Arbeitgeber zahlt nicht. Was kann ich tun?

22. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.11.2010 17:51:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt nicht. Was kann ich tun?

Hallo. Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Ich habe einen 165 € Job seit September diesen Jahres und bekomme zusätzlich Alg 2. Im Arbeitsvertrag steht, dass der Lohn immer auf mein Konto überwiesen wird. Ich muss jeden Monat eine Einkommensbescheinigung vom AG unterschreiben lassen für die ARGE. Auf dieser steht, dass der Lohn zum 6. des Folgemonats überwiesen wird. Letzten Monat hat dies auch geklappt. Pünktlich am 6.10. bekam ich den Lohn für September aufs Konto. Nur diesen Monat zahlt er bis jetzt nicht, obwohl die Einkommensbescheinigung schon längst unterschrieben ist und ich sie zur ARGE geschickt habe.

Ich spreche meinen AG jeden tag drauf an. Er ist immer nur ganz kurz angebunden und meistens auch gleich wieder weg und hört mir nicht richtig zu. Meistens sagt er, ich bekomm das geld schon und manchmal sagt er, er hat es vor 2 wochen überwiesen, was ich aber nicht glauben kann.

Was kann ich tun? Ich komme ja nicht an Ihn ran. Soll ich die Arbeit verweigern bis der Lohn kommt?

Das schlimme ist ja, das mir die ARGE monatlich ein Teil von dem Geld abzieht, was ich diesen Monat nicht bekommen habe, und das fehlt dann auch einfach. Wie soll ich meine Tochter ernähren?

Dieses Arbeitsverhältnis ist sowieso für den A....
Es ist eine Herberge und es gibt keine funktionierenden Heizungen. Ich friere mir Gratis dort alles ab, weil ich an der Rezeption sitze. Die Gäste beschweren sich bei mir und ich kann nix tun und mich nervt dort alles an und nun fehlt auch noch das Geld. Andauernd kommen behörden und suchen eine Person, die ich noch nie dort gesehen habe, wegen offenen Rechnungen und ich bin die paar Stunden dort allein und weiss nicht wie ich mich verhalten soll ohne was falsches zu sagen. Irgendwas läuft dort krumm.

In meinem Arbeitsvertrag steht bei Anspruch auf Urlaub "0 Tage" und weil ich es nicht besser wusste habe ich dies Unterschrieben, da ich dachte bei 15 stunden die Woche steht mir kein Urlaub zu. Kranktage sind auch unbezahlt.

Mein AG wusste nichteinmal, dass er mich bei der Minijobzentrale anmelden und eine Steuerpauschale für mich abgeben muss (habe ich im Internet erfahren).
Ich habe Ihm das gesagt aber er hat nichtmal richtig zugehört. Naja das ist ja auch nicht meine Aufgabe. Alles in allem bin ich total unzufrieden und jetzt mach ich den ganzen Mist auch noch Kostenlos.

Ich hoffe ihr habt einen Rat für mich.

Liebe grüße

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13 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Soll ich die Arbeit verweigern bis der Lohn kommt?

... nein, auf keinen fall. erst wenn zwei monatslöhne ausstehen, kannst du ankündigen, dass du ggf. dann auch nicht arbeiten wirst.
vor allem: unterschreibe keine bestätigungen für zahlungen, die du nicht erhalten hast!

/// Anspruch auf Urlaub "0 Tage"

es macht nichts, dass du das unterschrieben hast. u-anspruch hast du dennoch, weil der nicht 'abbedungen' , d.h. nicht im vertrag ausgeschlossen werden kann. die höhe deines urlaubsanspruchs richtet sich nach der verteilung deiner AZ auf die Wochentage.

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#2
 Von 
guest-12329.11.2010 17:51:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay vielen Dank, also gehe ich morgen normal Arbeiten.

Aber was kann ich sonst unternehmen? Ich brauch ja das Geld.

Ich habe keine Bestätigung für Zahlungen unterschrieben, die ich nicht erhalten habe, sondern eine ganz normale Einkommensbescheinigung, die die ARGE jeden Monat von mir fordert unterschreiben lassen. Da steht lediglich drauf, wann und wieviel Geld auf welches Konto überwiesen wird und dies ist vom Arbeitgeber zu unterschreiben, nicht von mir. Auf meinen Kontoauszügen kann man ja dann sehen ob dieses Geld eingegangen ist oder nicht.

Und danke für die Info mit dem Urlaub. Nach berechnung einer Formel habe ich bei 15 Stunden die Woche 20 Tage Urlaub, die mir im Jahr zustehen.

