Arbeitslos - Umzug in ein anders Bundesland

20. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
fridolino888
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 40x hilfreich)
Arbeitslos - Umzug in ein anders Bundesland

Hallo, liebe 123rechtler,

ich bin seit einer Woche arbeitslos gemeldet, zu allem Übel steht mir auch die Trennung von meinem Mann ins Haus. Ich möchte daher gern wieder in meine alte Heimat (anders Bundesland) ziehen.

Was muss ich im Hinblick auf meinen Arbeitslosengeldbezug beachten? Ich habe in dem neuen Bundesland noch keine neue Stelle in Aussicht, möchte mich von dort aus weiterhin bewerben.

Kann ich zum Jahreswechsel umziehen, mich in der neuen Stadt beim AA melden und weiterhin ALG beziehen oder muss ein neuer Antrag gestellt werden?

Was ist der korrekte Weg?

Viele Grüße,
Alex

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BjörnZ
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,

also ich bin vergangenes Jahr auch von RLP nach NRW gezogen um hier eine neue Stelle anzutreten. Allerdings meinte das AA in Trier damals das dies alles nur so einfach ginge wenn ich schon eine neue Stelle hätte ( Arbeitsvertrag ) Also habe ich mich von Trier aus auf jegliche Stellen beworben und bin zu jedem Termin gefahren ( vorher beim AA eine Bescheinigung holen und beim Vorstellungsgespräch abstempeln lassen ) dann zahlt das AA die gesamten Fahrtkosten usw. und wenn ggf. ein Arbeitsverhältnis entsteht werden auch die Umzugskosten übernommen. Also ich hab mich einfach auf alles beworben was nur kam um wenigstens nen Vertrag vorlegen zu können denn so kam ich wenigstens schomma von Trier weg *g* Ich hoffe mal das dies noch alles so ist und ich nun keinen Müll erzählt habe bei mir war es noch so aber bei den Ämtern weiß man ja leider nie wann was wie geändert wurde ;o)

Wünsche dir jedenfalls viel Glück und viel Erfolg auf deinem weiteren Weg.

26x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fridolino888
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo BjörnZ,
vielen Dank für Deinen Tipp. Auf den Gedanken bin ich auch schon gekommen. Für mich ist es nur unheimlich wichtig, im Voraus zu planen, da ich einen schulpflichtigen Sohn habe und ihn nicht einfach so im Schuljahr herausreissen möchte. Daher habe ich meinen Umzugstermin auf den nächsten Halbjahreswechsel gelegt.

Wie sieht's denn rechtlich aus, hat keiner Ahnung? Verfällt mein Anspruch auf ALG, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe, ohne einen Job in Aussicht zu haben?

LG
Alex

39x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

hi alex, bei war es völlig unproblematisch. war arbeitslos in niedersachsen und bin nach berlin. antrag auf alg dauerte länger, da sie die akte kommen lassen mussten. hab mir einfach ne wohnung gesucht, mich angemeldet und dann zum amt. anders würds aussehen, wenn man sozialhilfe bezieht. da ist schon der bezirkswechsel in berlin schwierig.
lg
sunbee

16x Hilfreiche Antwort

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