Arbeitslosengeld wieviel bekommt man denn ?

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)
Arbeitslosengeld wieviel bekommt man denn ?

Hi,
interessier mich nur mal so wieviel man bekommt wenn man Arbeitslos wird.
Brutto Netto % usw

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für die Höhe des Arbeitslosengeldes sind von Bedeutung

das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das in der letzten Beschäftigung vor Entstehung des Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt worden ist,
die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse, und das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1 , 4 und 5 Einkommensteuergesetz.

Im einzelnen wird zunächst das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt pro Woche ermittelt. Unter Beachtung der maßgeblichen Lohnsteuerklasse wird dann der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erlassenen Leistungsentgeltverordnung das sog. pauschalierte Nettoarbeitsentgelt entnommen, das in der Regel etwas vom tatsächlichen Netto abweicht.

Je nachdem, ob Sie Kinder haben oder nicht, erhalten Sie 67% bzw. 60% dieses Entgeltes als wöchentliches Arbeitslosengeld.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Also ich sagen wir mal 3500 Euro Brutto habe dann nehmen dannn rechnen die aus was ich normalerweise verdient hätte netto und das dann aber nur 60%.
Kann man das so sehen.

Hoffe habe nicht alles logische durch den haufen geworfen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Wie hh schon sagte, so weicht das pauschalisierte Nettoarbeitsentgelt geringfügig vom tatsächlichen Netto ab. Aber wenn du von deinem Netto 60 % berechnest, dann hast du zumindest schon mal einen ungefähren Wert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo "Simm"
pass blos auf, dass Du nicht auch noch arbeitslos wirst, dann hättest Du zwar etwas mehr Zeit für Deine Mülltonnenanwälte und den Ärger mit Deinem Nachbar auf Gericht aber wenn der dann nicht mehr die Nacht um 2:20 die Mülltonnen zieht sondern nun vormittags um 10.00 und Du liegst als Arbeitsloser dann auch noch bei offenen Fenster im Bett ?

Also bitte gehe lieber Arbeiten auch wenn es Dir auf Arbeit nicht so richtig scmecken sollte und es ärger gibt denn dann kann Dein Nachbar ja weder in der Nacht noch am Tage die laute Tonne über die Straße ziehen und die Klageschrift muß wieder umgeschrieben
werden.
Schreib mir wieder einmal was nun hier mit der Arbeit und der Mülltone passiert ist.
Mit freundlichen Grüßen

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