Erstmal guten Abend,
ich arbeite seit dem ersten Dezember-Arbeitstag bei einer Firma mit einem Stundenlohn von 15,73 €. Bei ner 39,50 Stunden-Woche entspricht es meinen Rechnungen zufolge 2485,34 € brutto monatlich.
Das Problem :
Der Arbeitgeber hatte im Inserat, als auch mehrmals per E-Mail als auch Whatsapp mir geschrieben, dass ich bei Steuerklasse I mit ca. 1600 € netto rechnen sollte. Jetzt allerdings hab ich für letzten Monat 1200 € überwiesen bekommen.
Wie kann ich hier dagegen vorgehen ? Immerhin hat mir der Arbeitgeber für ne 39,50 Std-Woche mind. 1600 € netto bei meiner Steuerklasse zugesichert.
Arbeitgeber zahlt anderes Gehalt, als angegeben
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatImmerhin hat mir der Arbeitgeber für ne 39,50 Std-Woche mind. 1600 € netto bei meiner Steuerklasse zugesichert. :
Bitte den genauen Wortlaut der jeweiligen Zusicherung.
ZitatJetzt allerdings hab ich für letzten Monat 1200 € überwiesen bekommen. :
Und was sagt die Abrechnung im Detail?
Welche Abzüge hat man?
Erstmal auf die Abrechnung schauen, was da los ist?!
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Und mit einem sogenannten Nettolohn-Gehaltsrechner gegenprüfen, diesen findet man überall im Netz.
/// Das Problem : Der Arbeitgeber hatte im Inserat, ....
Nur, dass Inserate usw. keine verbindlichen Zusagen darstellen, so wenig wie das Preisschild am Regal. Der Vertrag wird an der Kasse des Ladens gemacht. Verbindlich ist, was im Vertrag steht. Und das ist wohl der Stundenlohn.
Folglich ein Scheinproblem.
Bei der ersten Abrechnung kann es schon mal Pannen geben. Oft liegt es an der Lohnsteuerklasse (6).
Letzter Arbeitgeber hat noch nicht abgemeldet. Neuer Arbeitgeber zu spät angemeldet. Oder oder....
Ohne Blick in die Lohnabrechnung oder ohne mit den Leuten zu sprechen, die die Lohnabrechnung erstellen, wäre alles nur Glaskugelwahrsagerei.
# 5: sehr schön dargestellt. Hinzu kommt ja noch was anderes. Der Vertrag wird auf ein Brutto-Gehalt geschlossen. Was der AG da gerechnet hat, was netto rauskommen könnte, das hat doch mit dem Vertrag gar nichts zu tun.
wirdwerden
Zitatur, dass Inserate usw. keine verbindlichen Zusagen darstellen, so wenig wie das Preisschild am Regal. :
Naja, die TS behauptet ja das sie die Zusicherung des Nettolohns in Textform habe. Je nach Wortlaut hat der Arbeitgeber dann ein Problem...
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