Vielen Dank nochmal.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Um Ihren Anspruch auf das Oktober-Gehalt durchzusetzen können Sie zum Arbeitsgericht gehen und auf Lohnzahlung klagen. Dafür ist die Rechtsantragsstelle des Gerichts zuständig.





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#4
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)

15 Std / Woche und das für 165,-EUR ????

Das wirft Fragen auf!!

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#5
 Von 
guest-12329.11.2010 17:51:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja gut dann werde ich einfach mal zum Arbeitsgericht gehen am Mittwoch nach meinem Arzt-Termin für den ich ja sowieso freibekommen habe, oder braucht man da einen Termin beim Gericht? Ich kenn mich bei sowas leider garnicht aus.

Ich werde desweiteren mich auch noch bei der Minijobzentrale erkundigen ob ich wirklich dort gemeldet bin und bei der Berufsgenossenschaft weil ich auch fast sicher bin das der AG mich dort auch nicht gemeldet hat und somit bin ich nicht gegen Unfälle auf Arbeit versichert. Ich habe nämlich auch noch Angst wegen Schwarzarbeit belangt zu werden. Das der AG Steuern hinterzieht und einiges dort krumm läuft weiss ich ja, aber mit mir lass ich sowas nicht machen. Und ich werde auch nicht den ganzen Winter ohne Heizung dort rumsitzen. Ich versuche jetzt irgendwie von dem Job weg zu kommen ohne ärger mit dem Amt zu bekommen was eine Sanktion anbetrifft und werde mich anschliessend um einen neuen Job bemühen.

vielen dank trotzdem nochmal

@beckig, was für fragen wirft das auf?

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zum Beispiel die Frage, ob Sie nicht auch gleich eine Klage wegen Lohndumping machen wollen, ein Stundenlohn unter 3 € ist ja arg wenig.

Sie brauchen keinen Termin, einfach hingehen zu den Sprechzeiten.




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#7
 Von 
guest-12329.11.2010 17:51:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja das ist wahr. Das ist wenig aber es ist halt nun mal ein Minijob. Und da ich hier nur sitze und auf Mails oder Telefonate warte, sagt mein AG will er für mich nicht mehr zahlen.

Okay vielen Dank. Aber ich brauch erstmal nicht aufs Arbeitsgericht gehen. Ich habe meinem AG heut morgen eine Mahnung auf den Tisch gelegt wo drin stand, dass ich mein Geld bis zum 1. November haben will, sonst werde ich beim Arbeitsgericht rechtliche Schritte einleiten. Darauf hin kam er zu mir, hat mir das geld auf den Tisch geklatscht und mich angegangen von wegen "Solche Sprüche von wegen Arbeitsgericht kannste stecken lassen, sowas Interessiert mich nicht!".

Naja länger lass ich mir das nicht bieten. So kann er doch nicht mit mir reden. Ich habe bei der Minijobzentrale eine Anfrage gemacht ob ich dort wirklich gemeldet bin und wenn nicht, dann wird das sicher Konsequenzen haben, aber wenigstens habe ich erstmal das Geld bekommen. Zwar bar und nicht wie im Arbeitsvertrag steht auf das Konto aber das ist hoffentlich nicht schlimm.

Liebe Grüße

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#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Minijobs sind zwar in der Regel schlecht bezahlt, das Mini bezieht sich aber ausdrücklich auf die Anzahl der Stunden und nicht denn Stundenlohn. Bekommen Sie dort tatsächlich weniger als 3Euro pro Stunde? Davon kann man doch gar nicht leben - der AG profitiert hier in unverschämter Art und Weise davon, dass Sie ALG2 beziehen.
Das ist eigentlich nicht hinnehmbar. Unter 3 Euro sind ganz unzweifelhaft eine sittenwidriger Lohn.


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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Mir scheint, der dezente Hinweis auf das Arbeitsgericht hat gut gewirkt! Und hat den Arbeitgeber sehr wohl interessiert :grins:


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#10
 Von 
guest-12329.11.2010 17:51:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

@tausendkleinesachen danke. und was soll ich dagegen tun? so ist das nun mal in deutschland. leben könnte ich davon nicht aber wie du schon sagtest, ich bekomm ja alg 2 dazu aber das macht keinen spass mehr. ja ich verdiene 2,75 € pro stunde aber so steht es im arbeitsvertrag und ich habe unterschrieben. ob daran was falsch ist weiss ich nicht.

und klar geht es um den lohn. den nach der neuen gesetzgebung sind minijobs nur gehaltlich in grenzen gesetzt. und zwar 400 € ist die grenze. die stunden sind egal. man kann so viele oder so wenig vereinbaren wie man will, das ist es ja und umso mehr stunden umso kleiner wird der stundenlohn. es gibt leute die arbeiten noch mehr stunden für 165 euro als ich.

