Guten Tag,
Ich bin derzeit bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt und entsprechend auch bei einem Kunden eingesetzt.
Als ich den Vertrag unterschrieb waren andere Sätze vereinbart als sie nun tatsächlich sind. Jedoch kann ich dies nicht beweisen, da ich damals zu sehr vertraut habe und keine Kopie des Vertrages verlangt habe.
Nun ist es so, dass ich durch das was ich an Gehalt bekomme mich in die Verschuldung bringt, da ich kaum Fahrgeld bzw. Auslöse am Tag bekomme, jedoch täglich fast 130 km fahren muss. Ist die eigene Verschuldung durch die Kosten für den Arbeitsweg ein ausreichender Grund damit ich fristlos kündigen kann? Jeder Tag in dieser Firma verschlimmert die Situation nur noch.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
comein
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Arbeitnehmer fristlose Kündigung unzumutbarkeit
8. Januar 2012
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Frage vom 8. Januar 2012 | 14:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmer fristlose Kündigung unzumutbarkeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2012 | 15:02
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
quote:
Gehalt bekomme mich in die Verschuldung bringt
Wohl eher der Lebensstil
Dein AG schuldet dir den Lohn der vereinbart ist, das es ausreicht ist dein Problem. Statt 800 Euro an Sprit rauszublasen kann man sich auch ein Zimmer nehmen.
Sonst bleibt dir die fristgerechte Bezahlung.
Du kannst aber auch das fehlende Gehalt klagen - was ohne Beweis sinnlos ist
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#2
Antwort vom 8. Januar 2012 | 15:03
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Wie gross ist die Entfernung von Wohnung zum Leih-AG?
Welcher TV wird angewendet? Was war mündlich zu den Fahrtkosten vereinbart und was wird jetzt tatsächlich gezahlt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Januar 2012 | 15:06
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
@Keinanwalt
quote:
Wohl eher der Lebensstil
Siehst Du noch klare bilder?
quote:
Dein AG schuldet dir den Lohn der vereinbart ist, das es ausreicht ist dein Problem. Statt 800 Euro an Sprit rauszublasen kann man sich auch ein Zimmer nehmen.
Mal wieder keine Ahnung von nichts, aber davon reichlich.
#4
Antwort vom 8. Januar 2012 | 16:04
Von
Status: Unbeschreiblich (38356 Beiträge, 13981x hilfreich)
Der erste Schritt ist doch, dass man sich die Ablichtung des Arbeitsvertrags besorgt. Und dann kann man schauen, ob man zu wenig ausgezahlt bekommt oder nicht.
wirdwerden
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#5
Antwort vom 8. Januar 2012 | 16:29
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
"Als ich den Vertrag unterschrieb waren andere Sätze vereinbart als sie nun tatsächlich sind."
Wurde der Vertrag handschriftlich geändert? Wurde Ihre Unterschrift nachträglich gefälscht?
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