Arbeitgeber will AG-Anteil der Krankenkasse nur an Arbeitnehmer überweisen

16. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
FrankK1
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 43x hilfreich)
Arbeitgeber will AG-Anteil der Krankenkasse nur an Arbeitnehmer überweisen

Ist es üblich, dass Arbeitgeber ihren Anteil am Krankenkassenbeitrag (gesetzl. KK) nicht an diese direkt sondern an den Arbeitnehmer überweisen, der diesen Anteil dann entsprechend an die Kasse weiterleiten muss?

Im konkreten Fall hat der Arbeitgeber dies für das kommende Jahr angekündigt, da der Angestellte eine gewisse Gehaltshöhe überschreitet. Vorher hat der Arbeitgeber wie üblich seinen Anteil an die Kasse abgeführt.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von FrankG1):
da der Angestellte eine gewisse Gehaltshöhe überschreitet.


Geht es auch genauer?

Berry

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Kann es sein, dass der Angestellte mit seinem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet und damit in die private KV wechseln könnte?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Das Verhalten des AG deutet jedenfalls darauf hin.

Aber warum sollen wir spekulieren?

berry

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 9306x hilfreich)

Grundsätzlich ist es aber nicht unüblich, dass der Arbeitgeber bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze den AG-Anteil mit auszahlt und der AN sich dann selbst überlegen kann, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt (dann muss er AG+AN-Anteil selbst an die gesezliche Krankenkasse zahlen) oder in die private KV wechselt (dann muss er die Beiträge ja auch von seinem Konto zahlen).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
FrankK1
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 43x hilfreich)

Ja, es ist wie vermutet.
Der AN überschreitet die Versicherungspflichtgrenze.

Allerdings plant der AG, auch bei Verbleib des AN in der gesetzlichen Krankenkasse, seinen Anteil an ihn zu überweisen, sodass dieser ihn an die Kasse weiterleiten müsste.

Ist dieses Vorgehen tatsächlich üblich?

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#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ja das ist zumindest nicht unüblich. Bei freiwillig Versicherten ist sowieso ausschließlich der Versicherungsnehmer der Beitragsschuldner für den kompletten Beitrag.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Ja das ist zumindest nicht unüblich.


Kenne es eher, dass es üblich ist. Aber was soll's, der AG ist nicht verpflichtet den AN über Firmenzahlung zu schlüsseln.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Allerdings plant der AG, auch bei Verbleib des AN in der gesetzlichen Krankenkasse, seinen Anteil an ihn zu überweisen, sodass dieser ihn an die Kasse weiterleiten müsste.
Ist dieses Vorgehen tatsächlich üblich?

Mein Arbeitgeber mach das auch. Und es ist ein sehr großer Arbeitgeber.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich wurde in der Situation einfach von der Personalabteilung gefragt, ob ich mich zukünftig privat versichern will und da ich das ablehnte, zahlte der Arbeitgeber ganz normal Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil weiter an die KK. Mir ist gerade unverständlich, weshalb das in anderen Unternehmen nicht funktioniert.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Altoma: das ist ganz einfach. Wenn man über eine gewisse Verdienstgrenze kommt, kann man selbst entscheiden, wo man sich wie versichert. Auch ständig wechseln. Und dafür ist dann der Betroffene verantwortlich. Er muss es organisieren.

wirdwerden

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