Arbeitgeber zwingt zur Arbeit bei Krankheit

14. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
yibbL
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitgeber zwingt zur Arbeit bei Krankheit

Hallo allesamt,

meine Freundin arbeitet bei einer weltweiten Fastfoodkette... denke damit genug zum Arbeitgeber fürs erste. Sie macht dort eine Ausbildung, heute war es dann soweit das Sie sich auf Arbeit mehrfach übergeben musste und durch Schwindel einmal gestürzt ist. Dennoch wurde Ihr von der Schichtleiterin (gleichzeitig Restaurantmanagerin) verboten nach Hause zu gehen. So hat Sie sich dann einschüchtern lassen und sich weitere 3 Stunden mit starken Magenschmerzen durchgequält bis Sie einfach nach Hause gegangen ist. Selbstverständlich nicht ohne der Schichtleitung Bescheid zu sagen.

Zusätzlich werden dort Azubis auch gerne zur Nachtarbeit eingesetzt, meines Wissens würde denen damit dann zumindest ein Nachtzuschlag o.ä. zustehen. Gibt es aber nicht. Oder liege ich da falsch? Lasse mich gerne eines besseren Belehren :)

Darf ein 17-jähriger zu einer 12-Stunden Schicht gezwungen werden? Wäre ein Arbeitskollege meiner Freundin. Das also nur Interessehalber!

Da das ganze ohne Zweifel nicht rechtens ist meine Frage:
Was genau kann man dem Arbeitgeber hier vorwerfen? An welche Behörden oder "Kontrollgremien" kann man sich wenden?! Meine Freundin möchte zwar nicht das ich in der Richtung etwas unternehme (Werde Ihren Wunsch (vorerst) auch berücksichtigen) aber dennoch möchte ich Ihr einiges an Materiel zurecht legen falls sich die Lage noch verschlechtert. Am besten direkte Gesetzestexte damit man auch direkt sagen kann wo was steht um den Arbeitgeber damit ggf. konfrontieren zu können!

Das eine Ausbildung fordernd ist und es auch mal anstrengend wird ist allen Beteiligten klar, aber wenn es um die Gesundheit geht und der Arbeitgeber billigend in Kauf nimmt diese zu gefährden oder sich gleichgültig über bestehende Gesetze hinwegsetzt muss man doch was unternehmen können.

Danke und Gruß
Marc



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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Zum Arzt gehen wäre besser als nach Hause.

Die Eltern Deiner Freundin sollten sofort bei zuständigen IHK melden und sich in der Firmenzentrale / Personalabteilung beschweren.

Kranke zur Arbeit zu nötigen ist eine Straftat. Da muss die Personalabteilung was unternehmen.
(Wobei Anzeigen gegen Vorgesetzte arbeitsrechtlich heikel sind und zur Kündigung führen können. )

Die PA wird diese "Führungskraft" schnell aus dem Verkehr ziehen, weil das Gesundheitsamt sofort den Laden auseinandernehmen würde, wenn dort Mitarbeiter mit Brechdurchfall arbeiten. Eindeutiger Verstoß gegen die Hygienevorschriften.


Will die Freundin da wirklich weiter arbeiten ?



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#2
 Von 
yibbL
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schonmal für die Antwort! Arzt auf nem Samstag in unserer Kleinstadt zu bekommen wäre schon mit einem Lottogewinn gleichzustellen! Meine Freundin ist mit 22 Jahren zum Glück nicht mehr auf Ihre Eltern angewiesen, 17 Jahre ist nur einer der Arbeitskollegen!
Das mit der IHK wäre schonmal ein Ansatz, Gesundheitsamt hab ich auch schon überlegt! Das es strafbar ist hab ich mir schon gedacht, würde nur gerne die passenden Paragraphen präsentieren können wenn es mal hart auf hart kommt um dem Arbeitgeber bzw. den Verantwortlichen Personen dort keinen Spielraum für Ausreden zu lassen. Eine Anzeige wäre auch wirklich erst dann eine Überlegung wenn nichts anderes mehr geht, manchmal reicht es ja auch die Verantwortlichen mal mit Fakten auf Ihre Fehler aufmerksam zu machen. Deswegen wären halt die entsprechenden Gesetzestexte hilfreich, dann kann man denen schwarz auf weiß zeigen wie strafbar die sich zum Teil machen, ggf. auch aus Unwissenheit!

