Arbeitgeber weigert sich, Entgelt auszuzahlen - Auszahlungsverzögerung wegen nicht möglicher Angabe

9. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)
Arbeitgeber weigert sich, Entgelt auszuzahlen - Auszahlungsverzögerung wegen nicht möglicher Angabe


Guten Tag,

habe ein kleines Problem mit der Zahlung meines Arbeitsentgelts. Mache der Übersichtlichkeit halber mehrere Threads auf.

Einer meiner Arbeitgeber „schuldet" mir vom letzten Monat ca. 400€ brutto, da leider StKl VI, gehen erst einmal ~120€ an Steuern ab, bleiben mir bei einer kurzfristigen Beschäftigung immerhin ~280€ netto; das Geld soll nicht ausbezahlt werden, solange ich mich nicht auf einer bestimmten Internetseite registriert habe, auf der ich dann meine Daten angeben kann.

An sich habe ich damit überhaupt kein Problem, soll mich nicht stören. Leider kann ich mich auf dieser Seite jedoch nicht registrieren. Die Option ist schlichtweg nicht gegeben, beim Zurechtfinden auf der Seite konnte auch der Personalmensch mir nicht helfen.

Als ich ihn darauf hinwies, dass ich auf das Geld aber angewiesen bin, meinte er, ich solle doch bitte ein Internetcafé aufsuchen, um das Problem zu lösen, vor der Angabe der Daten, die ja nur über die Seite möglich ist, gebe es so oder so kein Geld. Ernsthaft, ich habe ganz entschieden keine Probleme im Umgang mit dem Internet.

Zu allem Überfluss teilte man mir nun mit, dass es durch die (willentliche?) Nichtangabe wichtiger Informationen zu einer Auszahlungsverzögerung bis zum nächsten Ersten komme (!!!). Wenn ich das Geld nicht zeitig erhalte, kann ich meinen Krankenkassenbeitrag nicht zahlen, was natürlich wieder die Drohung mit einer Zwangsexmatrikulation zur Folge hat. Bei Depressionen, PS und Angststörungen sehr gravierender Punkt, was die Leistungsfähigkeit angeht. Aktuell komme ich mit Lernen auf eine 70h-Woche, ich packe den ganzen Zusatzstress nervlich bald nicht mehr.
Und mit dem Geld für Essen sieht es auch mau aus – dafür, dass ich hungrig in den Vorlesunge sitze und mich nicht konzentrieren kann, gehe ich nicht 20-40h/Woche arbeiten.

Ist es legitim, die Registrierung vorauszusetzen, selbst wenn diese nicht einwandfrei funktioniert und ich das mehrfach reklamiert habe? Wenn ich ihm meine Daten rechtzeitig per Mail mitgeteilt hatte und er sich schlichtweg geweigert hat, diese anzunehmen?
Was kann ich tun, ohne es mir mit ihm vollends zu verscherzen?

Ohne diesen Arbeitgeber bzw die daraus entstehenden spontanen Jobgelegenheiten werde ich während des Semesters wohl so oder so wieder am Hungertuch nagen, das möchte ich gerne vermeiden. Anwalt sollte daher nicht der erste Schritt sein – und ich habe auch schon andere Leute gefragt, ob sie mir sagen können, wo genau ich mich registrieren kann. Niemand fand etwas, so dämlich das Problem klingen mag.

Danke!

MfG

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Ach ja - ich erhalte im Rahmen dieser studentischen Personalvermittlung eintägige Arbeitsverträge. Nichtgenommener Urlaub wird mir nicht ausbezahlt. Ist das eigentlich rechtens?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

a) Es müssten schon spezielle Umstände vorliegen, dass die Auszahlung deiner Vergütung an die Registrierung auf einer bestimmten Seite gekoppelt sein muss - dass der AG bestimmte Informationen braucht, ist eine Sache, er muss aber gangbare Wege anbieten, dies auch zu leisten.
b) Ich hoffe du hast von diesen Seiten Screenshots gemacht. Und ab damit zum Arbeitsgericht.
c) Nicht genommener Urlaub wird erst einmal tatsächlich nicht ausbezahlt, erst wenn das AV endet und wenn der Urlaub bis Ende nicht genommen werden konnte.

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Als Student darfst du im übrigen maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten...

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#4
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Nein, als Student darf ich auch 60h/Woche arbeiten, wenn ich alles ab 20h mit kurzfristiger Arbeit abdecke ;-) Eben nur über einen gewissen Zeitraum, da max. 50/70 Tage/Jahr. Ohne könnte ich mich auch kaum finanzieren, da ich vor ein paar Monaten akut zu tilgende Schulden machen musste, um meine Fixkosten zu zahlen, z.B. bucht die Krankenkasse monatlich 150€ und eine Bank, bei der ich einen Kleinkredit nehmen musste, monatlich 20€ ab. Abgesehen davon sprach ich hier noch von den Semesterferien ;-) Und es gibt sicher noch mehr Optionen, Selbständigkeit z.B.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16553 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Ach ja - ich erhalte im Rahmen dieser studentischen Personalvermittlung eintägige Arbeitsverträge. Nichtgenommener Urlaub wird mir nicht ausbezahlt. Ist das eigentlich rechtens?

