Hi,
interessier mich nur mal so wieviel man bekommt wenn man Arbeitslos wird.
Brutto Netto % usw
Arbeitslosengeld wieviel bekommt man denn ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Für die Höhe des Arbeitslosengeldes sind von Bedeutung
das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das in der letzten Beschäftigung vor Entstehung des Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt worden ist,
die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse, und das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1
, 4 und 5 Einkommensteuergesetz.
Im einzelnen wird zunächst das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt pro Woche ermittelt. Unter Beachtung der maßgeblichen Lohnsteuerklasse wird dann der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erlassenen Leistungsentgeltverordnung das sog. pauschalierte Nettoarbeitsentgelt entnommen, das in der Regel etwas vom tatsächlichen Netto abweicht.
Je nachdem, ob Sie Kinder haben oder nicht, erhalten Sie 67% bzw. 60% dieses Entgeltes als wöchentliches Arbeitslosengeld.
Danke für die Antwort.
Also ich sagen wir mal 3500 Euro Brutto habe dann nehmen dannn rechnen die aus was ich normalerweise verdient hätte netto und das dann aber nur 60%.
Kann man das so sehen.
Hoffe habe nicht alles logische durch den haufen geworfen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wie hh schon sagte, so weicht das pauschalisierte Nettoarbeitsentgelt geringfügig vom tatsächlichen Netto ab. Aber wenn du von deinem Netto 60 % berechnest, dann hast du zumindest schon mal einen ungefähren Wert.
Hallo "Simm"
pass blos auf, dass Du nicht auch noch arbeitslos wirst, dann hättest Du zwar etwas mehr Zeit für Deine Mülltonnenanwälte und den Ärger mit Deinem Nachbar auf Gericht aber wenn der dann nicht mehr die Nacht um 2:20 die Mülltonnen zieht sondern nun vormittags um 10.00 und Du liegst als Arbeitsloser dann auch noch bei offenen Fenster im Bett ?
Also bitte gehe lieber Arbeiten auch wenn es Dir auf Arbeit nicht so richtig scmecken sollte und es ärger gibt denn dann kann Dein Nachbar ja weder in der Nacht noch am Tage die laute Tonne über die Straße ziehen und die Klageschrift muß wieder umgeschrieben
werden.
Schreib mir wieder einmal was nun hier mit der Arbeit und der Mülltone passiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten