Arbeitslos,kein ALG und kein Krankengeld

13. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
died112
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitslos,kein ALG und kein Krankengeld

Hallo. Ich habe folgendes Problem. Mein Zeitvertrag ist am 31.10.2008 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Ich habe mich aber nicht Arbeitslos gemeldet weil ich am 05.11.2008 neue Arbeit gehabt hätte.Diese konnte ich aber nicht antreten weil ich am 03.11. krank geworden bin. Nun bin ich zum Arbeitsamt gegangen und die meinten Sie sind nicht für mich zuständig da ich krank sei,ich soll mich mit der Krankenkasse ausseinandersetzen. Die Krankenkasse sagt nun ich bekomme auch kein Krankengeld da mein Arbeitverhältniss am 31.10. ausgelaufen sei. Ich habe hier aber gelesen das die Kasse bis zu einem Monat nach Kündigung zahlen muss. Trifft das auf mich zu??? Wenn nicht,von wem bekomme ich dann Geld???

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

:forum:

Versuchs mal im ´´Sozialrecht´´

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#2
 Von 
ReneZ.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Das hört sich fast wie bei mir an, keiner wollte wirklich zuständig sein. nach langem hin und her kam dann doch heraus das die Krankenkasse für mich zuständig ist. Ich war am 4.11.08 beim Doc und hab mich krankschreiben lassen. Noch am selben Tag stand mein Chef mit der Kündigung in der Hand vor der Tür. Natürlich unrechtmäßig, nichtsdestotrotz, irgendjemand muss ja jetzt zahlen. Die Agentur verwies mich zur Arge, wegen Krankmelding. Da wiederum wurde dann festgestellt das im Falle einer AU die Krankenkasse zahlt (100%), leider aber nur 4 Wochen, dann greift wieder, falls Anspruch besteht, die Agentur. man fühlt sich dabei wie ein Grenzgänger, niemand will zuständig sein, jeder ranzt rum.....

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#3
 Von 
died112
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Also gehe ich nochmal zur Kasse und werde denen nochmal auf die Füße treten. Ich wollte nur nochmal sicher sein nicht das ich ins Fettnäpfchen trete. musstest du das gerichtlich klären oder hast du denen klar gemacht das die Zahlen müssen?

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@rene z

deine situation ist VÖLLIG anders. deine au trat ein während du noch in einem av gestanden hast.
die aussage, die gkv zahlt nur 4 wochen ist völlig falsch. kg wird 78 wochen gezahlt.

du wirfst begriffe durcheinander: arge ist für alg2 zuständig, die agentur für arbeit für alg1. ersteres ist eine sozialleistung wenn man weniger als ein jahr soz.versicherungspflichtig gearbeitet hat (oder länger als 12 monate, respektive 18 monate bei älteren arbeitslos ist). zweiteres ist die leistung die einem zusteht nach sgbII, wenn man mindestens ein jahr soz.versicherungspflichtig beschäftigt war.

@died
die antwort steht im sozialrecht.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

@Sunbee: der 3.11. liegt bei dir vor dem 31.10.? :???:

Bei Freiberuflern ist es so, dass diese bis zu 3 (?) Monate Zeit haben sich eine andere (z.B. private) Krankenkasse zu suchen und während dessen ggf. noch die alte KV zuständig ist. Sprich mal mit deinem Versicherungsmakler (wo du z.B. BU, Haftpflicht, KfZ und dergleichen hast), der müsste das auch wissen. Oder halt im Sozialrecht fragen.

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