Arbeitslos nach Aufhebungsvertrag, Neueinstellung

4. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
lars13572
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslos nach Aufhebungsvertrag, Neueinstellung

Gesetz dem Fall, man war einige Jahre in einem unternehmen angestellt, ist dann dort durch Aufhebungsvertrag gegangen! Sofort im Anschluss hat man eine neue Stelle angetreten (weil man beim Vorarbeitgeber mit Aufhebungsvertrag) gerechnet hatte! Nach einem Monat wird man im neuen Unternehmen betriebsbedingt gekündigt! Besteht aufgrund des Aufhebungsvertrages beim VorAG nun das Risiko einer Sperre durch das Arbeitsamt, oder besitzt das keinerlei relevante Aspekte!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Gemaß § 144 SGB III wird nur das letzte Arbeitsverhältnis betrachtet.

Eine andere Regelung wäre auch nicht konform zum Grundgesetz, da sie die freie Wahl des Arbeitsplatzes sanktionieren würde.

Natürlich weiß man nie an welchen Bearbeiter in der AAG man gerät, hier müsste man dann u.U entsprechend einsprechen und gegebenenfalls klagen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 04.09.2013 07:41

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