Gesetz dem Fall, man war einige Jahre in einem unternehmen angestellt, ist dann dort durch Aufhebungsvertrag gegangen! Sofort im Anschluss hat man eine neue Stelle angetreten (weil man beim Vorarbeitgeber mit Aufhebungsvertrag) gerechnet hatte! Nach einem Monat wird man im neuen Unternehmen betriebsbedingt gekündigt! Besteht aufgrund des Aufhebungsvertrages beim VorAG nun das Risiko einer Sperre durch das Arbeitsamt, oder besitzt das keinerlei relevante Aspekte!
-----------------
""
Arbeitslos nach Aufhebungsvertrag, Neueinstellung
4. September 2013
Thema abonnieren
Frage vom 4. September 2013 | 01:02
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslos nach Aufhebungsvertrag, Neueinstellung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. September 2013 | 07:40
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
Gemaß § 144 SGB III
wird nur das letzte Arbeitsverhältnis betrachtet.
Eine andere Regelung wäre auch nicht konform zum Grundgesetz, da sie die freie Wahl des Arbeitsplatzes sanktionieren würde.
Natürlich weiß man nie an welchen Bearbeiter in der AAG man gerät, hier müsste man dann u.U entsprechend einsprechen und gegebenenfalls klagen.
-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
-- Editiert MitEtwasErfahrung am 04.09.2013 07:41
Und jetzt?
Schon
268.299
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
19 Antworten
-
34 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten