Arbeitgeber unterschreibt Urlaubsschein nicht.

15. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
strolchi2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber unterschreibt Urlaubsschein nicht.

Ich habe bei meinem Arbeitgeber einen Urlaubsschein vorgelegt. Dieser schwirrt seit mehreren Tagen in der Geschäftsleitung umher. Leider bekomme ich keine Unterschrift dafür da immer keiner im haus ist und gerade keine zeit dafür ist. Nun rückt mein Umzugstermin immer näher und ich bekommen den lappen nicht unterschrieben. Was nun? Ich habe noch 3 Tage?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Viele Chefs ziehen 100 Dinge an sich un schaffen letztlich nicht einmal die Hälfte. Es kommt auf die Größe Ihres Unternehmens an, in dem Sie arbeiten. Wenn Sie eine Personalabteilung haben, so gibt es dort sehrwohl Angestellte, die den Urlaubsschein unterzeichnen dürfen. Das muß kein Chef machen.
Nach meiner Auffassung haben Sie Ihren Chef, sofern es sich um ein mittelständisches oder kleines Unternehmen handelt und nur er allein für alles verantwortlich ist, bereits mit Abgabe des Anrages in Kenntnis gesetzt. Er hat diesen weder abgelehnt noch befürwortet. Für eine Befürwortung hätte ein o.K genügt. Bei einer Ablehnung wäre ein zeitnaher Widerspruch erforderlich gewesen. Da Ihnen keine Reaktion vorliegt, außer der, daß Ihr Chef "keine Zeit" hat, würde ich hierin eine widerspruchslose Zustimmung erkennen. Schließlich ist die Fürsorgepflicht (sich-Zeit-nehmen) für die Angestellten nicht zu unterschätzen.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html :

"Die mit dem Arbeitgeber nicht abgesprochene Selbstbeurlaubung stellt einen Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung dar, die je nach Lage des Falles auch als außerordentliche bzw. fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann."

Eine widerspruchslose Zustimmung kann ich aus dem Verhalten des Chefs nicht erkennen.



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" Don`t feed trolls"

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#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

..und die Konsequenz daraus :
Du wirst nicht darum herum kommen, den zuständigen Vorgesetzen sofort aufzusuchen und die Angelegenheit persönlich zu klären.
"Chef...ich hab da ein größeres Problem..."

Er wird genau wissen dass er am Zuge ist. Langeweile hatte er die Tage bestimmt nicht.
Gibt ihm Gelegenheit das schnell zu bereinigen.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich habe ein ähnliches Problem: Mein Chef genehmigt mir meinen Urlaub nicht, da es im Unternehmen niemanden gibt der meine Fähigkeiten hat und mich vertreten könnte. Er weigert sich sogar zu unterschreiben dass er den Urlaubsantrag ablehnt.

Da ich noch meinen gesamten Jahresurlaub aus dem vergangenen Jahr nehmen muss, da dieser sonst am 31. März verfällt, weiß ich einfach nicht weiter. Ohne zumindest die Unterschrift dass er den Urlaub ablehnt kann ich ja nicht mal nachweisen dass ich Urlaub beantragt habe.

Was kann ich tun?

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Den Urlaub vor Gericht einklagen . Oder eventuell zuvor fragen, ob es zu einer Klage deshalb kommen muss.
Und bitte nicht eigene Fragestellungen an eine bestehende dranhängen.

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#6
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Den Urlaub vor Gericht einklagen . Oder eventuell zuvor fragen, ob es zu einer Klage deshalb kommen muss.

Das geht nicht. Da ich nur befristet angestellt bin und mein Arbeitsvertrag am 31. März endet, kann ich das nicht, sonst wird der Arbeitsvertrag bestimmt nicht verlängert.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich würde meine Zeiten in denen ich 2018 den Urlaub aus 2017 und 2018 nehmen werde ihm in einem Schreiben aufgelistet für das ganze Jahr mitteilen.

Das ganze dann per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Wenn er - wie üblich - nichts macht, gilt der Urlaub nach gewisser Zeit (ich meine 14 Tage) als genehmigt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Kernell):

Das geht nicht. Da ich nur befristet angestellt bin und mein Arbeitsvertrag am 31. März endet, kann ich das nicht, sonst wird der Arbeitsvertrag bestimmt nicht verlängert.
Dann viel Spaß in den nächsten 10 Jahren ohne Urlaub!
Doch, du kannst das und du solltest das auch unbedingt tun!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Da ich nur befristet angestellt bin und mein Arbeitsvertrag am 31. März endet, kann ich das nicht, sonst wird der Arbeitsvertrag bestimmt nicht verlängert.

Dann arbeite halt weiter ohne Urlaub ...

In übrigen endet der Arbeitsvertrag am 31. März. Da gibt es keine "Verlängerung". Eventeull schließt der Chef einen weiteren, neuen Arbeitsvertrag mit Dir.


Ich hoffe man hat sich bereits bei der Bundesagentur für Arbeit entsprechend gemeldet? Sonst droht eine Sperre falls am arbeitslos werden solte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

@kernell

... Das hier ist ein Forum zum Arbeitsrecht. Was rechtlich dazu zu sagen ist, ist gesagt. Wenn AN sich dann als handlungsunfähig definiert, ist das eine andere Baustelle.

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#11
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Eine Frage hätte ich dazu aber noch: Da mein Arbeitgeber ja meine Urlaubsanträge grundsätzlich nicht unterschreiben möchte, also auch nicht unterschreibt den Urlaubsantrag abgelehnt zu haben, wie weise ich im Nachhienein nach, dass ich überhaupt Urlaub beantragt habe?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
wie weise ich im Nachhienein nach, dass ich überhaupt Urlaub beantragt habe?


Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde meine Zeiten in denen ich 2018 den Urlaub aus 2017 und 2018 nehmen werde ihm in einem Schreiben aufgelistet für das ganze Jahr mitteilen.

Das ganze dann per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.



Wäre eine Möglichkeit. :)


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Schreib ihm eine Mail?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Schreib ihm eine Mail?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

### nota ###
LEICHENSACHE

Mir fällt leider erst jetzt auf, dass Kernell ab #4 eine Leiche ausgegraben hat von 2010.
Und der Fortgang mit den weiteren angeblichen Fragen ....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jawoll1701):
Schreib ihm eine Mail?

Nominiert zum sinnlosesten Vorschlag des Monats ...



Zitat (von blaubär+):
Mir fällt leider erst jetzt auf, dass Kernell ab #4 eine Leiche ausgegraben hat

Teeren und federn ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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