Welcher Urlaubsanspruch soll denn bei einem eintigigen Arbeitsvertrag entstehen?

Insgesamt erscheint mir die gesamt Konstruktion irgendwie unklar. Wo sind Sie überhaupt angestellt? Bei dem Personalvermittler quasi als Leih-Arbeiter? Oder bei den Auftraggebern und der Personalvermittler vermittelt nur?

Ich fürchte, das ganze erfordert professionelle Beratung vor Ort, da man sich Unterlagen anschauen müsste. Das kann ein Forum nicht leisten, da wir Ihre Verträge nicht kennen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Hm, soweit ich weiß, habe ich einen Teilurlaubsanspruch, der mir ausbezahlt werden muss, wenn ich ihn geltend mache. Aber bevor man mich hier wieder für meine Unstrukturiertheit oder nicht vorhandene Ahnung zerreißt - ja, ich bin keine Juristin. Trotzdem sollte es möglich sein, solche Belange selbst bzw. ohne Inanspruchnahme für mich extrem teuren Rechtsbeistandes zu regeln.

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#7
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Und - das Problem liegt noch immer vor. Zahlung meines Krankenkassenbeitrags musste verschoben werden, weil mein Konto so weit nicht mehr auszreizbar ist, dass ich diesen bezahlen kann. Wenn das Geld Freitag nächster Woche nicht da ist, bekomme ich Probleme; es sieht aber nicht danach aus, dass sich das Problem schnell lösen würde; man erwartet noch immer, dass ich mich registriere, aber das kann ich nicht, weil es schlichtweg nicht funktioniert. Ich solle es nicht am Handy, sondern über einen "richtigen" PC versuchen, außerdem müsse ich die zur Korrespondenz verwendete Mailadresse verwenden, wurde mir gesagt; beide Kriterien erfüllt, aber es hilft nicht.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
es sieht aber nicht danach aus, dass sich das Problem schnell lösen würde

Wieso, was hat das Arbeitsgericht denn gesagt wie lange die für die Bearbeitung benötigen? Normalerweise geht das ja recht schnell bei solchen Sachen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16553 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Trotzdem sollte es möglich sein, solche Belange selbst bzw. ohne Inanspruchnahme für mich extrem teuren Rechtsbeistandes zu regeln.

Kann man ja auch. Dafür geht man zum Arbeitsgericht und gibt beim zuständigen Rechtspfleger eine Lohnklage zu Protokoll. Unterlagen. aus denen hervorgeht, dass einem der Lohn zusteht, aber noch nicht gezahlt wurde, bringt man mit. Wie viel Geld man meint noch zu bekommen, und von wem, das muss man selbst wissen. Der Rechtspfleger gießt dann daraus eine Klage.

Durch den Satz "Ach ja - ich erhalte im Rahmen dieser studentischen Personalvermittlung eintägige Arbeitsverträge" haben Sie halt reichlich Verwirrung gestiftet. Einerseits wollen Sie Urlaub haben, bei eintägiger Arbeit gibt es aber keinen Urlaub. Dann bekommen Sie 400€ brutto, was für einen eintägigen Nebenjob als Student unrealistisch ist. Da blickt ein Außenstehender nicht durch - da können Sie nicht viele hilfreiche Antworten erwarten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Tut mir leid, dass das missverständlich war; ich dachte, die Inanspruchnahme von (Teil)Urlaubsausgleich würde häufig genutzt und eine Erklärung wäre damit nicht nötig...

Eine kleine Frage noch; ich habe einen weiteren Job, dort gebe ich Nachhilfe. Die Leute, mit denen ich zusammenarbeite, sind sehr nett, das ist nicht das Problem - aber, wie ich denke, recht unerfahren im Arbeitgeberbereich. Ich bin nun fest angestellt. Dh. ich habe Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Man scheint dort jedoch nicht darüber informiert zu sein, dass ich diese Ansprüche habe. Tage, an denen man krank ist, werden nicht bezahlt. Wie kann ich im Ernstfall darauf verweisen? Im Grunde ist das wohl keine Rechtsfrage, sondern vielmehr eine Frage emotionaler Probleme...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
Wie kann ich im Ernstfall darauf verweisen?

