Arbeitsgericht/ Lohn

27. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
yllop
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsgericht/ Lohn

Folgendes Problem:
Ich habe eine Vollzeitstelle nach 2 Jahren gekündigt, mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende (ende juni 2008).Bin dann Leider mit 2 verschiedenen Krankheiten 6 wochen Arbeitsunfähig geworden.
Nun hat mein AG weder das letzte Gehalt gezahlt, noch Lohnsteuerkarte ect zurückgegeben!Habe alles eingeklagt geht nun vors Arbeitsgericht, in seiner Stellungnahme schrieb mein AG das er mir kein Geld schuldig ist, weil ich im letzten Monat nicht gearbeitet habe (ist totaler Quatsch weil ich ja krank war- habe ich Anspruch auf Gehalt)!Weiterhin schrieb er das ihm jetzt erst(3Monate nach Kündigung)aufgefallen sei das angeblich Sachen von mir gestohlen wurden und das ich mich sträflicher Weise nicht ordnungsgemäß um die Tiere der Arbeitsstelle gekümmert habe weiterhin verlangt er das ich meinen Arbeitsplatz jetzt noch aufräumen soll sowie die neue Mitarbeiterin einarbeiten soll,obwohl davon nichts in meinem Arbeitsvertrag geschrieben steht!

Da ich mir keinerlei sträfliche Taten vorzuhalten habe und diesen Job immer nestens ausgeführt habe, könnte ich mir vorstellen, das er einfach nur sauer ist weil ich gekündigt habe und krank wurde!
Aber trotzdem geht es ja eigentlich nur um das Juni Gehalt!Da müsste ich doch hundertprozentig Recht vorm Arbeitsgericht bekommen oder wie seht Ihr das?
Bitte um Hilfe...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Da müsste ich doch hundertprozentig Recht vorm Arbeitsgericht bekommen oder wie seht Ihr das?


Das kann man nicht voraussehen. Sieht auf den ersten Blick so aus, als ob du im recht wärst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

wenn es so stimmt wie sie sagen, dann ja. für die behauptungn sofern überhaupt relevant ist der AG beweislastig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Sofern die Arbeitsunfähigkeit dokumentiert ist, ist eine Lohnfortzahlung durch den AG gegeben.

Alle anderen Forderungen sind nicht haltbar oder durch den AG nachzuweisen.

Es besteht kein Arbeitsvertrag mehr und somit auch keine Verpflichtung eine Einarbeitung durchzuführen, bzw. den Arbeitsplatz aufzuräumen.

Wenn alles so stimmt, wie es hier geschrieben wurde, sehe ich keine Bedenken, daß der AG verlieren wird und die fälligen Lohnbeträge zu zahlen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Wie die anderen schon beschrieben haben :
Der Arbeitgeber muss sich an das Lohnfortzahlungsgesetz halten.
Wird ihm der Richter während der Güteverhandlgung aber auch nocheinmal persönlich auftragen.

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