Arbeitslosengeld nach Krankengeld.....

11. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
kemela55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld nach Krankengeld.....

Seit einem Jahr bin ich arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Meine Ärztin riet mir, EU Rente zu beantragen, da der Krankengeldbezug in ca. einem halben Jahr endet. So lange könne sich auch die Bearbeitung des Rentenantrages hinziehen.
Das habe ich getan.
Nun stellt sich mir die Frage: Wie geht es weiter, wenn der Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet ist? Muss ich dann Arbeitslosengeld beantragen? Wenn ja, wonach wird es berechnet und wie lange kann ich es beziehen?

Ich bin 55 Jahre alt und habe ca. 35 sozialversicherungspflichtige Berufsjahre. In den letzten beiden Jahren jedoch nur ein Jahr gearbeitet.

-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Ärztin riet mir, EU Rente zu beantragen, da der Krankengeldbezug in ca. einem halben Jahr endet. <hr size=1 noshade>


Hallo, am besten lassen Sie sich von einem Sozialverband wie SoVD oder VdK vertreten. Im Normalfall wird die GKV Sie auffordern einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.

Dann werden Sie nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert.

Nach der Aussteuerung stellt man einen Antrag auf ALG1 nach §125 SGB III und stellt sich dem Arzt der AfA zur Untersuchung zur Verfügung. Die AfA wird Sie auffordern einen Antrag auf EM oder EU Rente zu stellen.

Und erst zu diesem Zeitpunkt würde ich das an Ihrer Stelle auch tun. Denn ansonsten läuft man in Gefahr in die Mühle zwischen DRV und AfA zu geraten und sich dann um überhaupt ALG1 zu beziehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, was kontraproduktiv gegenüber dem EU-Rentenantrag ist.

Gruss
Fulgora

-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Fulgora

quote:
Im Normalfall wird die GKV Sie auffordern einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.


Wie kommst du dadrauf?

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

@sunbee
Weil jeder sich vor Zahlungen drücken will und es sogar gesetzlich verankert ist.


§ 51 SGB V - Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

quote:<hr size=1 noshade>
(1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben.

(2) Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente oder Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte bei Vollendung des 65. Lebensjahres, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben.

(3) Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf.
<hr size=1 noshade>


Und das passiert leider immer häufiger, das die Krankenkassen bereits nach wenigen Wochen der Krankengeldzahlung diesen Schritt einleiten.



-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.