Arbeitgeber zahlt anderes Gehalt, als angegeben

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt anderes Gehalt, als angegeben

Erstmal guten Abend,
ich arbeite seit dem ersten Dezember-Arbeitstag bei einer Firma mit einem Stundenlohn von 15,73 €. Bei ner 39,50 Stunden-Woche entspricht es meinen Rechnungen zufolge 2485,34 € brutto monatlich.

Das Problem :
Der Arbeitgeber hatte im Inserat, als auch mehrmals per E-Mail als auch Whatsapp mir geschrieben, dass ich bei Steuerklasse I mit ca. 1600 € netto rechnen sollte. Jetzt allerdings hab ich für letzten Monat 1200 € überwiesen bekommen.

Wie kann ich hier dagegen vorgehen ? Immerhin hat mir der Arbeitgeber für ne 39,50 Std-Woche mind. 1600 € netto bei meiner Steuerklasse zugesichert.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Shindy2015):
Immerhin hat mir der Arbeitgeber für ne 39,50 Std-Woche mind. 1600 € netto bei meiner Steuerklasse zugesichert.

Bitte den genauen Wortlaut der jeweiligen Zusicherung.



Zitat (von Shindy2015):
Jetzt allerdings hab ich für letzten Monat 1200 € überwiesen bekommen.

Und was sagt die Abrechnung im Detail?
Welche Abzüge hat man?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Erstmal auf die Abrechnung schauen, was da los ist?!

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Und mit einem sogenannten Nettolohn-Gehaltsrechner gegenprüfen, diesen findet man überall im Netz.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Das Problem : Der Arbeitgeber hatte im Inserat, ....

Nur, dass Inserate usw. keine verbindlichen Zusagen darstellen, so wenig wie das Preisschild am Regal. Der Vertrag wird an der Kasse des Ladens gemacht. Verbindlich ist, was im Vertrag steht. Und das ist wohl der Stundenlohn.
Folglich ein Scheinproblem.

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#5
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Bei der ersten Abrechnung kann es schon mal Pannen geben. Oft liegt es an der Lohnsteuerklasse (6).
Letzter Arbeitgeber hat noch nicht abgemeldet. Neuer Arbeitgeber zu spät angemeldet. Oder oder....
Ohne Blick in die Lohnabrechnung oder ohne mit den Leuten zu sprechen, die die Lohnabrechnung erstellen, wäre alles nur Glaskugelwahrsagerei.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

# 5: sehr schön dargestellt. Hinzu kommt ja noch was anderes. Der Vertrag wird auf ein Brutto-Gehalt geschlossen. Was der AG da gerechnet hat, was netto rauskommen könnte, das hat doch mit dem Vertrag gar nichts zu tun.

wirdwerden

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
ur, dass Inserate usw. keine verbindlichen Zusagen darstellen, so wenig wie das Preisschild am Regal.

Naja, die TS behauptet ja das sie die Zusicherung des Nettolohns in Textform habe. Je nach Wortlaut hat der Arbeitgeber dann ein Problem...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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