Arbeiten zwischen Abi und evtuellem (!!!) Studium

21. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
elwombato
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten zwischen Abi und evtuellem (!!!) Studium

Erstmal Hallo,

und nun mein Problem:

Ich habe gerade Abi gemacht und arbeite im Moment als Hilfskraft auf einem Gut. Als ich mich beworben habe, habe ich angegeben ich wollte danach studieren. Jetzt hatte ich mich allerdings umentschieden und wollte doch lieber nach Australien. Nun hab ich natürlich nicht daran gedacht, dass ich (und der Betrieb) wenn ich nicht studiere irgendwelche Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.

Ich habe mich jetzt für ein Medizinstudium beworben, welches ich wohl nicht bekommen werde (mein NC: 2.1) und (und auch nicht bekommen will) in der Hoffnung, dass das ausreicht um nicht die Beiträge zahlen zu müssen.

Kann mir jemand erklären ob das so funktionieren könnte?

Eigentlich hat die firma mich ja unter der Bedingung eingestellt, dass ich Studiere, wenn ich jetzt aber keinen Studienplatz bekomme kann ja eigentlich niemand was dafür.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Ansonsten wäre mein Alternativplan, ein Studium zu beginnen und dann ziemlich bald wieder abzubrechen (keine Studiengebüren in SH).

Danke

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, ob was so funktionieren kann?
Wieviele Stunden arbeitest du da und auf wieviel € kommst du im Monat?

MfG

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#2
 Von 
elwombato
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Im grunde gehts darum als Student da angestellt zu sein obwohl ich nach Australien will. Alle anderen, die danach Studieren kriegen alle ihre Abgaben wieder, wenn ich jetzt einfach fahren würde müsste ich wohl was von dem Geld abgeben.

Jedenfalls besteht die Personalchefin darauf, dass ich ihr beweise, dass ich Studieren werde.
(will ihr eben die Absage vom Medizinstudium zeigen, würde nur vorher gerne wissen ob mir das was bringt)

Ich arbeite da von 7.30 bis 22.00 mindestens, wenn nicht noch spät was geliefert wird. Dabei komm ich in den 2 Monaten auf ca 7000€

-- Editiert von elwombato am 21.07.2007 23:53:54

-- Editiert von elwombato am 21.07.2007 23:54:59

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Siehe http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html

MfG

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Bei € 7.000,- wird das nicht mehr als 400,--Kraft durchgehen (wären 4.800,- im Jahr möglich).
Was deine Freunde wiederbekommen, sind die gezahlten Steuern, wenn sie über das ganze Jahr gesehen nicht mehr verdienen. Die Sozialbeiträge erhält man nicht zurück.
Man kann Familienversichert bleiben zwischen Abi und Studium, wenn dazwischen nur ein kurzer Zeitraum liegt.

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#5
 Von 
elwombato
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist auch kein 400€ job. das ist soweit ich weiß als "Hilfskraft" was eigenes. man darf irgendwie 2 monate arbeiten und nicht über 7.650 € kommen. Meine Frage ist eher ob eine Bewerbung um ein Studium mit anschließender Absage ausreicht um als Student zu gelten, weil sonst krieg ich weniger geld wieder und der betrieb muss auch was zahlen. Weil ich ja eigentlich garnicht studieren will (dieses Jahr) wäre es eben eine Möglichkeit da raus zu kommen.

Leider scheint niemand wirklich Ahnung zu haben, ob das genauso wie ein Studium zählt bzw. ähnlich. weil ansich hab ich mich ja bemüht und warte ja theoretisch auf den Studienplatz über die Wartezeit.

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#6
 Von 
lily.marlen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Du gilst nur dann als Student, wenn du auch eingeschrieben bist. Im Moment bist du ein ganz normaler Arbeitnehmer, der Vollzeit arbeitet. Also musst du auch Steuern abführen. Wenn du Glück hast, kriegst du im nächsten Jahr einen Teil der Steuern wieder, wenn du deine Steuerklärung einreichst, aber jetzt musst du erst einmal zahlen. Das sollte deine Chefin aber auch wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Leider scheint niemand wirklich Ahnung zu haben


Kommt drauf an, wen du fragst.

'Voraussetzungen für die Geltung der sozialversicherungsrechtlichen Sonderregelungen für Studenten ist deren tatsächliche Stellung als „ordentlich Studierende“ an einer Fachschule oder Hochschule. Ein Student studiert nur dann ordentlich, wenn er nicht nur ordnungsgemäß immatrikuliert , sondern nach seinem Erscheinungsbild Student ist, also der Beschäftigung neben dem Studium keine prägende Bedeutung zukommt.'

http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=40&Itemid=33

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#8
 Von 
elwombato
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

joa, dass ich die erstmal zahle weiß ich. Will sie halt wieder haben...

Und das mit der prägenden Bedeutung ist auch nicht das was ich meine.

Ist halt schwer das zu erklären, wenn man selbst keine Ahnung von der Materie hat.

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#9
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

das hört sich für mich so an, als würde es Dich lediglich interessieren wie man den Staat betrügen kann, und willst Hilfe dabei. :(

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
elwombato
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn ich wartezeit habe, betrüge ich ja niemanden... ist ja nix illegales.

ist ja nicht verwerflich wenn man nimmt was man kriegen kann.

Und nach Australien will ich nunmal eh, aber wird wohl verständlich sein, dass ich das verdiente geld dann gern behielte.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

wenn ich wartezeit habe, betrüge ich ja niemanden

Du hast aber keine Wartezeit, wie Du schon selbst bemerkt hast.

Wenn man das dennoch als Wartezeit deklarieren will, dann trifft die Antwort von Ortillia doch zu.

Abgesehen davon liegt bei Dir auch noch ein krasser Verstoß gegen das ArbZG vor.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
elwombato
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

na, jetzt bin ich aber gespannt...

Naja, hab eben gelesen, dass man zwischen Abi und Studium immer sozialversicherunsfrei arbeiten kann, solange man die 50 Tage oder 2 Monate oder die Höchstbeträge nicht übersteigt damit hat sich's dann eh erledigt.

Ausserdem hab ich mich nur für ein Medizinstudium beworben... weiter nix... da könnt ihr noch so sehr ahnung von Recht haben, aber illegal ist das nicht...

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