Arbeitgeberwechel Lebenslauf

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
msn481949-41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeberwechel Lebenslauf

Hallo allerseits,

ich habe hoffentlich keinen zu komplizierten Fall im Arbeitsrecht:

Zurzeit befinde ich mich in einem Arbeitsverhältnis. In meiner Firma X (Arbeitgeber) haben wir viele große Kunden und ich bin für Firma B tätig. Man könnte mich auch als Leasingmodell für Firma B im Außendienst beschreiben. Da ich mich während meiner Arbeitszeit auch als Mitarbeiter für Firma B vorstelle > ist ein Muss. Dies ist auch keine Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung, hoffe das ich da richtig liege (rechtlich), weil Firma X (Arbeitgeber) eine Agentur ist.

Jetzt wurde ich durch einen Headhunter bei der Firma Z vorgestellt. Leider habe ich bei der Angabe meines Lebenslaufes an den Headhunter, der meinen Lebenslauf an Firma Z weiterleitete, einen kleinen Fehler eingebaut.

Mir ist im Nachgang bewusst geworden, dass ich im Lebenslauf nur reingeschrieben habe der jetzige Arbeitgeber sei Firma B (Reputationsgründe). Richtig wäre meiner Meinung nach: Firma B über Firma X. Im Rahmen des Vorstellungsgespräches bei Firma Z erwähnte ich auf die Frage mit der Kündigungsfrist, die typische Zeitangabe mit dem Vermerk, dass ich dies dementsprechend dann mit Firma B und der entsprechenden Agentur abklären müsste. Vereinfacht bedeutet: Bisher hatte ich noch gar nicht den richtigen Arbeitgeber erwähnt.

Gehen wir jetzt vom Beispiel aus Firma Z würde mich einstellen: Könnte man über das Finanzamt, Sozialversicherung oder Krankenkasse etc. einsehen, wer mein vorheriger Arbeitgeber war? Falls nicht, könnte dies Folgen für die Zukunft haben, wie z.Bsp. Kündigung wegen Täuschung usw. Kann man hier überhaupt von Täuschung sprechen, da es leider nur ein Fehler war? Ich weiss leider nicht mehr wie ich das gerade biegen könnte, ohne meine Chancen auf den neuen Job zu reduzieren.

Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

X ist doch dein AG. Der setzt dich bei B ein. Zwar arbeitest du für B, deswegen wird B doch nicht dein AG.
/// Könnte man über ..
'Man' vielleicht - Z nicht.

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#2
 Von 
msn481949-41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dazu würde ich gerne folgendes ergänzen: Ich war zuvor auch 3 Jahre als Freelancer für Firma B tätig. Auch auf meiner Visitenkarte sind sowohl Firma X und Firma B eingetragen. Grundsätzlich bin ich Manager XYZ für Firma B. Vielleicht erleichtert es das Verständnis ein wenig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
msn481949-41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von msn481949-41):
Hallo allerseits,

ich habe hoffentlich keinen zu komplizierten Fall im Arbeitsrecht:

Zurzeit befinde ich mich in einem Arbeitsverhältnis. In meiner Firma X (Arbeitgeber) haben wir viele große Kunden und ich bin für Firma B tätig. Man könnte mich auch als Leasingmodell für Firma B im Außendienst beschreiben. Da ich mich während meiner Arbeitszeit auch als Mitarbeiter für Firma B vorstelle > ist ein Muss. Dies ist auch keine Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung, hoffe das ich da richtig liege (rechtlich), weil Firma X (Arbeitgeber) eine Agentur ist.

Jetzt wurde ich durch einen Headhunter bei der Firma Z vorgestellt. Leider habe ich bei der Angabe meines Lebenslaufes an den Headhunter, der meinen Lebenslauf an Firma Z weiterleitete, einen kleinen Fehler eingebaut.

Mir ist im Nachgang bewusst geworden, dass ich im Lebenslauf nur reingeschrieben habe der jetzige Arbeitgeber sei Firma B (Reputationsgründe). Richtig wäre meiner Meinung nach: Firma B über Firma X. Im Rahmen des Vorstellungsgespräches bei Firma Z erwähnte ich auf die Frage mit der Kündigungsfrist, die typische Zeitangabe mit dem Vermerk, dass ich dies dementsprechend dann mit Firma B und der entsprechenden Agentur abklären müsste. Vereinfacht bedeutet: Bisher hatte ich noch gar nicht den richtigen Arbeitgeber erwähnt.

Gehen wir jetzt vom Beispiel aus Firma Z würde mich einstellen: Könnte man über das Finanzamt, Sozialversicherung oder Krankenkasse etc. einsehen, wer mein vorheriger Arbeitgeber war? Falls nicht, könnte dies Folgen für die Zukunft haben, wie z.Bsp. Kündigung wegen Täuschung usw. Kann man hier überhaupt von Täuschung sprechen, da es leider nur ein Fehler war? Ich weiss leider nicht mehr wie ich das gerade biegen könnte, ohne meine Chancen auf den neuen Job zu reduzieren.

Vielen Dank!


PS: Dazu würde ich gerne folgendes ergänzen: Ich war zuvor auch 3 Jahre als Freelancer für Firma B tätig. Auch auf meiner Visitenkarte sind sowohl Firma X und Firma B eingetragen. Grundsätzlich bin ich Manager XYZ für Firma B. Vielleicht erleichtert es das Verständnis ein wenig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Deine Ausgangsfrage war und ist, ob man dir womöglich an den Karren fahren kann wg. 'Täuschung'.
Nein, sage ich. Selbst wenn du über deine Zeit bei/für B nichts erwähnt hast. Die Tätigkeit bei B ist ja wohl nach deinen Äußerungen auch vollkommen irrelevant für dein Ziel bzgl. Z.
Täuschung impliziert ja, den anderen bewusst über etwas im Unklaren zu lassen oder - noch klarer - ihn etwas zu eigenen Gunsten glauben zu lassen usw.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von msn481949-41):
Falls nicht, könnte dies Folgen für die Zukunft haben, wie z.Bsp. Kündigung wegen Täuschung usw.

Klar.
Während der Probezeit muss man nicht mal einen wirklich gerichtfesten Grund haben.Da reicht das "Gefühl".

Und hinterher könnte er durchaus mit der Begründung "Vertrauensverlust" Erfolg haben. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, sie ist vorhanden.
Eventeull findet sich auch ein anderer Grund, der vorgeschoben und gerichtsfester ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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