Arbeitslos melden bei geplanter freiberufl. Projekttätigkeit?

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
MI
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitslos melden bei geplanter freiberufl. Projekttätigkeit?

Liebe Forum-Mitglieder,

ich habe selbst mein Angestelltenverhältnis gekündigt. Ich möchte die Zeit bis ich eine Festanstellung finde, als Freiberufler (EDV-Anwendungsberatung) überbrücken. Da ich fachlich sehr spezialisiert bin, erwarte ich nicht in den nächsten 3 Monaten (bis 01.04) eine Festanstellung zu finden. Ein Projekt als Freiberufler zu finden erwarte ich ab ca. 01.02.

Soll ich mich jetzt sofort (03.01) arbeitslos melden?

Da ich selbst gekündigt habe, erwarte ich eine ALG-Sperre von 12 Wochen. D.h. wenn ich vor Ablauf dieser Frist ein länger andauerndes Freiberufler-Projekt finden würde, bekäme ich sowieso kein Arbeitslosengeld mehr oder?

Ist es richtig, dass ich die Arbeitslosigkeit für max. 6 Wochen für eine freiberufliche Tätigkeit unterbrechen kann? Kann ich dies wiederholt machen?
Das heisst, wenn ich einen Projektvertrag über 3 Wochen abschliesse, würde ich mich beim Arbeitsamt formlos u. schriftlich für 3 Wochen abmelden. Muss ich zu diesem Zeitpunkt schon angeben wie lange ich mich abmelden möchte bzw. wäre dieser Zeitraum noch verlängerbar? Muss ich die Höhe meiner Einnahmen angeben? Hat dies Einfluss auf das ALG? Darf ich länger als 15h pro Woche freiberuflich arbeiten?

Während der Sperrfrist werden meine Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit auf mögliches spätere Arbeitslosengeld nicht verrechnet, oder?
Wenn ich nach der Sperrfrist u. dem Bezug von ALG die Arbeitslosigkeit unterbrechen möchte, wie werden die Einnahmen dann mit dem ALG verrechnet? auf monatlicher oder jährlicher Basis? Wieviel darf ich dazuverdienen?

Vielen Dank & sorry wegen dem langen posting,
mi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo MI, Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dein Thema ist im Forum 'Sozialrecht und staatliche Leistungen' daher wesentlich besser aufgehoben.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

melde dich arbeitslos mit dem Hinweis das du bald wieder was in Aussicht hast. Dann wirst du dort nicht in die hinterste Schublade geschoben, sondern ein paar vorher ;)

Später bei der Klärung deines Versicherungskontos bei der BfA werden diese Zeiten angerechnet.

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