Leider ist meine Freundin eher zurückhaltend bei sowas und schluckt Ihren Ärger lieber runter! Und ja, es ist alles andere als leicht bei uns eine Arbeit bzw. sogar einen Ausbildungsplatz zu bekommen, d.h. Sie wird versuchen das dort durchzuziehen! Nach der Ausbildung würde es ja eh woanders hingehen wenn sich der Schuppen nicht um 180° dreht was die Arbeitsbedingungen angeht!

Gruß
Marc

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#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Wenn Laien Paragraphen zitieren lachen sich die Adressaten immer schlapp. Würde ich besser lassen.
Wenn eine Beschwerde oder Anzeige bei einer Behörde eingeht, reicht es die Umstände zu schildern und um Verfolgung des Tatbestandes zu bitten. Die richtigen Paragraphen suchen die Behörden dann schon selber raus.

Es gibt in jeder Region Ärzte mit Notdienst, auch im Krankenhaus in der Aufnahme.
Bei Wiederholung einer solchen schlimmen Situation würde ich eher dazu neigen selber per 112 den Krankenwagen zu rufen. Dann wird die Sache auch hochoffiziell. Die Kosten trägt normalerweise der Arbeitgeber.

Produktiver wäre es möglicherweise die betroffene Person um ein vertrauliches Gespräch im kleinen Kreis zu bitten und zu schldern wie schlimm und gefährlich die Situation empfunden wurde. Der Druck auf diese Leute ist auch sehr hoch.
Man kann ja Verständnis äußern, dass durch krankheitsbedingte Ausfälle die betriebliche Situation schwierig wird, das darf aber nicht auf Kosten der Gesundheit gehen. Und man darf dann durchaus Verständnis erwarten, dass man nicht noch einmal eine solche Entscheidung mitträgt.
Die Schichtleitung muss ihrer Aufsichtspflicht, auch gegenüber erwachsenen Azubis nachkommen.

Sollte Person zickig werden,dann beim Vorgesetzten der Vorgesetzten in der Zentrale beschweren. Nebenbei rechtliche Schritte erwähnen wenn sich sowas wiederholt.
Die Dame wird - gerade in solchen Firmen - ganz schön eins auf den Deckel bekommen.



(Wobei die großen Fastfood-Ketten mit Franchising arbeiten. Da sind die Arbeitsbedingung vom lokalen Paten abhängig. Ich hatte auch Bekannte, die nicht über die Firma meckern konnten)




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-- Editiert am 14.11.2009 18:30

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#4
 Von 
yibbL
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Freundin ist ansonsten auch zufrieden, nur der eine oder andere Schichtleiter oder eben auch die Restaurantleiterin scheinen sich Ihrer Verantwortung nicht bewusst sein. Ich selbst will da auch keine Paragraphen zitieren, aber es ist nicht schlecht generell auf gewisse Zeilen aufmerksam machen zu können! Also danke für die Tips, aber mit einfachen Auszügen aus den Gesetzestexten wäre tatsächlich geholfen!

Und ja, es gibt Notdienste und ähnliches, ich schleppe aber meine, sich regelmässig übergebende, Freundin aber sicher nicht in so eine Sprechstunde um Sie dann dort Stunden warten zu lassen in denen es nur noch schlimmer wird! Anschließend bekommt Sie dann die typischen Sachen zu hören wie Tee und Zwieback o.ä. und hinlegen... macht Sie auch so! Noch dazu war Sie ja bei der Arbeit und hat morgen frei, d.h. für heute ist keine Krankmeldung vom Arzt nötig! Ab Montag wäre das also wieder relevant... hoffe aber doch das es bis dahin wieder besser ist.

Dieses mal wird meine Freundin auch das Gespräch suchen und versuchen diese Person etwas zu sensibiliseren was dieses Thema angeht... Aber denke auch dort können Fakten nicht schaden, sprich Ihr einfach mal zeigen das Ihr Verhalten, ob nun Streßbedingt oder aus anderen Gründen, auch ganz schön nach hinten losgehen kann! Das ganze soll keineswegs als Drohung oder so rüberkommen sondern im Zuge einer sachlichen Unterhaltung mit eingebracht werden. Also wer dazu die eine oder andere Quelle hat, bitte hier posten, danke :)



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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

´@maestro:
Kranke zur Arbeit zu nötigen ist eine Straftat. Da muss die Personalabteilung was unternehmen.

Was meinst du denn, was der Personalsachbearbeiter in so einer Situation unternehmen muß?

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" Don`t feed trolls"

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#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Zur Vorbereitung von Konfliktbewältigungen könnte ein Rollenspiele hilfreich sein Eine andere Person simuliert die andere Seite mal verständnis, mal dumm ausweichend, mal aggressiv.

