Arbeitnehmer unter Diebstahlsverdacht – arbeitsrechtliche und strafrechtliche Beratung erforderlich

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Wer als Arbeitnehmer unter dem Verdacht steht, auf der Arbeit einen Diebstahl begangen zu haben, sollte sofort den Rat eines Anwalts suchen. Auf den Arbeitnehmer können nämlich nicht nur eine Kündigung, sondern auch eine Strafanzeige und anschließend ein Strafverfahren zukommen. Die Konsequenzen können für den Betroffenen verheerend sein: abgesehen vom Verlust des Arbeitsplatzes drohen bei einer entsprechenden Verurteilung und der Aufnahme derselben in ein Führungszeugnis auch große Schwierigkeiten bei weiteren Bewerbungen in der Zukunft. 

Vor rechtlicher Beratung nicht äußern

Der Arbeitnehmer steht in solchen Fällen vor folgendem Problem: geht man allein von der arbeitsrechtlichen Problematik aus, wäre es sinnvoll, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Aus strafrechtlicher Sicht können solche Äußerungen aber verheerend sein, da die Beweislage zu diesem Zeitpunkt oftmals noch unklar ist. Daher ist die vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt mit Erfahrung sowohl im Arbeitsrecht als auch im Strafrecht unbedingt zu raten, um die richtige Strategie für den Fall abzustimmen.

Bei einer Einigung mit dem Arbeitgeber Strafverfahren nicht vernachlässigen

Wer sich mit dem Arbeitgeber zum Beispiel auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung geeinigt hat, sollte immer auch an das Strafverfahren denken. Der Arbeitgeber sollte sich verpflichten, auf eine Strafanzeige zu verzichten bzw. eine bereits gestellt Strafanzeige zurückzunehmen.

Vorsicht vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages

Wer eine Aufhebungsvereinbarung einmal unterschrieben hat, kommt in der Regel davon nicht mehr weg. Man sollte sich daher immer Bedenkzeit ausbitten und vorher rechtliche Beratung einholen. Wenn der Arbeitgeber besonders viel Druck macht, ist es in der Regel gerade nicht sinnvoll, zu unterschreiben. Seriöse Angebote können auch mit einer Bedenkzeit abgegeben werden.

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