Arbeitgeberhaftung für Sachschäden

10. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)
Arbeitgeberhaftung für Sachschäden

Frage: Ich bin mit dem Rad vom Büro nach Hause gefahren (direkter Heimweg). Musste einem Wildtier und einem anderen Radler, der auch dem Wildtier auswich, ausweichen kam auf einen Grünstreifen und durch das Bremsen mit dem Rad ganz langsam zu Fall. Der andere Radler hat das gar nicht mitbekommen und war weg. Ich habe keine Verletzungen, es war nichts kaputt und so setzte ich mit dreckiger Hose meine Fahrt fort. Zu Hause stelle ich fest, dass der Rucksack aufgeplatzt war und mein privates Handy, ein Lederetui mit Schlüssel und ein paar Kleinteile fehlen. Die müssen wohl bei dem Umfallen / Sturz aus dem Rucksack geknallt sein. Habe jetzt eine Unfallmeldung gemacht, da ich aber keine körperlichen Schäden habe brauche ich gar nichts zu melden. Wer bezahlt mir den nun den Sachschaden...Handy, Schlüssel und zwei Speicherkarten. Außerdem habe ich das Gefühl dass mein Rad zumindest mal im Vorderbau inspiziert werden sollte, Lenkkopf hat Spiel und Scheibe der Bremse scheint ne Unwucht zu haben. Mein AG sagt das ist meine private Sache, da gäbe es keine Haftpflicht... kann ich ehrlich gesagt nicht glauben. Möchte aber auch nicht gleich mit Anwalt drohen....hat einer einen Rat für mich?
Danke.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von HinDu):
Wer bezahlt mir den nun den Sachschaden

Im Zweifel das Wildtier dem du ausweichen musstest...
Zitat (von HinDu):
kann ich ehrlich gesagt nicht glauben.

Solltest du aber tun. Was erwartest du denn bitte?

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120022 Beiträge, 39817x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Im Zweifel das Wildtier dem du ausweichen musstest...

Das würde zumindest bezüglich Handy, Schlüssel und zwei Speicherkarten nicht leisten müsten, da ist das Eigenverschluden und der Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht zu groß.

Falls es Schuld wäre, dann Rucksack wohl auf jeden Fall. Fahrrad, da kommt es darauf an, ob die Probleme zweifelsfrei vom Unfall kommen.



Zitat (von HinDu):
Wer bezahlt mir den nun den Sachschaden...Handy, Schlüssel und zwei Speicherkarten.

Sofern Du selbst dafür keine Versicherung abgeschlossen hast: Niemand.
Was der Arbeitgeber da haften soll, ist mir ein Rätsel wie man auf die Idee kommt.

Warum sollte irgendeiner dafür haften, das du das Zeug da rumliegen lässt? Jeder andere wäre wohl zurückgefahren und hätte die Sachen gesucht und eingesammelt ...



Aber man kann die Schäden unter Umständen von der Steuer absetzen.





-- Editiert von Harry van Sell am 10.08.2016 22:58

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was der Arbeitgeber da haften soll, ist mir ein Rätsel wie man auf die Idee kommt.


Bei Beamten ist eine Erstattung von Sachschäden vorgesehen. Bei einem Wegeunfall ohne körperlichen Schaden bekommt man jedoch idR auch nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo, hier ist mein Senf....,

1.) Du bist als Radfahrer genauso Teilnehmer am Straßenverkehr wie ein Autofahrer und hast dich so zu verhalten dass du in jeder Situation eine Gefahr einschätzen, erkennen und ggfls. verhindern musst.
2.) Gebe ich an mit einem Tier kollidiert zu sein, werden Spuren wie Haare, Borsten, Blut usw.gesucht und auch gefunden (auch bei Fahrrädern. Wird nichts gefunden, wird auch keine Kollision vermutet.
3.) Melde ich eine Situation als VERKEHRSTEILNEHMER in der ich schildere dass ich einem Tier ausgewichen bin und einen Schaden habe, dann gilt : Tier lebt, hat Glück gehabt- ich als Fahrer hingegen bleibe auf dem Schaden sitzen. (Ob entsprechende Zeugenaussagen dennoch weiterhelfen wage ich zu bezweifeln, aber die Ausnahme.....usw.)
4.) Was und wie du dein Rucksack packst und ob du ihn vernünftig verschlossen hast, ist der Lehre der Erfahrung geschuldet und somit dein ureigenes Problem und wie schon gesagt wurde, zurück fahren und einsammeln.
5.) Hättest du dich beim Sturz verletzt wäre das wohl echt eine Sache der BG.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.733 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen