Hallo, ich habe folgendes Problem.
Ich war drei Jahre befristet bei meinem noch-Arbeitgeber angestellt. Nun kam die Mitteilung, dass mein Vertrag zum 31.03.2018 ohne Verlängerung ausläuft. Nach unschönen Verhaltensweisen meines Chefs, die schon an Mobbing grenzen, habe ich mich dazu entschlossen, gegen diese Entscheidung, zu klagen. Der Gütetermin war bereits Ende Dezember. Daraufhin wurde das Arbeitsklima immer mieserabler. Nun bin ich krank geworden und für 3 Tage entschuldigt. Ein ärztliches Attest liegt vor. Die Reaktion meines Chefs auf die Krankschreibung war, dass ich nun bis Ende der Woche meine Zugangsschlüssel zu meinem Arbeitsplatz und allen anderen Büroräumen abgeben muss. Eine Begründung oder Erklärung diesbezüglich gab es nicht. Das bedeute aber nun, dass ich so nicht mehr an meinen Arbeitsplatz gelange. Wie kann ich mich nun verhalten?
Viele Grüße, Lisa
-- Editiert von Lisa Nowack am 04.01.2018 16:11
-- Editiert von Lisa Nowack am 04.01.2018 16:19
Arbeitgeber verwehrt Zutritt zum Arbeitsplatz-was nun?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wo ist das Problem? Dann klingelst Du halt und wenn niemand da ist, dann ist es auch gut. Hast Deine Arbeitskraft angeboten, wenn dieses Angebot nicht angenommen wird, ist das die Angelegenheit des Arbeitgebers.
wirdwerden
Na den Schlüssel abgeben, was denn sonst?
Die Abgabe sollte man sich quittieren lassen, dabei kann man ja nochmals darauf hinweisen, dass ein Arbeiten so nicht möglich ist. Wobei es schon etwas merkwürdig klingt, weil normalerweise haben die meisten Büro-Angestellten eher keinen Schlüssel und haben ohnehin nur während der Geschäftszeiten Zugang.
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DasProblem ist, dass wir eine Außenstelle mit 2 Mitarbeitern sind. Nächste Woche bin ich allein, somit kann mir keiner die Tür öffnen.
Braucht der AG auch nicht zu geben.ZitatEine Begründung oder Erklärung diesbezüglich gab es nicht. :
Ja und??? Dann musst halt klingeln damit dir die Tür aufgemacht wird oder hat der AG dich bereits freigestellt. In diesem Fall gibst du einfach alles ab und fertig. Du hättest in diesem Fall dann quasi "bezahlten Urlaub"ZitatDas bedeute aber nun, dass ich so nicht mehr an meinen Arbeitsplatz gelange. :
Zugangsschlüssel abgeben.ZitatWie kann ich mich nun verhalten? :
Gegen welche Entscheidung???Zitat...gegen diese Entscheidung, zu klagen. :
Eine Freistellung - also du gibst die Schlüssel ab, bleibst zuhause und erhältst weiter deinen Lohn - ist vom AG wohl nicht beabsichtigt. Dann würde ich mit Hilfe eines Anwaltes klären, dass du natürlich gerne die Schlüssel abgibst und die Freistellung bei vollen Bezügen akzeptierst, weil er auf deine Arbeitskraft bis zum Vertragsende verzichtet.
Zitat:Braucht der AG auch nicht zu geben.ZitatEine Begründung oder Erklärung diesbezüglich gab es nicht. :
Ja und??? Dann musst halt klingeln damit dir die Tür aufgemacht wird oder hat der AG dich bereits freigestellt. In diesem Fall gibst du einfach alles ab und fertig. Du hättest in diesem Fall dann quasi "bezahlten Urlaub"ZitatDas bedeute aber nun, dass ich so nicht mehr an meinen Arbeitsplatz gelange. :
Zugangsschlüssel abgeben.ZitatWie kann ich mich nun verhalten? :
Gegen welche Entscheidung???Zitat...gegen diese Entscheidung, zu klagen. :
Natürlich werde ich den Schlüsel abgeben und mir es quittieren lassen. Das sind für mich grundlegende Dinge. Vielleicht habe ich die Frage nicht korrekt formuliert, denn das Problem ist, dass wir eine Außenstelle mit 2 Mitarbeitern sind. Nächste Woche bin ich allein, somit kann mir keiner die Tür öffnen.
Geklagt habe ich wegen Mißbrauch des TzBfG, dazu habe ich aber keine Fragen.
Vielleicht ist der Arbeitgeber ja persönlich da, um dir die Tür zu öffnen, oder hat jemanden beauftragt?
wirdwerden
Worin liegt das Problem?ZitatVielleicht habe ich die Frage nicht korrekt formuliert, denn das Problem ist, dass wir eine Außenstelle mit 2 Mitarbeitern sind. :
Das ist zum Einen das Problem des AG und zum anderen auch nur dein aktueller Kenntnisstand. Evtl. hat dein AG ja diesbezüglich etwas arrangiert. Ohne, dass du freigestellt wurdest solltest du also auf keinen Fall einfach deiner Arbeitsstätte fernbleiben. Hat dein AG irgendetwas von einer Freistellung erwähnt? Wenn du nächste Woche vor verschlossener Tür stehst, dann also dem AG mitteilen, dass du keinen Zutritt hast. Er muss dann in irgendeiner Form reagieren.ZitatNächste Woche bin ich allein, somit kann mir keiner die Tür öffnen. :
Zitat:Worin liegt das Problem?ZitatVielleicht habe ich die Frage nicht korrekt formuliert, denn das Problem ist, dass wir eine Außenstelle mit 2 Mitarbeitern sind. :
Das ist zum Einen das Problem des AG und zum Anderen auch nur dein aktueller Kenntnisstand. Evtl. hat dein AG ja diesbezüglich etwas arrangiert. Ohne, dass du freigestellt wurdest solltest du also auf keinen Fall einfach deiner Arbeitsstätte fernbleiben. Hat dein AG irgendetwas von einer Freistellung erwähnt? Wenn du nächste Woche vor verschlossener Tür stehst, dann also dem AG mitteilen, dass du keinen Zutritt hast. Er muss dann in irgendeiner Form reagieren.ZitatNächste Woche bin ich allein, somit kann mir keiner die Tür öffnen. :
Bisher scheint er dir den Zutritt ja noch nicht verwehrt, sondern dich lediglich aufgefordert zu haben die Schlüssel abzugeben.
-- Editiert von -Laie- am 04.01.2018 16:59
ZitatWie kann ich mich nun verhalten? :
1. Schlüssel zurückgeben, am besten unter Zeugen (denn der Chef kann die Unterschrift verweigern)
2. Zur Arbeit gehen (am besten auch unter Zeugen). Falls nicht geöffnet wird, Arbeitskraft nochmals schriftlich (Einschreiben) anbieten.
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