Es gibt einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. Im Rechtsstaat muss man sich das üblicherweise holen:
Dann lieber 4 Stunden in der Aufnahme Musik hören, lesen, Gameboy spielen, kuscheln oder Däumchen drehen als Burger braten, oder nicht ?





Interessant:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__225.html

Evt.auch Nötigung: http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung
Frag mal im Strafrechtforum.

Unter Umständen geeignet für die Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter "gesunddiagnostizieren" :https://bundesrecht.juris.de/heilprg/__5.html

An die Ausbildereignung werden hohe Maßstäbe gelegt, Schon eine Strafanzeige eben wegen einer Straftat gegen die Azubis kann zum sofortigen Verlust der Ausbildereignung führen. Das wird der Karriere solcher Mitarbeiter sicherlich nicht zuträglich sein. Wird definitiv sogar eine fristlose Kündigung der Restaurantleiterin nach ziehen können. Dazu Arbeitslosengeldsperre für gewisse Zeit, da fristlos.
Würde mal sagen, dass die Dame in der Branche ein rechts hohes Risiko fährt.

Bin jetzt nur am spekulieren:
Die Ursache der Symptome wurde nicht genannt, aber Im Falle einer Schwangerschaft kann die Frauenärztin auch ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn die Arbeit zu anstrengend wird und Gesundheit von Mutter oder/und Kind gefährdet werden.

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-- Editiert am 14.11.2009 23:32

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@maestro,
dein letzter Beitrag hat aber nichts mit meiner Frage zu tun, was ein Personalsachbearbeiter tun muß?

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" Don`t feed trolls"

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#8
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo Hamburgerin,
ich hatte länger an meinem Beitrag geschrieben...haben sich zeitlich überschnitten.

Nötigung, ok.

Aber wie beweist man das, wenn unter vier Augen gedroht wird und wenn man keinen Bock hat sich ins Wartezimmer eines Arztes zu setzen, damit der das Krankheitsbild dokumentiert ?

Nachtrag:
Oder reicht trotzdem eine entsprechende Beschwerde bei der PA ? Die Vorgesetzte könnte dann dreist lügen : Die Azubine hat doch gar nichts gesagt.








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-- Editiert am 14.11.2009 23:52

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#9
 Von 
yibbL
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hossa, danke für die Antworten!

Ich versuchs nun mal schnell "abzuarbeiten":

Nein, nicht schwanger, vermutlich eine simple Magen/Darm Geschichte oder einfach etwas gegessen was nicht unbedingt gut war.

Bock beim Arzt zu sitzen oder es als unzumutbar empfinden sehe ich als großen Unterschied, zusätzlich ist aufgrund der Situation keine Krankmeldung nötig, also einfache Bettruhe ausreichend.

Sie hatte zu dem Zeitpunkt "Dienst" an der Kasse, sprich sowohl Kunden als auch Arbeitskollegen haben Sie mehrfach Kreidebleich losrennen sehen um nicht über den Tresen zu ko... Ihr wisst schon! Schichtleiterin wurde auch im Laden darauf aufmerksam gemacht.

So, iss spät und bin müde, werd morgen nochmal nachlesen und ggf. vergessenes nachholen :)

Danke nochmal und eine Gute Nacht -.-

PS: Es geht Ihr schon etwas besser :)

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#10
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,

Bettruhe erforderlich = krank.

Es ist auch interessant, was in Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag oder schriftlichen Betriebsvereinbarungen geregelt ist, nach wievielen Tagen Krankheit eine ärztliche Bescheinigung eingereicht werden muss.
Bei den meisten Firmen und allgemein erst ab dem 3 Tag, wenn eben nicht anders vereinbart.

Erbrechen bringt den Stoffwechsel stark durcheinander. Gerade bei stehenden Tätigkeiten sollte das erst wieder ins Lot gebracht werden, weil ein evt. Kreislaufzuammenbruch wegen der Gefahr eines unglücklichen Aufschlags besonders gefährlich ist.

-- Editiert am 15.11.2009 12:02

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#11
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Durchfallerkrankung und frische Lebensmittel, das beißt sich

da reicht eigentlich schon ein Tip beim Gesundheitsamt

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Eventuell hätte das über dir Theke ko... die Meinung der Schichtleiterin geändert???




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
yibbL
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Gut möglich, aber soweit ist es zum Glück nicht gekommen :x Naja es wird nun wohl ein pers. Gespräch geben indem das mal zur Sprache kommt!

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