Arbeitgeber verwehrt Zutritt zum Arbeitsplatz-was nun?

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lisa Nowack
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber verwehrt Zutritt zum Arbeitsplatz-was nun?

Hallo, ich habe folgendes Problem.
Ich war drei Jahre befristet bei meinem noch-Arbeitgeber angestellt. Nun kam die Mitteilung, dass mein Vertrag zum 31.03.2018 ohne Verlängerung ausläuft. Nach unschönen Verhaltensweisen meines Chefs, die schon an Mobbing grenzen, habe ich mich dazu entschlossen, gegen diese Entscheidung, zu klagen. Der Gütetermin war bereits Ende Dezember. Daraufhin wurde das Arbeitsklima immer mieserabler. Nun bin ich krank geworden und für 3 Tage entschuldigt. Ein ärztliches Attest liegt vor. Die Reaktion meines Chefs auf die Krankschreibung war, dass ich nun bis Ende der Woche meine Zugangsschlüssel zu meinem Arbeitsplatz und allen anderen Büroräumen abgeben muss. Eine Begründung oder Erklärung diesbezüglich gab es nicht. Das bedeute aber nun, dass ich so nicht mehr an meinen Arbeitsplatz gelange. Wie kann ich mich nun verhalten?
Viele Grüße, Lisa

-- Editiert von Lisa Nowack am 04.01.2018 16:11

-- Editiert von Lisa Nowack am 04.01.2018 16:19

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wo ist das Problem? Dann klingelst Du halt und wenn niemand da ist, dann ist es auch gut. Hast Deine Arbeitskraft angeboten, wenn dieses Angebot nicht angenommen wird, ist das die Angelegenheit des Arbeitgebers.

wirdwerden

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Na den Schlüssel abgeben, was denn sonst?

Die Abgabe sollte man sich quittieren lassen, dabei kann man ja nochmals darauf hinweisen, dass ein Arbeiten so nicht möglich ist. Wobei es schon etwas merkwürdig klingt, weil normalerweise haben die meisten Büro-Angestellten eher keinen Schlüssel und haben ohnehin nur während der Geschäftszeiten Zugang.

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#3
 Von 
Lisa Nowack
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

DasProblem ist, dass wir eine Außenstelle mit 2 Mitarbeitern sind. Nächste Woche bin ich allein, somit kann mir keiner die Tür öffnen.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Lisa Nowack):
Eine Begründung oder Erklärung diesbezüglich gab es nicht.
Braucht der AG auch nicht zu geben.

Zitat (von Lisa Nowack):
Das bedeute aber nun, dass ich so nicht mehr an meinen Arbeitsplatz gelange.
Ja und??? Dann musst halt klingeln damit dir die Tür aufgemacht wird oder hat der AG dich bereits freigestellt. In diesem Fall gibst du einfach alles ab und fertig. Du hättest in diesem Fall dann quasi "bezahlten Urlaub"

Zitat (von Lisa Nowack):
Wie kann ich mich nun verhalten?
Zugangsschlüssel abgeben.

Zitat (von Lisa Nowack):
...gegen diese Entscheidung, zu klagen.
Gegen welche Entscheidung???

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Eine Freistellung - also du gibst die Schlüssel ab, bleibst zuhause und erhältst weiter deinen Lohn - ist vom AG wohl nicht beabsichtigt. Dann würde ich mit Hilfe eines Anwaltes klären, dass du natürlich gerne die Schlüssel abgibst und die Freistellung bei vollen Bezügen akzeptierst, weil er auf deine Arbeitskraft bis zum Vertragsende verzichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lisa Nowack
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Lisa Nowack):
Eine Begründung oder Erklärung diesbezüglich gab es nicht.
Braucht der AG auch nicht zu geben.

Zitat (von Lisa Nowack):
Das bedeute aber nun, dass ich so nicht mehr an meinen Arbeitsplatz gelange.
Ja und??? Dann musst halt klingeln damit dir die Tür aufgemacht wird oder hat der AG dich bereits freigestellt. In diesem Fall gibst du einfach alles ab und fertig. Du hättest in diesem Fall dann quasi "bezahlten Urlaub"

Zitat (von Lisa Nowack):
Wie kann ich mich nun verhalten?
Zugangsschlüssel abgeben.

Zitat (von Lisa Nowack):
...gegen diese Entscheidung, zu klagen.
Gegen welche Entscheidung???


Natürlich werde ich den Schlüsel abgeben und mir es quittieren lassen. Das sind für mich grundlegende Dinge. Vielleicht habe ich die Frage nicht korrekt formuliert, denn das Problem ist, dass wir eine Außenstelle mit 2 Mitarbeitern sind. Nächste Woche bin ich allein, somit kann mir keiner die Tür öffnen.
Geklagt habe ich wegen Mißbrauch des TzBfG, dazu habe ich aber keine Fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vielleicht ist der Arbeitgeber ja persönlich da, um dir die Tür zu öffnen, oder hat jemanden beauftragt?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Lisa Nowack):
Vielleicht habe ich die Frage nicht korrekt formuliert, denn das Problem ist, dass wir eine Außenstelle mit 2 Mitarbeitern sind.
Worin liegt das Problem?

Zitat (von Lisa Nowack):
Nächste Woche bin ich allein, somit kann mir keiner die Tür öffnen.
Das ist zum Einen das Problem des AG und zum anderen auch nur dein aktueller Kenntnisstand. Evtl. hat dein AG ja diesbezüglich etwas arrangiert. Ohne, dass du freigestellt wurdest solltest du also auf keinen Fall einfach deiner Arbeitsstätte fernbleiben. Hat dein AG irgendetwas von einer Freistellung erwähnt? Wenn du nächste Woche vor verschlossener Tür stehst, dann also dem AG mitteilen, dass du keinen Zutritt hast. Er muss dann in irgendeiner Form reagieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Lisa Nowack):
Vielleicht habe ich die Frage nicht korrekt formuliert, denn das Problem ist, dass wir eine Außenstelle mit 2 Mitarbeitern sind.
Worin liegt das Problem?

Zitat (von Lisa Nowack):
Nächste Woche bin ich allein, somit kann mir keiner die Tür öffnen.
Das ist zum Einen das Problem des AG und zum Anderen auch nur dein aktueller Kenntnisstand. Evtl. hat dein AG ja diesbezüglich etwas arrangiert. Ohne, dass du freigestellt wurdest solltest du also auf keinen Fall einfach deiner Arbeitsstätte fernbleiben. Hat dein AG irgendetwas von einer Freistellung erwähnt? Wenn du nächste Woche vor verschlossener Tür stehst, dann also dem AG mitteilen, dass du keinen Zutritt hast. Er muss dann in irgendeiner Form reagieren.
Bisher scheint er dir den Zutritt ja noch nicht verwehrt, sondern dich lediglich aufgefordert zu haben die Schlüssel abzugeben.

-- Editiert von -Laie- am 04.01.2018 16:59

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lisa Nowack):
Wie kann ich mich nun verhalten?

1. Schlüssel zurückgeben, am besten unter Zeugen (denn der Chef kann die Unterschrift verweigern)
2. Zur Arbeit gehen (am besten auch unter Zeugen). Falls nicht geöffnet wird, Arbeitskraft nochmals schriftlich (Einschreiben) anbieten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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