@hamburgerin, genau das selbe habe ich mir auch gedacht. :grins:

aber nun habe ich das nächste problem. ich habe heute von der minijobzentrale erfahren das ich nicht angemeldet worden bin. das hätte mir schon auffallen müssen weil ich keine anmeldebestätigungskopie und bis jetzt nie lohnzettel erhalten habe und weil er von mir keine lohnsteuerkarte bzw. sozialversicherungsnummer haben wollte (die brauch er für die anmeldung). naja nun arbeite ich offiziell schwarz. das will ich natürlich keinesfalls, denn die frau sagte mir ich müsse mich jetzt darum kümmern das er mich rückwirkend und für die nächste zeit anmeldet sonst kann ich auch für schwarzarbeit anbelangt werden obwohl ich das ja nicht mit absicht tue. ich kann ja nix dafür das er mich nicht anmeldet. ich habe ihn ja schon mehrfach gebeten dies zu tun. nun soll ich ihm einen brief schreiben wo drin steht das er 2 tage zeit hat mich anzumelden und wenn dies nicht geschieht soll ich zum arbeitsgericht gehen und zum zoll, dies soll ich mit in den brief schreiben und das auch dann in die tat umsetzen wenn nix passiert.

aber mal ehrlich wenn ich diesen brief abschicke kann ich doch dort nicht mehr erscheinen nach seinem ausraster von heute morgen. immerhin hat er mir klargemacht das ich mit sowas nicht kommen brauch, das interessiert ihn nicht. ehrlichgesagt habe ich angst vor ihm. ich hätte angst auf arbeit zu gehen nach diesem brief und auch weil ich eigentlich nicht schwarz arbeiten gehe. kann ich die arbeit nicht verweigern solange ich dort nicht angemeldet bin?

wenn meine vermutung richtig ist, wird er mich dort eh nicht anmelden können weil keine betriebsnummer existiert und die wird er nicht beantragen können, weil sonst wahrscheinlich andere sachen auffliegen würden.

und wenn ich dann zum arbeitsgericht gehe und zum zoll fliegt die bude hoch, dann bin ich eh raus dort.

ich bin so fertig und hab keine idee mehr was ich tun soll..
entschuldigt bitte meine rechtschreibung und kleinschreibung heut. ich hab keine kraft mehr.

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo Maufwurfn, Sie schreiben:
Ich bin so fertig und hab keine idee mehr was ich tun soll..
..... ich hab keine kraft mehr.


Das kann ich gut verstehen!

Sie haben sich aber auch verdammt viel gefallen lassen, und dann noch der Psychoterror, der Sie erwartet, wenn Sie da wieder hingehen und weitermachen, Ihr Recht zu fordern. Ihr Hausarzt versteht Sie doch, oder?


Welcher Stundenlohn ist vertraglich vereinbart?
Steht eine "Ausschlussfrist" im Vertrag?



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#12
 Von 
guest-12329.11.2010 17:51:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo und danke für die antwort. zum hausarzt musste ich nicht gehen. ich bin gestern bei der polizei gewesen und habe alles zur anzeige gebracht. die kümmern sich jetzt um alles und heute war ich auf dem amt und ich muss nicht mehr auf arbeit gehen sondern kann kündigen ohne eine sanktion zu bekommen. auf den lohn von diesem monat werde ich sicher ewig warten können aber das nehme ich in kauf dafür, dass ich da nicht mehr hin muss. desweiteren wird die minijobzentrale die offenen pauschalabgaben einfordern. nun geht es mir erstmal besser.

ein direkter stundenlohn ist nicht vereinbart, aber ein lohn von 165 euro und 15 stunden pro woche. daraus ergibt sich bei 60 stunden im monat ein stundenlohn von 2,75 €.

im arbeitsvertrag steht: ausschlussklausel: ansprüche aus dem anstellungsverhältnis müssen innerhalb eines monats nach fälligkeit geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verwirkt.

liebe grüße

-- Editiert am 25.11.2010 13:10

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#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo maulwurfn, Sie schreiben:
"heute war ich auf dem amt und ich muss nicht mehr auf arbeit gehen sondern kann kündigen ohne eine sanktion zu bekommen."

Haben Sie das schriftlich?
Leider erinnert sich meistens niemand mehr in dieser Behörde an sein gesprochenes Wort, wenn es ernst wird. Wenn Sie das nicht schriftlich haben, gehen Sie nochmal hin und lassen Sie sich das geben. Sonst riskieren Sie weiterhin 3 Monate Sperre.

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