So:
Zitat (von Flum2):
ich habe Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Okay, danke.
Was tue ich, wenn ich das Geld bis Freitag nicht haben sollte? Dann kann ja der Krankenkassenbeitrag nicht abgehen.
Kann ich irgendwelche darlehensweisen, überbrückenden Unterstützungen beantragen?
Wenn mir z.B. die Krankenkasse mit Zwangsexmatrikulation droht, habe ich dann Anspruch auf die 40€ Pauschalentschädigung bei verspäteter Lohnzahlung?
Oder wäre der AG in dem Fall verpflichtet, die zusätzlich entstehenden Kosten zu übernehmen?
Man kann ja wohl nicht erwarten, dass ich immer mehrere Jobs habe, um gegen solche Fälle gefeit zu sein. Mir drohen in diesem Fall Wohnungs- und Studienplatzverlust.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
Nein, als Student darf ich auch 60h/Woche arbeiten, wenn ich alles ab 20h mit kurzfristiger Arbeit abdecke ;-) Eben nur über einen gewissen Zeitraum, da max. 50/70 Tage/Jahr. Ohne könnte ich mich auch kaum finanzieren, da ich vor ein paar Monaten akut zu tilgende Schulden machen musste, um meine Fixkosten zu zahlen, z.B. bucht die Krankenkasse monatlich 150€ und eine Bank, bei der ich einen Kleinkredit nehmen musste, monatlich 20€ ab. Abgesehen davon sprach ich hier noch von den Semesterferien ;-) Und es gibt sicher noch mehr Optionen, Selbständigkeit z.B.


1.: Du hast nichts von Semesterferien geschrieben.
2.: Du darfst in den Ferien mehr arbeiten. Allerdings wird der Durchschnitt geprüft. Sollte rauskommen, dass du mehr arbeitest, kannst du von der Uni fliegen. Deine Pseudo-Ausrede mit der Selbstständigkeit solltest du daher mit vorsicht geniessen.

Ansonsten geht der die Politik davon aus, dass man 2 Monate ohne Gehalt auskommen kann. Die 40,- sind bereits jetzt fällig, da das Gehalt nicht an irgendwelchen dubiosen Internetseiten abhängig ist.

Da bleibt wohl entweder Familie oder Freunde als Option.

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#14
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Man darf schon mehr als 20h arbeiten, wenn kurzfristig beschäftigt. Und zwei Wochen ins Semester hinein ja sogar regulär, eben 26 Wochen/Jahr. Wir reden hier nicht von einer Ausrede, ich bin nicht selbständig, sondern neben meiner Werkstudententätigkeit nur immer mal wieder kurzfristig beschäfigt ;-)
Und dass ich von der Uni fliege, wenn ich dauerhaft mehr als 20h/Woche arbeite, stimmt so auch nicht, höchstens fliege ich aus der günstigeren studentischen Versicherung. Da ich nebenbei aber ernsthaft studiere und trotz herabgesetzter Studierfähigkeit (vorletztes Semester 50%, noch immer krank) alleine in diesem Semester wohl 40-50 CP erreichen werde, kann mir da niemand das, man kann mir nicht einmal Scheinstudententum unterstellen. ;-) Dafür besteht mein Leben aktuell eben auch nur aus Studieren und Arbeiten.
Abgesehen davon ging es in diesem Thread ja nicht darum, wie viel man nun arbeiten darf ;-)

Die Politik geht davon aus, dass man 2 Monate ohne Geld auskommen kann? Schön und gut, ich lebte in diesem Jahr bereits mehr als sechs Monate ohne Einkommen, ohne Anspruch auf irgendeine Unterstützung (bis auf meine symbolische Waisenrente), nur weil ich immatrikuliert bin. Es brauchte 250 Bewerbungen, bis ich wieder einen Job hatte. Schwierig, wenn man depressiv ist. Die erheblich mangelnde Lebensqualiltät zu dieser Zeit und die zur Deckung meiner Fixkosten gemachten Schulden interessieren niemanden. Finanzielle Ressourcen, um zwei Monate zu überbrücken? Woher, 2 x 580€ Monatseinkommen? Mir ist klar, dass du dafür nichts kannst, aber ich finde es wenig bis überhaupt nicht nachvollziehbar, solche Regelungen zu schaffen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
Man darf schon mehr als 20h arbeiten, wenn kurzfristig beschäftigt. Und zwei Wochen ins Semester hinein ja sogar regulär, eben 26 Wochen/Jahr. Wir reden hier nicht von einer Ausrede, ich bin nicht selbständig, sondern neben meiner Werkstudententätigkeit nur immer mal wieder kurzfristig beschäfigt ;-)
Und dass ich von der Uni fliege, wenn ich dauerhaft mehr als 20h/Woche arbeite, stimmt so auch nicht, höchstens fliege ich aus der günstigeren studentischen Versicherung. Da ich nebenbei aber ernsthaft studiere und trotz herabgesetzter Studierfähigkeit (vorletztes Semester 50%, noch immer krank) alleine in diesem Semester wohl 40-50 CP erreichen werde, kann mir da niemand das, man kann mir nicht einmal Scheinstudententum unterstellen. ;-) Dafür besteht mein Leben aktuell eben auch nur aus Studieren und Arbeiten.


Das was du schreibst ist falsch. Aber sei es drum; deine Sache. Solltest dich aber besser beraten lassen, wenn du es besser wissen willst.

Ansonsten sind die Regelungen vom Gesetzgeber/Richter so vorgelegt. Man muss eben damit rechnen, dass es mal 1-2 Monate dauert (manchmal länger), bis man den AG vor Gericht sieht.

0x Hilfreiche Antwort

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