzugen, da es im nachhinein eventuellen ärger erspart. deine ausführung über gehalts- und alg1 leistungen kann ich nicht nachvollziehen, da sie absolut nicht zu deiner eingangsfrage steht.
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Danke!
Habe da eine andere Frage. Darf man während der Freistellung woanders arbeiten? Auch für die Konkurrenz, wenn im Vertrag kein Wettbewerbsverbotsklausel steht?
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html#tocitem7
Da steht das ganz ausführlich.
Ja, wenn nicht auch Urlaub in die Freistellungzeit fällt. Während des Urlaubs ist es nämlich verboten, zu arbeiten.
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§ 122 SGB III
"der Arbeitslose hat sich PERSÖNLICH" bei der zuständigen Agentur.....arbeitslos zu melden.
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@jogibear
Richtig!!! Persönlich ARBEITSLOS melden. Und das geht auch noch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Der Fragesteller hat eigentlich alles 100% richtig verstanden. Allerdings ist es natürlich auch richtig, dass, falls das Telefongespräch aus irgend einem Grund "verloren" gehen sollte, der Nachweis, dass man seiner Pflicht der telefonischen arbeitsuchendmeldung nachgekommen ist, sehr schwierig wird.
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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"
Der Fragesteller bzw. ich meint: arbeitslos ist man erst, wenn das Arbeitsverhältnis zu Ende ist, in dem Fall in 3 Monaten... Bin noch nicht arbeitslos (nein kein befristeter Vertrag, da muss man sich 3 Monate im Voraus melden). Das war meine Frage.
Aber keine Sorge, ich habe mich vorsichtshalber schon persönlich gemeldet.
Man sollte schon pers. dort erscheinen.
Alternativ wäre Fax mit Sendebericht , es gibt auch solche Geräte welche den ganzen! Text wiedergeben, was leider viel Patrone kostet, die mit ca 40-€ nicht gerade zu den Billigpreisen zählt.
Somit wäre die Auto/Bahnfahrt preiswerter und auf der ganz sicheren Seite ist es eben doch immer pers. zu erscheinen.
Es vermittelt einen ganz anderen Eindruck, der Dir mal zugute kommen könnte.
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Man sollte schon pers. dort erscheinen.
Alternativ wäre Fax mit Sendebericht , es gibt auch solche Geräte welche den ganzen! Text wiedergeben, was leider viel Patrone kostet, die mit ca 40-€ nicht gerade zu den Billigpreisen zählt.
Somit wäre die Auto/Bahnfahrt preiswerter und auf der ganz sicheren Seite ist es eben doch immer pers. zu erscheinen.
Es vermittelt einen ganz anderen Eindruck, der Dir mal zugute kommen könnte.
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Also meines Wissens muß sich der Betreffende sofort und persönlich auf dem Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. Und zwar nicht erst dann, wenn er gekündigt oder arbeitslos ist, sondern sobald er von einer Kündigung erfährt.
Gruß
Gerhard
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Korrekt! So sehe ich das auch.
Ich lach mir einen Ast, das in einem Internetforum über Telefon und Fax diskutiert wird. Eine Online-Registrierung mit Meldung arbeitssuchend wird unverzüglich per Mail bestätigt und der Pin für den Online account bei AA kommt binnen 2-3 Tagen. Eine Einladung von der AA kommt je nach Zeitablauf.
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